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Was ist eine Nachranganleihe?

Inhaltsverzeichnis

Nachranganleihen bezeichnen eine Geldleihe die nachrangig behandelt wird. Doch wer wird hierbei nachrangig behandelt und welches Szenario muss dafür eintreten? Und welche Unternehmen begeben Nachranganleihen, die man als Privatanleger kaufen kann?

Zunächst lässt sich feststellen, dass sich eine Nachranganleihe und eine normale Unternehmensanleihe sehr ähneln. Allerdings treten bei der Nachranganleihe vorwiegend Banken als Emittenten (also als Herausgeber der Anleihe) auf. Laut Definition handelt es sich bei diesen Wertpapieren als nachrangig besicherte Anleihen.

Die Nachranganleihe als erhöhtes Chance-Risiko-Kriterium

Die nachrangige Behandlung der Anleihe beschert Anlegern und Investoren oftmals eine höhere Verzinsung als normal. Allerdings in der Regel auch ein höheres Risiko, denn der Begriff „Nachrang“ bezeichnet, dass diese Geldleihe im Falle einer Zahlungsunfähigkeit nachrangig – also erst zum Schluss – behandelt wird.

Sollte demnach eine Insolvenz bei dem Schuldner eintreten, so werden zuerst die normalen Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen und andere Gläubiger (nicht jedoch Aktionäre) aus der Insolvenzmasse befriedigt, bevor die Nachranganleihe in den Genuss einer Rückzahlung kommt. Somit sind Nachrangleihen aber immer noch mit weniger Risiko behaftet als Aktien.

Auf Details der Nachranganleihe achten

Beim Erwerb einer Nachranganleihe ist wie so oft das Kleingedruckte zu beachten. Denn aufgrund der vorwiegend langen Laufzeit einer solchen Anleihe gibt es teilweise variabel ausgestaltete Ertragskomponenten: So kann es sein, dass etwa der Zinssatz nach einigen Jahren reduziert wird oder bei nicht ganz so liquiden Zeiten eine Zinszahlung verschoben werden kann. Dies wirkt sich dann nachteilig für Anleger aus.

Die Emissionsbedingungen umfassen sämtliche Sonderregelungen, die der Anleger genauestens studieren sollte. Zu beachten ist noch, dass Nachranganleihen nicht selber gekündigt werden können. Dieses Recht ist dem Emittenten vorbehalten. Unter diesen Gesichtspunkten ist also die Bonität des Emittenten stets kritisch zu hinterfragen. Eine gute bis sehr gute Bonität sollte die Grundvoraussetzung für ein solches Investment sein.

Auswirkungen der Basel III Regelungen – etwas mehr Sicherheit

Die Banken sollen krisensicherer werden. Das ist der Sinn der sogenannten Basel III-Regelungen. Dies führt auch dazu, dass die Banken mehr Eigenkapital hinterlegen müssen. Nachranganleihen werden auch Hybridanleihen genannt. Dies erklärt sich dadurch, dass das eingenommene Kapital zum Teil als Fremdkapital, zum Teil aber auch als Eigenkapital angerechnet werden konnte.

Die Regelungen von Basel III sehen allerdings vor, dass Nachranganleihen nicht mehr als Eigenkapital betrachtet werden dürfen. Es zählt nicht mehr zum geforderten Kernkapital der Banken. Genaugenommen ist es ja auch kein Eigenkapital sondern kommt irgendwann zur Rückzahlung.

Somit müssen Banken mehr echtes eigenes Kapital aufbauen, dadurch erhöht sich die Sicherheit für Anleger. Dies geschieht auch über eine schrittweise Anpassung der Anrechnung von Nachranganleihen auf Eigenkapital. So durften ab 2013 nur noch 90% Der Hybridanleihen, ab 2014 nur noch 80% usw. als Eigenkapital angerechnet werden.