Erwerbsunfähigkeitsversicherung – einfach erklärt
Wer zahlt bei Erwerbsunfähigkeit? Diese Frage stellen sich viele Bürger, die sich gegen das Risiko einer Erwerbsunfähigkeit schützen möchten. Zwar gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, jedoch fällt diese vergleichsweise niedrig aus. Deshalb ist ein privater Schutz sehr sinnvoll, entweder durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU Versicherung) oder eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU Versicherung).
Wir erklären im Beitrag, was man unter eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung versteht und wie die Versicherung funktioniert. Wir gehen ferner auf die Leistungen und Kosten der Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit ein, worin die Vor- sowie Nachteile bestehen und erklären den Unterschied zwischen einer Erwerbsminderungsrente und einer Berufsunfähigkeitsrente bzw. der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was versteht man unter einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine private Versicherung, die Leistungen beim Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit erbringt. Abgekürzt wird häufig von der EU-Versicherung gesprochen. Relevant ist die Versicherung unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer keiner beruflichen Tätigkeit mehr in einem Mindestumfang von drei Stunden täglich nachgehen kann.
Somit sichern Sie sich durch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegen das finanzielle Risiko ab, das folgt, wenn Sie erwerbsunfähig werden. Es spielt keine Rolle, ob Sie in Ihrem aktuellen Job erwerbsunfähig werden oder im Rahmen einer anderen Tätigkeit. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit bezieht sich die Erwerbsunfähigkeit auf sämtliche Tätigkeiten. Nicht zu verwechseln ist die EU-Versicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU Versicherung.
Wie funktioniert eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung funktioniert im ersten Schritt wie nahezu jede Versicherung, nämlich dass der Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge zahlt. Der Versicherer hat hingegen die Aufgabe, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, sollte der Fall der Erwerbsunfähigkeit eintreten. In der Regel ist das unter der Voraussetzung der Fall, dass Sie nur noch weniger als drei Stunden täglich dazu in der Lage sind, beruflich tätig zu sein.
In dem Fall besteht die wesentliche Leistung der EU Versicherung darin, eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen. Die Höhe dieser Rente wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung lassen sich in aller Regel die folgenden drei Varianten am Markt voneinander trennen:
- Eigenständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Kombination mit Risikolebensversicherung
- Kombination mit Kapitallebensversicherung
Neben der Zahlung der Erwerbsminderungsrente als Hauptleistung gibt es noch weitere, eher indirekte Leistungen, die mit der Versicherung verbunden sein können. Das ist unter anderem eine Nachversicherungsgarantie, die Beitragsdynamik oder dass der Versicherungsschutz bis zum Renteneintritt reicht.
Wie viel kostet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Wie bei vielen Versicherungsarten, hängen die Kosten für den Versicherungsnehmer bei der EU-Versicherung ebenso von mehreren Faktoren ab. Im Überblick sind das vor allem:
- Alter
- Vertragslaufzeit bzw. Leistungsdauer
- Höhe der vereinbarten Erwerbsminderungsrente
- Ausgeführter Beruf
- Individuelle Merkmale
Zu den individuellen, vom Anbieter abhängigen Merkmalen, gehört zum Beispiel, ob Sie Raucher oder Nichtraucher sind, ein besonders riskantes Hobby haben oder sich mehrere Monate im Jahr im Ausland aufhalten.
Aufgrund dieser Faktoren wird der Beitrag zur EU-Versicherung sehr individuell ermittelt, sodass Vergleiche schwer sind. Trotzdem möchten wir Ihnen anhand der folgenden Beispiele einen ungefähren Überblick geben, mit welchem Beitrag Sie bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung in etwa rechnen können.
Beispiel der Kosten zur EU-Versicherung
Nehmen wir im ersten Beispiel an, dass Sie den Beruf als Sekretärin ausüben und aktuell 33 Jahre alt sind. Sie würden gerne einen Schutz bei Erwerbsunfähigkeit besitzen und vereinbaren deshalb eine Rente in Höhe von 1.000 Euro. In dem Fall würde sich bei nicht vorhandenen Erkrankungen und keinem besonders riskanten Hobby je nach Versicherungsgesellschaft ein Beitrag zwischen monatlich 40 und 60 Euro ergeben.
Dass der monatliche Beitrag durchaus in größerem Umfang vom Beruf abhängt, möchten wir mit den folgenden Beispielen zeigen. Diese Werte stammen von einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft, wobei der Versicherungsnehmer jeweils 30 Jahre alt ist und nachfolgende Beiträge zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu zahlen hat.
- Maler und Lackierer: 51,48 Euro
- Programmierer: 36,45 Euro
- Gärtner: 49,72 Euro
Vorteile: Was spricht für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Bevor Sie sich für oder gegen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheiden, sollten Sie sich über die Vor- und Nachteile informieren. Die wichtigsten Vorzüge der Versicherung sind:
- Finanzieller Schutz bei Erwerbsunfähigkeit
- Höhe der EU-Rente frei zu vereinbaren
- Niedrigerer Beitrag als zur BU Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit
- Nachversicherungsgarantie möglich
- Transparente Risikoeinstufung nach A-und B-Berufen
Nachteile: Was spricht gegen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Neben diesen Vorteilen gibt es ebenfalls einige Nachteile, die im Zusammenhang mit der EU-Versicherung bestehen:
- Leistung lediglich bei Erwerbsunfähigkeit
- Relativ hoher Beitrag bei risikoreichem Beruf
- Einschränkungen und Ausschlüsse
- Wartezeiten
Besonders nachteilig können sich Einschränkungen und Ausschlüsse in der EU-Versicherung auswirken.
Es gibt zum Beispiel einige Anbieter, die bei manchen Berufen nur eine Versicherungsdauer bis zum 60. Lebensjahr zulassen. Gerade dann steigt das Risiko jedoch deutlich, in dem entsprechenden Job erwerbsunfähig zu werden.
Äußerst nachteilig können auch Wartezeiten sein, die je nach Versicherungsgesellschaft bis zu fünf Jahre nach Abschluss der EU-Versicherung betragen können.
Wie sinnvoll ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?
Ob eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist oder nicht, ist meistens eine individuelle Entscheidung. In den meisten Fällen ist die BU Versicherung die bessere Alternative, weil schon bei Berufsunfähigkeit die Leistungen erbracht werden und nicht erst bei Erwerbsunfähigkeit.
Allerdings gibt es einige Verbraucher, die entweder keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen oder für welche die berechneten Beiträge zu hoch sind. Neben diesen Personen ist die Versicherung in vielen Fällen vor allem für folgende Gruppen besonders sinnvoll:
- Menschen mit Vorerkrankungen
- Risikoberufe
- Selbstständige
Für Personen mit Vorerkrankungen ist die EU-Versicherung sinnvoll, weil diese bestehenden Erkrankungen oft zu einer Ablehnung des Antrages auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung führen.
Im Rahmen der EU-Versicherung hingegen gibt es öfter keine Gesundheitsprüfung, sodass eine Versicherung auch bei Gesundheitsproblemen möglich ist.
Ebenfalls sehr sinnvoll ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige, falls diese keine BU Versicherung haben wollen bzw. können.
Worauf ist bei der Wahl der EU-Versicherung zu achten?
Es gibt eine Reihe von Versicherungsgesellschaften, die eine EU-Versicherung im Angebot haben. Umso wichtiger ist es, dass Sie auf einige Punkte bei der Wahl achten, denn es kommt nicht nur auf einen möglichst geringen Beitrag an.
Rentenhöhe nach persönlichem Bedarf wählen: Bei der Rentenhöhe ist es wichtig, diese nach Ihrem persönlichen Bedarf zu wählen. Manche Versicherer fallen sofort weg, denn sie bieten eine Erwerbsminderungsrente maximal in Höhe von 1.000 Euro an. Wenn Sie jedoch bisher zum Beispiel monatlich 4.000 Euro verdienen, wäre dieser Betrag zu gering.
Leistungszeit: Optimal ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wenn die Leistung bis zu Ihrem Renteneintrittsalter, also bis zum 67. Lebensjahr, erbracht wird. Diese Absicherung ist sinnvoll, auch wenn Sie einige Euro an Beitrag sparen könnten, falls die Versicherung zum Beispiel nur bis zum 63. Lebensjahr läuft.
Nachträgliche Anzeigepflicht: Sie sollten bei der Wahl der EU-Versicherung darauf achten, dass es möglichst keine nachträgliche Anzeigepflicht gibt. Sie müssten sonst nach einem Berufswechsel oder einem neuen, relativ gefährlichen Hobby, eine Nachmeldung durchführen, die zu einer Erhöhung der Beiträge führen kann.
Prognosezeitraum: Von Relevanz ist ebenso der Prognosezeitraum, also für welchen Zeitraum Sie voraussichtlich erwerbsunfähig sein werden. Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass dieser Zeitraum sich auf sechs Monate beläuft.
Nachversicherungsgarantie: Eine Nachversicherungsgarantie besteht darin, dass die vereinbarte Rente auch im Nachhinein erhöht werden kann, ohne dass erneut eine Gesundheitsprüfung stattfindet. Anlässe sind zum Beispiel Heirat oder die Geburt eines Kindes.
Beitragsdynamik: Sinnvoll sind innerhalb der EU-Versicherung Tarife mit einer Beitragsdynamik. Dadurch werden zwar die Beiträge jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Gleichzeitig steigt jedoch ebenso Ihr späterer Rentenanspruch.
Wartezeiten: Im Idealfall wählen Sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Wartezeit oder zumindest mit einem sehr kurzen Zeitraum von wenigen Monaten. Bei einer EU-Versicherung ohne Wartezeit müssen Sie allerdings im Normalfall stets eine Gesundheitsprüfung durchführen lassen.
Rückwirkende Leistungen: Die EU-Versicherung sollte eine Leistung rückwirkend erbringen, sollte die Erwerbsunfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt worden sein. Im Idealfall zahlt der Versicherer rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit.