Vorsorge: Wissenswertes speziell für Familien

Vorsorge: Wissenswertes speziell für Familien
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Inhaltsverzeichnis

Schon wenn man sich fest an einen Partner bindet und ganz besonders, wenn aus dieser Partnerschaft irgendwann Nachwuchs entsteht, dann hören die meisten Menschen recht schnell auf, nur an das Hier und Heute zu denken. Die Frage kommt auf, wie man sich und noch mehr seine Familie gegen alle Unwägbarkeiten und Gefahren optimal absichern kann. Das folgende Briefing befasst sich speziell mit dieser besonderen Form der Vorsorge für drei und mehr, die sich an vielen Punkten von anderen Vorsorgevarianten unterscheidet.

Allgemeiner Überblick: Auf Familien zugeschnittene staatliche Leistungen

Deutschland ist bekanntlich ein Sozialstaat, der im Vergleich mit anderen Ländern recht viel dafür tut, um seine Bürger selbst ohne private Maßnahmen grundlegend zu schützen. Allerdings, so lässt sich feststellen, sind die staatlichen Absicherungs- beziehungsweise Vorsorgeleistungen speziell für Familien limitiert und fokussieren sich auf wenige Kernpunkte:

  1. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

    Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, hat die Möglichkeit, via Familienversicherung Partner und Kinder zu inkludieren, und zwar beitragsfrei. Die Angehörigen müssen lediglich ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und unterhalb der persönlichen Einkommensgrenze liegen (2021: 470 Euro/Monat). Das bedeutet, jedes Kind ist vom ersten Tag an automatisch krankenversichert, sofern die elterliche GKV-Mitgliedschaft in herkömmlicher Weise erfolgt.
  2. Die gesetzliche Unfallversicherung:

    Sie schützt automatisch auch Kinder unabhängig vom Status ihrer Eltern, um die Folgen von Unfällen aufzufangen, die nicht in den Geltungsbereich der GKV fallen. Allerdings existiert der diesbezügliche Schutz nur in recht engen Grenzen, abhängig davon, wo und in welchem Kontext ein Unfall stattfand. Der Freizeitbereich ist sowohl für Eltern als auch Kinder komplett ausgeklammert. Das heißt, passiert dann etwas, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, es besteht also eine Absicherungslücke.
  3. Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge:

    Sie unterscheidet sich insofern für Familien, als dass der Staat bei generell förderberechtigten Personen zusätzliche Fördermittel für Kinder bereitstellt. Diese Kinderzulage beträgt derzeit 185 Euro für bis 2008 geborene Kinder sowie 300 Euro für ab diesem Jahr geborenen Nachwuchs.
  4. Die staatliche Hinterbliebenenrente:

    Wenn mindestens ein Partner für mindestens fünf Jahre in der staatlichen Rentenversicherung war, dann kann der hinterbliebene Partner eine Witwenrente bekommen. Ist er unter 47 und hat kein Kind, erhält er die sogenannte „kleine Witwenrente“, die maximal zwei Jahre nach dem Tod ausgezahlt wird. Für Familien bedeutsamer ist die „große Witwenrente“. Sie greift automatisch beim Vorhandensein eines (minderjährigen) Kindes – selbst wenn der hinterbliebene Partner kein biologischer Elternteil ist. Die Rentenhöhe beträgt 55 Prozent derjenigen Rentensumme, die der Partner zum Zeitpunkt des Todes als reguläre Rente bekommen hätte. Die Halb- oder Vollwaisenrente funktioniert ähnlich hinsichtlich der Beitragszeiten, beträgt allerdings nur 10, respektive 20 Prozent der regulären Rente. Sie kann unter Umständen bis zum 27. Lebensjahr ausbezahlt werden – abhängig von diversen Faktoren.

Exkludiert sind hier andere staatliche Leistungen wie beispielsweise das Baukindergeld, Elterngeld oder verschiedene Steuerentlastungen. Diese sind als Leistungen für die Gegenwart gedacht und besitzen (deshalb) nicht die Charakteristik einer vorsorglichen Absicherung für Familien.

Im Klartext bedeutet dies folgendes: Der staatliche Schutz speziell gegen Unfall, Krankheit und Tod ist für Familien nicht vollständig und sollte unbedingt durch weitere Maßnahmen unterfüttert und gestärkt werden.

Familiäre Vorsorge: Was unbedingt sinnvoll ist

Im Folgenden werden deshalb ausschließlich Vorsorgemaßnahmen skizziert, die den Charakter einer privaten Absicherung tragen. Das heißt, es obliegt primär den Eltern, sich darum zu kümmern und zudem sind im Regelfall keinerlei staatliche Zuschüsse zu erwarten.

Grundsätzlich sei deshalb dringend empfohlen, dieses Thema mit Bedacht anzugehen, sehr gut zu rechnen und immer die dahinterstehenden Leistungen sorgsam zu vergleichen. Ungleich zu den staatlichen Maßnahmen können sich diese hinsichtlich der Leistungen, Wartezeiten et cetera deutlich voneinander unterscheiden.

Absicherung der Berufsfähigkeit

Wer seinen Beruf durch Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann, der hat zwar in Deutschland theoretisch Anspruch auf staatliche Leistungen in Form der Erwerbsminderungsrente. In der Praxis hingegen sind diese jedoch …

  • an die Vorgabe gekoppelt, gar keine Arbeit mehr für mehr als drei, respektive sechs Stunden täglich ausüben zu können; nicht bloß nicht mehr den erlernten/ausgeübten Beruf.
  • nur unter großen Schwierigkeiten, langwierigen Untersuchungen und häufig den Klageweg zu erhalten. 2019 beispielsweise wurden 42 Prozent aller Anträge abgelehnt.
  • nie ausreichend, um den bisherigen Lebensstandard zu erhalten und häufig nicht einmal genug, um halbwegs über die Runden zu kommen. Im Median ohne Rücksicht auf das Geschlecht sowie alte und neue Bundesländer betrug die (volle) Erwerbsminderungsrente 2020 nur 886 Euro/Monat.

Angesichts dessen ist eine irgendwie geartete Absicherung der Arbeitskraft für beide Elternteile unbedingt anzuraten – und zwar nach der Maxime „so früh wie möglich“. Also am besten schon dann, wenn das Berufsleben erst beginnt. Dies sollte demensprechend auch beim Nachwuchs geschehen, sobald dessen Regelschulzeit endet. Heißt, mit Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums.

Den Goldstandard, was Leistungen und abgedeckte Auslöser anbelangt, stellt die „echte“ Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Jedoch kann es durch die Art des Berufs, das Alter oder Vorerkrankungen teuer bis unmöglich sein, eine solche zu erhalten. Dann jedoch sollten Alternativen wahrgenommen werden. Gestaffelt nach Leistungsfähigkeit sind dies:

  • Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegen vollständige Erwerbsunfähigkeit,
  • die Dread-Disease-Versicherung, die nur bei einigen schweren Krankheiten greift,
  • die Multi-Risk-Versicherung als Schutz bei schwerer Behinderung und
  • die Grundfähigkeitsversicherung, die nur greift, wenn grundlegende Körperfähigkeiten (etwa Greifen) verlorengehen.

Eine dieser Versicherungen sollte jeder Elternteil besitzen. Dabei sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Dread-Disease-Versicherung typischerweise als Einmalzahlung angeboten wird, nicht als langjährige monatliche Zahlung.

Schutz gegen den schlimmsten Fall der Fälle

Leider ist keine Vorsorgemaßnahme ausreichend, um den für Familien schlimmsten Fall zu verhindern: Ein oder beide Elternteile versterben durch Krankheit, Unfall oder in späteren Jahren durch natürliche Ursachen.

Das bedeutet, Schutz kann sich hier generell nur darauf erstrecken, die finanziellen Folgen des Todes für die Hinterbliebenen abzumildern. Hierfür existieren zwei maßgebliche Arten von Absicherung:

  • Die Risikolebensversicherung: Hierbei wird im Todesfall eine vorher vereinbarte (hohe) Summe als Einmalzahlung ausgeschüttet, die die Hinterbliebenen gegen das ausfallende Einkommen des verstorbenen Elternteils absichern soll. Ein Näherungswert besagt deshalb, dass die Summe mindestens das dreifache Jahres-Bruttoeinkommen des versicherten Elternteils betragen sollte. Grundsätzlich kann eine Risikolebensversicherung vor dem Lebensende auslaufen – wobei dann keine Auszahlung erfolgt.
  • Die Sterbegeldversicherung: Sie ist ebenfalls als Versicherung für den Todesfall vorgesehen, unterscheidet sich aber erheblich in ihrem Leistungsspektrum. Denn Sinn und Zweck der Sterbegeldversicherung ist primär, durch eine Einmalzahlung die hierzulande meist recht hohen Bestattungskosten aufzufangen (aktuell zwischen 3.000 und 24.000 Euro). Die Sterbegeldversicherung kennt kein Ablaufdatum. Sie zahlt immer, sobald der Versicherte verstirbt – egal wie jung oder alt er ist.

Das bedeutet, es handelt sich hier nicht um eine Entweder/oder-Entscheidung, sondern im Idealfall sollten beide Versicherungsarten vorhanden sein; letztere gegebenenfalls sogar für den Nachwuchs, weil die Beerdigungskosten für Kinder kaum niedriger sind als diejenigen für Erwachsene.

Das Thema Unfallschutz

Weiter oben wurde bereits aufgezeigt, dass der Unfallschutz des gesamten privaten Bereichs eine große Lücke hinsichtlich staatlicher Absicherung aufweist. Problematisch hieran ist, dass in vielen Familien kein hinreichendes Bewusstsein für die Unfallrisiken in diesem Teil des Lebens passiert.

Beispiel: Jonas H. baut nachmittags auf dem Weg zu einem Freund einen selbstverschuldeten Unfall auf Inline-Skates. Dabei wird sein rechtes Bein von einem Auto überrollt. Auch nach der Behandlung der medizinischen Folgen (für die die GKW aufkommt) bleibt sein Bein für immer steif, wodurch er später beruflich beeinträchtigt ist.

Ein recht typisches Beispiel für einen familiären Freizeitunfall, der nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt wird – das wäre nur dann der Fall, wenn der Junge den Unfall auf direktem Weg von oder zur Schule erleiden würde.

Insbesondere deshalb, weil Unfälle selbst wenig aktiven beziehungsweise risikoreich lebenden Menschen leicht passieren können und weil eine private Unfallversicherung recht breit aufgestellt ist, ist sie in jedem Fall empfehlenswert – sowohl für Eltern als auch Kinder.

Haftpflicht für alle?

Leichtsinn, Missgeschick und Vergesslichkeit sind Lebensrisiken, die sowohl Kinder als auch Erwachsene jederzeit begleiten. In Deutschland (eigentlich sogar auf der ganzen Welt) gilt hierbei das Verursacherprinzip: Egal, wie die eigentlichen Umstände aussehen, wer einen Schaden verursacht, der muss dafür aufkommen.

Angesichts der unzähligen Kombinationen von Eventualitäten gibt es hier keine Form von staatlicher Absicherung – es wäre schlicht und ergreifend viel zu teuer. Denn selbst kleine Missgeschicke können ganz erhebliche Folgen verursachen.

Beispiel: Mia F. und ihr Vater Dennis spielen im Hof Ball. Dabei entgleitet ein von Dennis geworfener Ball Mias Händen und rollt auf die Straße. Ein Autofahrer verreißt deshalb das Steuer und kollidiert mit einem parkenden Fahrzeug. Beide Fahrzeuge sind schwer beschädigt, der Fahrer muss nicht nur ins Krankenhaus, sondern hat deshalb auch einen Verdienstausfall zu beklagen.

Der Schaden in diesem Beispiel könnte die Familie F. in den Ruin treiben, weil hier materielle Schäden, Schmerzensgelder und der Verdienstausfall leicht zu einer Gesamtsumme von mehreren hunderttausend Euro auflaufen könnten.

Eine Privathaftpflichtversicherung sollte deshalb ganz oben auf der Vorsorge-Agenda stehen. Typischerweise sind Policen so gestaltet, dass sie den Nachwuchs bis zur Volljährigkeit inkludieren. Allerdings differieren die möglichen Optionen hierbei stark.

Als absolute Untergrenze sollte die Mindestdeckungssumme 10 Millionen Euro betragen, deutlich besser wären jedoch 50 Millionen. Äußerst wichtig ist zudem, dass alle drei Schadensarten abgedeckt werden:

  • Sachschäden,
  • Personenschäden und
  • Vermögensschäden.

Letzteres ist wichtig, weil nur damit Folgekosten des Geschädigten wie beispielsweise der im Beispiel skizzierte Verdienstausfall abgedeckt werden.

Dabei sei jedoch darauf hingewiesen, dass eine typische Haftpflichtversicherung nur sogenannte „unechte Vermögensschäden“ abdeckt. Das sind solche Vermögensschäden, die in Folge eines anderen Schadens entstehen. Nicht inkludiert sind dagegen die „echten Vermögensschäden“, bei denen ein finanzieller Verlust eine direkte Folge des Fehlverhaltens des Versicherten ist.

Beispiel: Durch den Autounfall, der von Mia und Dennis F. ausgelöst wurde, wird der Fahrer um einen Vertragsabschluss in erheblicher Höhe gebracht, zu dessen Unterzeichnung er gerade unterwegs war.

In diesem Beispiel könnte der Fahrer also Familie F auf Schadenersatz für diese entgangene Vertragssumme verklagen, jedoch würde deren (reguläre) Haftpflichtversicherung wahrscheinlich nicht einspringen. Beim Abschluss sollte deshalb entweder darauf geachtet werden, dass die Privathaftpflichtversicherung auch echte Vermögensschäden inkludiert oder es sollte eine getrennte Zusatzversicherung abgeschlossen werden – einige Institute offerieren hierzu Paketlösungen in Verbindung mit der normalen Haftpflicht.

Schutz in allen Rechtsbelangen

Zwischen den beiden Punkten „Recht haben“ und „Recht bekommen“ liegen oftmals langjährige Streitigkeiten vor Gericht. Streitigkeiten, die Anwaltskosten verursachen, solche für Sachverständige, Mediziner und andere Personen.

Am Ende kann es natürlich durchaus sein, dass man zu seinem Recht kommt. Allerdings hat der Weg bis dahin teilweise mehrere zehntausend Euro gekostet. Selbst in dem Fall, dass Recht gesprochen wird, haben die Begünstigten deshalb unter dem Strich nichts davon oder müssen sogar noch draufzahlen.

Hier kommt nun eine Tatsache ins Spiel: Es gibt keine Alters-Untergrenze, was die Klagefähigkeit im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) anbelangt. Zwar stimmt es, dass Kinder beziehungsweise Jugendliche erst ab 14 Jahren strafmündig sind, dies erstreckt sich jedoch nur auf das Strafrecht. De Jure könnte selbst ein Neugeborenes im Rahmen des BGB verklagt werden – selbst wenn die rechtliche Haftungsfähigkeit erst mit sieben Jahren beginnt. In solchen Fällen würden einfach die Eltern als Erziehungsberechtige und Aufsichtspflichtige belangt werden.

Das wiederum hat für Familien weitreichende Konsequenzen: Jedes Familienmitglied kann in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. In Kombination mit den zuvor skizzierten Kosten kann dies eine ganz erhebliche Belastung der Finanzen bedeuten – ungeachtet, ob das Familienmitglied klagt oder angeklagt wird.

Dagegen schützt nur eine Rechtsschutzversicherung. Allerdings muss hier eine Abwägung erfolgen. Solche Versicherungen sind immer als Bausteinlösungen konzipiert. Jeder abgedeckte Rechtsbereich muss gesondert gebucht werden.

Ein typischer „Baukasten“ würde folgende Bereiche inkludieren:

  • Berufsrecht
  • Familienrecht
  • Privatrecht
  • Verkehrsrecht

Damit wäre von der Schulhofrangelei, bei der eine Brille zu Bruch geht, bis zu elterlichen Problemen mit dem Arbeitgeber alles Nötige abgedeckt. Jedoch: Spätestens, wenn die Familie zu Hausbesitzern wird, sollte unbedingt ein Immobilien-Rechtsschutz inkludiert werden.

Grundsätzlich empfiehlt sich hier eine Beratung, die sich an den individuellen Realitäten der Familie orientiert. Pauschale Empfehlungen, die für jede Familie passen, sind kaum möglich.

Familiäre Zahnvorsorge

Das Gebiss ist definitiv eine „Problemzone“ – sowohl aus medizinischer als auch versicherungstechnischer Sicht. Denn gerade bei Kindern sind die Risiken groß, dass durch Unfälle oder Fehlbildungen teure Behandlungen erforderlich werden.

Gleichsam zeigt sich hier eine weitere Lücke der GKV. Schon beim ersten Kind übernimmt diese beispielsweise nur 80 Prozent der Kosten einer Zahnspange. Und ganz generell ist das Versicherungssystem komplex und arbeitet nur nach der Maxime „Funktionsfähigkeit vor Optik“ – die kostengünstigste, nicht modernste oder beste Maßnahme.

Beispiel: Die vierjähige Mascha P. stürzt zuhause mit dem Dreirad so unglücklich, dass gleich mehrere (Milch-)Schneidezähne ausgeschlagen werden. Da es in der Freizeit geschah, ist dies ein Fall für die GKV. Diese zahlt jedoch nur die Regelversorgung – in dieser Konstellation wahrscheinlich nur 60 Prozent (weil Mascha noch kein langjährig geführtes Bonusheft haben kann).

Abermals sei jedoch dringend empfohlen, die familiäre Zahnzusatzversicherung sorgsam zu vergleichen. Dies vor allem deshalb, weil es keine Tarife gibt, die die ganze Familie umfassen, sondern einzeln gebucht werden muss – hier sollte genau eruiert werden, welches Familienmitglied was benötigt.

Verfügungen und Testamente

Welches Kind bekommt im Fall der Fälle was jenseits des Pflichtanteils? Wie ist zu verfahren, wenn beide Eltern durch einen schweren Unfall nur noch mit lebenserhaltenden Maßnahmen vor dem Tod bewahrt werden können – und wie lange? Und wie würden die Eltern gerne im Fall eines Falles bestattet werden?

Es gibt viele solcher Fragen, die jedes Familienmitglied betreffen. Keine davon ist in irgendeiner Weise als angenehm zu bezeichnen, weil es dabei immer nötig ist, sich mit schweren Krankheiten, Unfällen oder gar dem Tod zu befassen.

Aus dieser Sicht heraus ist es deshalb mehr als verständlich, dass viele Familien dieses Thema gänzlich aus ihrem Alltag verdrängen. Vernünftig ist es allerdings nicht. Dazu können derartige Fälle viel zu rasch und unvorhersehbar eintreten – tatsächlich schon auf dem Weg zum nächsten Familieneinkauf, wenn es dabei zu einem schweren Verkehrsunfall kommt.

Im Einzelnen sind deshalb mehrere Arten von schriftlichen Vorkehrungen zu treffen:

  • Das reguläre Testament: Hierin regelt jedes Familienmitglied für sich allein(!), was im Falle seines Todes geschehen soll. Dabei gibt es prinzipiell keine Regeln, was das Testament umfassen darf. Es ist sogar möglich, einem Angehörigen alles bis auf den gesetzlichen Pflichtteil zu entziehen. Die einzigen wenigen Bedingungen sind eine Reihe von Pflicht-Inhalten, damit das Testament als solches zu erkennen ist und sowohl zeitlich als auch personell eingeordnet werden kann. Allerdings: Ein Testament ist nur dann gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst wurde. Und es sollte am besten bei einem Notar hinterlegt werden.
  • Die Sorgerechtsverfügung: Ein unsagbar wichtiges Dokument, denn hierin können Eltern festlegen, wer an ihrer Stelle nach ihrem Tod das Sorgerecht über die Kinder bekommen soll. Das ist nicht nur für Patchwork-Familien extrem wichtig, falls nur ein Elternteil verstirbt, sondern ganz generell. Denn andernfalls entscheidet ein Familienrichter nach eigenem Ermessen und dem, was er für das Kindeswohl am zuträglichsten hält – nur muss das nicht unbedingt deckungsgleich mit dem Willen der Eltern sein. Dieses Dokument sollte ebenfalls per Hand erstellt werden, abermals gibt es wichtige Punkte, die es beinhalten sollte.
  • Die Patientenverfügung: Dieses Dokument legt fest, was ein Familienmitglied in dem medizinischen Fall wünscht, in dem es vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst handlungsfähig ist – etwa die Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen und wenn ja, welche. Hierzu existiert eine offizielle Vorlage. Jedoch: Hierbei handelt es sich um ein Dokument, das unbedingt in der Familie besprochen werden sollte und von dem bekannt sein muss, dass und wo es vorhanden ist.
  • Die Vorsorgevollmacht: In diesem Dokument können vor allem in Patchwork-Familien Elternteile einer anderen Person das Recht einräumen, an ihrer statt zu handeln und zu entscheiden. Abermals existiert hierfür eine staatliche Vorlage, die benutzt werden kann.

Wer gänzlich auf Nummer sicher gehen möchte, erstellt zudem eine Betreuungsvollmacht. In dieser wird festgelegt, wer im Fall der Fälle ein rechtlicher Betreuer werden soll. Es handelt sich also um eine umfassendere Ergänzung der Vorsorgevollmacht.

Übrigens empfiehlt es sich definitiv, sich im Rahmen dieser Schriftsätze auch mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. Passende Ausweise sind in praktisch allen Apotheken und Arztpraxen kostenfrei erhältlich.

Zusammenfassung und Fazit

Die Familie ist für viele das größte Glück, das sie sich in dieser Welt vorstellen können. Doch immer gehen damit nicht nur Verpflichtungen einher, sondern auch die Notwendigkeit und meist zudem der freiwillige Wunsch, sich gegen alles abzusichern, was dieses Glück in Gefahr bringt.

So sehr es vielleicht in anderen Fällen nicht zielgerichtet ist, nach der Prämisse „Hauptsache viel“ vorzugehen, so sehr verkehrt sich diese Maxime in diesem speziellen Fall deshalb ins Gegenteil. Für die Familie kann es eigentlich nicht genügend Schutz geben.