So vermeiden Sie Kürzungen der Rente beim Wohnsitzwechsel

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Eine Wohnung an der Ostsee oder sogar ein kleines Haus in Spanien –für viele ein Traum für den Ruhestand, der nach dem Renteneintritt erfüllt wird.

Rentner, die ihren Wohnsitz innerhalb Deutschlands verlagern oder sogar ins Ausland ziehen, müssen dabei allerdings einige Faktoren beachten, um die ihnen zustehenden Bezüge zu erhalten.

Keine Auswirkungen auf die Rente beim Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands

Ein Umzug innerhalb Deutschlands bedeutet für Rentner normalerweise keine Nachteile. Auch wenn der Umzug von den neuen in die alten Bundesländer (oder umgekehrt) erfolgt, ändert sich an den Rentenansprüchen nichts.

Rentner müssen ihren Umzug nur beim RentenService der Deutschen Post melden und können dann ihr neues Domizil beziehen. Den RentenService gibt es auf jedem Postamt, weshalb eine Ummeldung für jeden problemlos möglich ist.

Einschränkungen bei Hinzuverdienst in der Waisen- und Witwenrente

Vergisst ein Rentner sich umzumelden, kann das zu Problemen führen. Wenn die Deutsche Rentenversicherung keine Briefe mehr zustellen und die neue Adresse nicht ermitteln kann, dann werden die Rentenzahlungen eingestellt. Erst wenn sich umgezogene Rentner wieder gemeldet haben, wird die Rentenzahlung wieder aufgenommen.

Personen, die von den alten in die neuen Bundesländer ziehen und zusätzlich zu einer Waisen- oder Witwenrente noch Einkommen beziehen wollen, droht allerdings eine Rentenkürzung. Für Altersrenten trifft diese Regelung aber nicht zu.

Da das Einkommen auf die Waisen- oder Witwenrente angerechnet wird und es in den neuen Bundesländern dafür niedrigere Freibeträge gibt als in den alten, kann die Rentenhöhe sich dadurch verändern. Einen Umzug Waisen- oder Witwenrentenempfänger unter diesen Umständen wohl überlegen und die Einbuße im Vorfeld durchrechnen.

Welche Auswirkungen hat ein Umzug ins Ausland?

Eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland kann im Einzelfall Auswirkungen auf die Rentenhöhe oder den Rentenanspruch haben. Wichtig ist, dass Rentner die eine Auswanderung planen, frühzeitig Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen. Dort erfahren Sie, wie es mit den Rentenansprüchen in ihrem Fall aussieht.

Erhält jemand seine Rente beispielsweise aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktsituation in Deutschland, sollte bei einem Umzug geprüft werden, ob der Rentenanspruch im Ausland weiterbesteht. Auch wenn zusätzlich zur deutschen Rente noch eine Rente im Ausland bezogen wird, kann der Rentenanspruch in Deutschland entfallen.

Wohnsitzwechsel rechtzeitig ankündigen

Grundsätzlich wird die Rente aber auch nach Australien, Spanien oder Thailand überwiesen, weshalb ein Wohnsitzwechsel prinzipiell kein Problem darstellt. Eine internationale Bankverbindung und der neue Wohnort müssen aber unbedingt mindestens zwei Monate vor Umzug dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden, damit die Überweisungen weiter erfolgen können.

Dauerhaft im Ausland lebende Rentner müssen damit rechnen, dass einmal im Jahr überprüft wird, ob sie noch leben und der Anspruch auf Rente weiterhin besteht. Dafür müssen sie sich im Ausland bei zuständigen Stellen vor Ort oder bei der Deutschen Rentenversicherung direkt melden.

Was Rentner mit Umzugsplänen beachten müssen

Rentner, die einen Wohnsitzwechsel erwägen, sollten sich in jedem Fall bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger melden und ihre Pläne durchsprechen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands entstehen eigentlich keine Probleme.

Bei einem Umzug ins Ausland hängt es vom individuellen Fall ab und kann zu Kürzungen oder einem gänzlichen Wegfall der Rente kommen. Damit dies nicht geschieht, ist es wichtig, im Vorfeld eines Wohnsitzwechsels alle Einzelheiten mit dem Rentenversicherungsträger durchzusprechen.