Wann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift

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Sich gegen Arbeitsunfähigkeit abzusichern, gilt immer wieder als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die beliebteste Versicherung hierfür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Mit ihr sichern sich Arbeitnehmer und Selbstständige für den Fall ab, dass sie ihren Beruf aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht mehr ausüben können.

Da aber aufgrund von Risikofaktoren nicht jeder diese Versicherung erhält, ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) eine andere Option. Erwerbsunfähig bedeutet, keiner Tätigkeit mehr in einem vorgegebenen Rahmen nachgehen zu können.

Erwerbsunfähigkeitspolice: Definition des Versicherungsschutzes

Eine Erwerbsunfähigkeitspolice greift dann, wenn ein Arbeitnehmer eine 100-prozentige Erwerbsunfähigkeit nachweisen kann. Erwerbsunfähigkeit bedeutet, einer Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht länger als drei Stunden am Tag nachgehen zu können.

Ein Bandscheibenvorfall beispielsweise kann zu Erwerbsunfähigkeit führen. Da mit dieser Erkrankung längeres Sitzen und Stehen unmöglich sein kann, kann dann auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zurückgegriffen werden. Diese Erwerbsunfähigkeit muss von einem Arzt bestätigt werden, damit die Police greift. Im Unterschied zu einer BU müssen sich Anwärter auf eine Erwerbsunfähigkeitspolice keiner umfassenden Gesundheitsprüfung unterziehen, was für Menschen mit Vorerkrankungen von Vorteil ist.

Die Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine BU greift schon dann, wenn der Versicherte nicht mehr in seinem spezifischen Beruf arbeiten kann. Ein Beispiel: Ein Chirurg hatte in jungen Jahren eine Tumor-Erkrankung, die ihm die Aufnahme in eine BU unmöglich macht. Verletzt er sich nun so schwer an der Hand, dass er seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, würde er mit einer BU die Police ausbezahlt bekommen.

Eine Erwerbsunfähigkeitspolice greift an dieser Stelle nicht, da der Chirurg mit einer Handverletzung trotzdem noch als Pförtner oder Wachmann arbeiten kann. Er ist mit einer Handverletzung zwar zu 100 Prozent berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig.

Auf Klausel zur abstrakten Verweisung achten

Je nach Vertrag werden Leistungen schon bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent ausbezahlt. Zu 50 Prozent berufsunfähig zu sein bedeutet, nur noch vier Stunden am Tag arbeiten zu können. Wenn eine BU möglich ist, ist sie daher einer EU vorzuziehen. Diese greift nämlich nur im schlimmsten Fall und gilt als schwache Alternative zur BU.

Wer eine BU abschließt, sollte im Vertrag auf die Klausel zur abstrakten Verweisung achten. Ist diese Klausel enthalten, hat der Versicherungsnehmer das Recht, einen alternativ angebotenen Job abzulehnen.

Für wen der Abschluss einer EU lohnt

Für Studenten, Auszubildende oder Hausfrauen kann der Abschluss einer EU lohnen. Junge Leute sind häufig noch in keinem konkreten Beruf angelangt, den sie spezifisch versichern können, weshalb eine EU in diesem Fall zunächst ausreichen würde. Auch Hausfrauen können ihre Tätigkeiten nur schwer nachweisen. Da das Einkommen bei diesen Tätigkeiten aber meist gering ist, ist es nicht immer sinnvoll, eine EU abzuschließen.

Für Risikopersonen ist eine BU – wenn sie denn überhaupt möglich ist – meistens deutlich teurer. Ob ein Abschluss dann wirklich lohnt, sollten diese Personen abwägen und im Zweifel auf eine Erwerbsunfähigkeitspolice bauen.

Was Versicherungsanwärter wissen müssen

Bei Vorerkrankungen oder einem risikobehafteten Beruf ist es möglich, von einer BU abgelehnt zu werden. Eine Alternative ist die EU, die allerdings erst dann greift, wenn der Betroffene keinerlei Arbeit mehr ausüben kann. In manchen Fällen lohnt der Abschluss einer BU nicht. Eine Ablehnung erfolgt nicht zwangsläufig, allerdings wird die Versicherung bei Risikopatienten so teuer, dass eine EU Sinn machen kann. Bei einem geringen Einkommen sind allerdings die Leistungen aus einer EU so gering, dass jeder für sich abwägen muss, ob ein Abschluss überhaupt Sinn macht.