Quellensteuer: Spanien macht es Anlegern schwer

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Bei Aktien von ausländischen Unternehmen entstehen für Anleger besonders bei der Auszahlung von Dividenden Komplikationen.

Nicht nur der ausländische, sondern auch der deutsche Staat ziehen von der Dividende eine Quellensteuer ab.

Quellensteuer bei ausländischen Aktien doppelt zahlen

Als Grundlage für die Berechnung der Quellensteuer dient die Abgeltungssteuer, die seit 2009 auf Kapitalerträge pauschal 25% beträgt. Die ausländische Quellensteuer wird nun zusätzlich zu diesem Satz erhoben.

Die Grenze liegt dabei für Dividenden bei 15%. Unter dieser Marke ist es für Anleger kein Problem, Dividenden ausländischer Aktien ausgezahlt zu bekommen. Darüber hinaus wird es in manchen Ländern kompliziert.

Länder, in denen Sparer zu viel zahlen

Der Anleger kann sich sein Geld durch das Ausfüllen diverser Formulare und Anträge zurückerstatten lassen, allerdings ist dies mit großem Aufwand und auch Kosten verbunden, sodass viele Sparer davor zurückschrecken.

Gerade bei Beträgen, die unter 100 € liegen, lohnt der Papierkrieg nicht, da die Verwaltungsgebühren zu hoch sind. Länder, die höhere Steuersätze als 15% berechnen, sind in Europa unter anderem Italien, die Schweiz, Frankreich, Österreich, Norwegen und Spanien.

Quellensteuer in Spanien schwer zurückzuholen

Je nach Land gelten verschiedene Regeln, wie ein Anleger sich sein Geld zurückholen kann. Besonders kompliziert verhält es sich mit der Quellensteuer in Spanien.

Obwohl Dividenden in Spanien mit einer Quellensteuer von 19% (Stand: 2022) belegt werden, müssen Anleger, die Anteile an spanischen Firmen halten, auf ihre Dividende noch die volle Abgeltungssteuer zahlen.

Zwar gewährt der spanische Staat deutschen Aktionären einen Freibetrag von 1.500 € im Jahr pro Person – beim Abzug der Quellensteuer wird dieser jedoch nicht berücksichtigt. Um das Geld nicht dem spanischen Staat zu schenken, müssen Anleger sich um eine Erstattung der Quellensteuer bemühen.

Für Erstattungsanträge über Auszahlungen von Dividenden bis einschließlich zum Jahr 2010 sind sowohl eine spanische Steueridentifikationsnummer als auch ein Konto im iberischen Staat nötig. Für Dividenden ab dem Jahr 2011 gilt dies nicht mehr. Rückzahlungen funktionieren für diesen Zeitraum also auch ohne Steuernummer und auch auf ein deutsches Konto.

Anleger haben vier Jahre Zeit, die Rückerstattung zu beantragen. Für den spanischen Staat gilt eine Bearbeitungsfrist von 6 Monaten. Wird diese überschritten, fallen Verzugszinsen an, die automatisch mit vergütet werden. Ansonsten ist das Erstattungsverfahren gebührenfrei.

Wege, den Rückerstattungsantrag zu umgehen

Falls dieses Verfahren Anlegern zu kompliziert ist, gibt es Möglichkeiten, die Quellensteuer in Spanien zu umgehen. Eine Aktie kann kurz vor dem Dividendenstichtag verkauft und von der Dividende bereinigt nach der Ausschüttung zu einem günstigen Preis zurückgekauft werden.

Anleger sollten sich aber gut überlegen, ob dieser Schritt für sie lohnt oder ob sie nicht doch lieber den Weg über die Rückerstattung gehen.