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Depotübertrag: Chancen, Kosten, Dauer und steuerliche Belastung

Depotübertrag: Chancen, Kosten, Dauer und steuerliche Belastung
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Inhaltsverzeichnis

Wer seine Aktien aufgrund günstiger Konditionen bei einem anderen Depotanbieter anlegen möchte oder sein Aktiendepot auf seine Erben übertragen möchte, muss einen sogenannten Depotübertrag beauftragen. Doch was versteht man darunter genau? Und welche Kosten sowie steuerliche Belastungen fallen bei der Übertragung der Wertpapiere an?

Was ist ein Depotübertrag?

Unter einem Depotübertrag versteht man die Übertragung von Wertpapieren aus einem Depot in ein anderes Depot. Dies gilt für alle Wertpapiere wie beispielsweise Aktien, Anleihen oder Investmentfonds. Die Depotübertragung erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege, wobei die entsprechenden Aktien in das neue Depot eingebucht werden. Der Depotübertrag kann sowohl bei demselben Kreditinstitut erfolgen als auch von einem Institut in ein anderes.

Welche Gründe sprechen für eine Depotübertragung?

Es gibt verschiedene Gründe, die für einen Inhaber eines Depots einen Depotübertrag begründen. Dazu gehören eine Unzufriedenheit des Anlegers mit seinem Depotanbieter und der daraus resultierende Wechsel zu einem anderem Depotanbieter. Wechselnde Prämienangebote für Depotübertragungen und höhere Tagesgeldzinsen können bei der Niedrigzinspolitik hierzulande den einen oder anderen Euro mehr an Zinsen einbringen.

Eine Übertragung des Depots aus einer Erbschaft überträgt das Depot auf einen Erben. Ebenso wie bei einer Schenkung, bei der das komplette Depot oder einen Teil dieses Depots übertragen wird.

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Was sind die Möglichkeiten der Depot-Übertragung?

Für die Übertragung des Depots gibt es verschiedene Möglichkeiten, die beachtet werden sollten, damit keine unnötigen Steuern gezahlt werden müssen. Hierbei unterscheidet man 2 Arten vom Depotübertrag:

  • die Übertragung des Depots mit Gläubigerwechsel und
  • der Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel.

Was ist der Depotübertrag mit Gläubigerwechsel?

Werden Wertpapiere an einen Dritten übertragen, so kommt es zur Änderung der Besitzverhältnisse und es liegt automatisch auch ein Gläubigerwechsel vor. Der Gläubigerwechsel findet zu dem Zeitpunkt statt, bei dem die Wertpapiere aus dem Besitz eines Anlegers in den Besitz eines anderen übergehen.

Depotüberträge mit Gläubigerwechsel finden bei der Zusammenlegung von Einzeldepots zu Gemeinschaftsdepots, bei Erbschaften oder bei Schenkungen statt. Hierbei gibt es für potenzielle Depotwechsler einige Dinge zu beachten.

Was ist der Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel?

Eine Umschichtung der Papiere innerhalb des eigenen Depots oder von Bank zu Bank ist ein Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel, da sich die Besitzverhältnisse nicht ändern. Wenn der bisherige Depotinhaber also auch der zukünftige Inhaber des Depots bleibt, handelt es sich nicht um einen Gläubigerwechsel. In diesem Fall werden nur die Daten des Depotinhaber an den Depotanbieter übermittelt. Bei einer späteren Veräußerung dieses Depots, dienen diese Daten als Grundlage der Besteuerung.

Was ist bei der Depotübertragung steuerlich zu beachten?

Ein Depotübertrag ist grundsätzlich immer kostenfrei, eventuell fallen aber Steuern an. Je nachdem, ob es sich um einen Depotübertrag mit oder ohne Gläubigerwechsel handelt, wird die Übertragung anders steuerlich behandelt. Die Steuern können Anleger jedoch mit bestimmten Angaben umgehen.

Steuerliche Belastung beim Depotübertrags mit Gläubigerwechsel

Je nachdem, wie der Übertrag stattfindet, entscheidet der Gesetzgeber, ob Steuern anfallen. Dabei sind die einzelnen Varianten recht einfach zu unterscheiden. Ein unentgeltlicher Depotübertrag ist immer steuerfrei. Es würden lediglich Steuern anfallen, wenn man sein Depot an einen anderen Gläubiger verkauft. Eine steuerliche Belastung findet daher nur bei Veräußerungen des Depots an Dritte statt, nicht aber bei Erbschaften, Schenkungen oder Übertragungen an Ehepartner.

Der entgeltliche Depotübertrag bei Veräußerungen

Ein Depotübertrag auf einen anderen Gläubiger oder Depotinhaber gilt unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2009 als Veräußerung der übertragenen Wertpapiere im Sinne des § 20 Abs. 2 EStG und unterliegt ab diesem Zeitpunkt der Abgeltungssteuer. Diesen Übertrag sowie eine klassische Veräußerung des Depots bezeichnet man als entgeltlichen Übertrag. Hierbei wird die Abgeltungssteuer ausgelöst und die Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem „fiktiven“ Verkaufspreis errechnet. Als Bemessungsgrundlage wird der Zeitpunkt der Übertragung (Ausbuchung aus dem alten Depot) genommen.

Bei der Übertragung an Dritte ist daher stets Vorsicht geboten, da die Übertragung des Depots hier seitens des Finanzamtes als eine Veräußerung behandelt werden kann!

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Der unentgeltliche Depotübertrag bei Schenkungen oder Erbschaften

Bei einem unentgeltlichen Depotübertrag liegt eine Schenkung oder eine Erbschaft vor. Bei einer Erbschaft werden die Daten des Depots, die für die Anschaffung der enthaltenden Papiere nötig sind, auf den Erben übertragen. Steuerliche Abzüge sind seitens der Bank nicht zu befürchten, da eine Abgeltungssteuer aus Erbschaften hier nicht anfällt. Bei Schenkungen werden ebenfalls keine Abgeltungssteuern fällig. Bei einer Übertragung an einen Ehepartner wird ebenfalls keine Abgeltungssteuer fällig. Dieser Gläubigerwechsel ist also immer steuerfrei, weil der ehemalige Depotinhaber bzw. Gläubiger keinen Gegenwert erhält!

Für einen unentgeltlichen Übertrag muss der Bank gegenüber jedoch angegeben werden, dass der Übertrag ohne Zahlung erfolgt ist. Dann übernimmt der neue Depotinhaber die Wertpapiere mit den alten Steuerdaten und für die Anleger entstehen keine Kosten, da die Abgeltungssteuer nicht aktiviert wird.

Allerdings ist das Kreditinstitut dann verpflichtet, dem Finanzamt eine Meldung über den Übertrag ohne Zahlung zu machen, um etwaiger Steuerhinterziehung vorzubeugen. Dieser Schritt gewährleistet, dass die Finanzbehörden über die Vorgänge in Kenntnis gesetzt werden und der Anleger nichts zahlen muss. Im Folgenden wird vom Finanzamt das Erbschafts-/Steuerschenkungsverfahren eingeleitet.

Man sollte darauf achten, bei welchem Kreditinstitut man plant, das Depot jemandem zu überschreiben. Ein unentgeltlicher Depotübertrag kann schnell Nachteile für den zukünftigen Gläubiger haben. Denn manche Kreditinstitute annullieren das Recht auf Steuerfreiheit der alten Aktien, die vor 2009 gekauft worden sind. Als Begründung wird angegeben, dass diese Wertpapiere für den zukünftigen Gläubiger neu seien und somit, wenn er sie verkauft, auch Steuern gezahlt werden müssen. Insofern sollte man diese Klausel unbedingt vor einem Gläubigerwechsel seines Depots überprüfen, um nicht herbe Verluste zu erleiden!

Steuerliche Belastung beim Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel

Falls die Wertpapiere lediglich zu einem anderen Anbieter übertragen werden, drohen keine steuerlichen Nachteile. Wichtig ist hierbei, dass die richtigen Summen, das Kaufdatum und der Kaufkurs korrekt übermittelt werden. Dies sollte stets genau kontrolliert werden, da auch hier bei einigen Instituten manuelle Eingaben erfolgen und diese nicht vor Fehlern gefeit sind.

Erfolgt bei einem Bankwechsel keine Übermittlung der Daten, dann werden die übertragenen Wertpapiere nicht mit dem ursprünglichen Kaufdatum eingebucht, sondern als „Neuzugang“. Dieser Neuzugang unterliegt damit der Abgeltungssteuer und muss mit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Steuersumme und gegebenenfalls die Kirchensteuer von – je nach Bundesland – 8 oder 9 Prozent der Steuersumme versteuert werden. Die Steuerlast wird dann automatisch an die Bank übermittelt und kann dann nur noch in der Steuererklärung geltend gemacht, aber nicht zurückgeholt werden.

Sollte das entsprechende Wertpapier jedoch bis einschließlich dem 31. Dezember 2008 gekauft worden sein, sind die Kursgewinne steuerfrei!  Insgesamt können also bis zu 30% der Kursgewinne (Abgeltungssteuer plus Soli plus Kirchensteuer) an den Fiskus verloren gehen, wenn bei der Depotübertragung das Kaufdatum Ihrer jeweiligen Wertpapiere nicht richtig erfasst wird.

Einfacher verhält es sich bei dem Depotwechsel innerhalb eines Kreditinstitutes: Verbleiben die Wertpapiere in der Bank und wechseln nur in ein neues Depot, dann übernimmt die Bank die Steuerdaten automatisch.

Wie funktioniert ein Depotübertrag?

Ein Depot zu übertragen ist einfach: Hierfür müssen Sie lediglich ein Depotübertragungsformular beim neuen und bisherigen Depotanbieter einreichen. Der Broker oder die Bank kümmert sich dann eigenverantwortlich um weitere Schritte.

Was kostet ein Depotübertrag?

Der Depotübertrag ist innerhalb Deutschlands kostenlos. Grundlage ist ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes Az. XI ZR 200/03 und Az. XI ZR 49/04 des BGH, welches vorgibt, dass Banken und Kreditinstitute für die Übertragung eines Depots keine Kosten in Rechnung stellen dürfen.

Dasselbe gilt für die Depotübertragung zu einem anderen Kreditinstitut! Auch hier ist eine Übertragung kostenlos. Eine Bank kommt bei der Übertragung von Wertpapieren lediglich ihrer gesetzlichen Pflicht zur Herausgabe dieser Papiere nach, weshalb keine Kosten für diesen Schritt berechnet werden dürfen. Nur Fremdgebühren wie zum Beispiel Kosten für die Lagerstelle, dürfen an Anleger weitergereicht werden.

Eine Übertragung, bei dem die Aktien aus einem ausländischen Depot in ein deutsches Depots übertragen werden sollen, ist jedoch meistens mit Kosten verbunden.

Nur der Übertrag ohne Auszahlung ist für Anleger kostenlos!

Anleger, die ihr Depot einer anderen Bank übertragen wollen, sollten daher unbedingt darauf achten, dem neuen Depotinhaber den Übertrag ohne Auszahlung anzugeben. Sonst gelten ihre Wertpapiere als Neukäufe und für die alten fällt eine Steuerlast an. Diese können Anleger dann nur noch in der Steuererklärung geltend machen, erhalten sie aber nicht zurück.

Wie lange dauert ein Depotübertrag?

Eine Übertragung des Depots wird in der Regel innerhalb weniger Wochen durchgeführt. In manchen Fällen kann der Übertrag auch nur einige Tage in Anspruch nehmen. Denn die Dauer hängt unmittelbar von der Anzahl und Klasse der Wertpapiere ab. Längere Wartezeiten hingegen fallen bei der Übertragung eines ausländischen Depots an.

Können Aktien während des Depotübertrags verkauft werden?

Während des Depotübertrags ist eine Veräußerung der Wertpapiere nicht möglich. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor der Beantragung des Depotübertrags sicher sein, dass Sie die Wertpapiere in den nächsten Wochen nicht verkaufen möchten.

Sollte das alte Depot nach der Übertragung geschlossen werden?

Ob das komplette Depot übertragen wird oder nur ein Teil ist jedem selbst überlassen. Eine Entscheidung darüber sollte unter der Berücksichtigung der Kosten getroffen werden. Wenn das bisherige Depot gehalten werden soll, macht dies meist nur Sinn, wenn dieses günstig in der Unterhaltung ist. Prämienaktionen können meist nur in Anspruch genommen werden, wenn das bisherigen Depot komplett geschlossen wird. Weitere Informationen erhalten Sie unter den Teilnahmebedingungen des neuen Depotanbieters.

Der Wechsel zu einem neuen Depotanbieter sollte gut abgewogen werden. Den passenden Broker zu finden ist dank des Internets relativ einfach. Zahlreiche Brokervergleiche helfen und stellen Vergleichsrechnungen für die Kosten der Depotführung, das Kaufen und Verkaufen von Aktien und Fonds auf.