Steuererklärung rückwirkend einreichen: So geht’s

Was viele Steuerzahler nicht wissen: Trotz der starren Fristen ist es auch möglich, eine Steuererklärung rückwirkend abzugeben. Man kann sich dann also noch eine gewisse Zeit später entscheiden, die Unterlagen für ein längst vergangenes Jahr ans Finanzamt zu schicken. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Manch einer möchte seine Steuererklärung rückwirkend geltend machen
Der ein oder andere wird die Situation vielleicht kennen: Nach dem gelaufenen Geschäftsjahr hat man keinerlei Motivation, sich durch Berge von Belegen und anderen Unterlagen zu wühlen, um die Steuererklärung zu erledigen.
Außerdem kommt dabei doch sowieso nichts rum, denkt man. Doch bei näherem Hinsehen einige Zeit später fällt auf, dass die beruflichen Ausgaben doch wesentlich höher sind, als man vorher geschätzt hätte.
Oder ein guter Bekannter oder Kollege berichtet von seinem Geldsegen durch Steuerrückerstattung, weil er bestimmte Werbungskosten detailliert angegeben und abgesetzt hat. Wenn dann die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verstrichen ist, kann der Ärger groß sein. Aber es gibt Hoffnung: In manchen Situationen kann eine Steuererklärung nämlich rückwirkend geltend gemacht werden.
Voraussetzung, um die Steuererklärung rückwirkend abzugeben
Grundvoraussetzung dafür ist, dass Sie nicht zu den Personen gehören, die zur Abgabe verpflichtet sind. Dies betrifft sämtliche selbstständig und freiberuflich Tätigen. Dieser Personenkreis muss zwangsläufig jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben und ist dazu an die geltenden Fristen gebunden. Rückwirkend wäre dann gleichzusetzen mit unwirksam.
Arbeitnehmer in einem festen Anstellungsverhältnis und Beamte füllen dagegen normalerweise keine Steuererklärung aus. Sie bezahlen ihre Lohnsteuer immer schon automatisch, indem der Arbeitgeber die entsprechenden Abgaben an den Fiskus überweist. In diesen Fällen ist jedoch immer auch eine freiwillige Steuererklärung möglich.
Wenn Sie zum Beispiel besonders hohe persönliche Arbeitsausgaben wie zum Beispiel lange Anfahrtswege, Umzüge oder andere Spesen hatten oder aus anderen Gründen das Gefühl haben, bei der automatischen Abgabe zu viel Steuern bezahlt zu haben.
Steuererklärung: Auch rückwirkend gelten Fristen
Die Frist für die rückwirkende Abgabe beträgt nach geltendem Recht 4 Jahre. Das maximal späteste Datum zur Abgabe ist der 31. Dezember des laufenden Jahres. Eine Steuererklärung, die bis dahin dem Finanzamt als rückwirkend zugestellt wird, muss angenommen und bearbeitet werden.
Das war nicht immer so. Früher galt auch für die Abgabe von freiwilligen Steuererklärungen die späteste Frist zum Ende des darauffolgenden Jahres. Erst im Jahre 2008 stellte der Bundesfinanzhof (BFH) mit einer Entscheidung fest, dass ab jetzt die normale Festsetzungsverjährung von 4 Jahren Gültigkeit besitzt. Unter Umständen kann es sich also lohnen, auch nochmal die alten Unterlagen hervorzuholen.