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Steuerfreibetrag: Die wichtigsten Freibeträge im Überblick

Steuerfreibetrag: Die wichtigsten Freibeträge im Überblick
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Inhaltsverzeichnis

Wissenswertes zu den Steuerfreibeträgen

Anzahl der Steurfreibeträge: Mehr als ein Dutzend Frei- & Pauschbeträge sowie Freigrenzen

Zweck: Steuerfreibetrag dient als Entlastung der privaten Haushalte, Entbürokratisierung, soziale Gerechtigkeit

Begünstigte: Besonders profitieren Alleinerziehende, Kleinanleger & Eltern von Azubis

Selbständige: Ältere Unternehmer sparen bei der Betriebsveräußerung

Achtung: Oft wird ein Freibetrag nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag gewährt

Grundfreibetrag: stellt Teil des Einkommens steuerfrei, sichert finanzielle Lebensgrundlage; 9.984 € (2022)


Die nächste Steuererklärung steht an? Dann sollten Sie sich vor dem Ausfüllen einen Überblick über die wichtigsten Frei- und Pauschbeträge verschaffen, damit Sie kein Geld verschenken. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen alles, was sie über den Steuerfreibetrag wissen müssen, damit das Kreuzchen in Steuererklärung auch dort sitzt, wo es ihre Erstattungsansprüche maximiert.

Definition: Was sind Freibeträge, Freigrenzen & Co?

Das deutsche Steuerrecht ist verwirrend und das nicht nur für die Steuerzahler. Auch die Finanzverwaltung ist bisweilen überlastet. Es gibt deshalb eine Reihe von Vereinfachungsmechanismen, die den Arbeitsaufwand für beide Seiten reduzieren und die Steuerlast mindern.

Dazu zählen insbesondere:

  • Steuerfreibeträge
  • Pauschbeträge
  • Steuerfreigrenzen
Vergleich Freibetrag, Pauschbetrag, Freigrenze

Ein Steuerfreibetrag sorgt dafür, dass ein eigentlich steuerbarer Vorgang bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei bleibt. So verringert sich die Steuerlast. Das deutsche Steuerrecht kennt mehr als ein Dutzend solcher Steuerfreibeträge, von denen einige beantragt werden müssen, während andere von Amts wegen gewährt werden.

Zu den bekanntesten Beispielen eines Steuerfreibetrags zählen der Kinderfreibetrag, der Familien fördert und der Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird und die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgt. Das bedeutet, dass für ein zu versteuerndes Einkommen erst Steuern bezahlt werden müssen, wenn es die Grenze des Grundfreibetrags überschreitet. Die Höhe des Grundfreibetrags wird von Gesetzgeber festgelegt und regelmäßig an die Lohnentwicklungen des Landes angepasst. So soll ein Existenzminimum gesichert werden, um damit die grundlegenden Lebensfinanzierung zu garantieren. Im Jahr 2020 beträgt im Jahr 2022 9.984 €, für Verheiratete 19.968 €.

Der Pauschbetrag ist das Gegenstück zum Freibetrag auf der Ausgabenseite. Grundsätzlich gilt im Steuerrecht das Prinzip, dass Ausgaben, die von der Steuer abgesetzt werden sollen, einzeln deklariert und nachgewiesen werden müssen.

Das ist mit so hohem Aufwand verbunden, dass der Gesetzgeber in bestimmten Bereichen auf die Anwendung dieses Prinzips verzichtet und stattdessen einen bestimmten Höchstbetrag ungeprüft akzeptiert.

Von großer Bedeutung für abhängig Beschäftigte ist der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 1 lit. a EStG. Kleinanleger profitieren darüber hinaus vom Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG.

Vorsicht bei Freigrenzen

Dieser Mechanismus funktioniert zwar genauso wie der Freibetrag, es gibt aber einen wichtigen Unterschied. Sobald eine Steuerfreigrenze überschritten wird, greift die Besteuerung vom ersten Euro an.

Ein in praxis für die Steuern wichtiges Beispiel für Selbständige ist die Umsatzschwelle für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Wird die kritische Steuerfreigrenze hier überschritten, sind sofort alle Umsätze des jeweiligen Jahres umsatzsteuerpflichtig und nicht nur der überschießende Teil.

Der Unternehmer muss dann schlimmstenfalls Umsatzsteuer abführen, die er gar nicht in Rechnung gestellt und vereinnahmt hat. Einige solcher Fußangeln lauern auch im Einkommenssteuerrecht. Wenn Sie nicht drüber stolpern wollen, sollten Sie weiterlesen.

Steuerfreibetrag: Was soll er bewirken?

Wenn der Gesetzgeber Ihnen einen Frei- oder Pauschbetrag gewährt, handelt er dabei nicht immer uneigennützig, sondern verfolgt meist einen bestimmten Zweck.

Die wichtigsten Motive, die oft ineinander greifen, sind folgende:

  • Entlastung der Steuern
  • Soziale Gerechtigkeit
  • Bürokratieabbau
  • Förderung erwünschten Verhaltens (Lenkung)

Frei- und Pauschbeträge sind eine einfache Möglichkeit, die Steuerzahler zu entlasten, was sich positiv auf die Kaufbereitschaft der privaten Haushalte auswirkt und das Konsumklima belebt.

Darüber hinaus verfolgen bestimmte Steuervergünstigungen, etwa die Freistellung des Existenzminimums, sozialpolitische Ziele. Menschen, die sich kaum selbst ernähren können, sollen nicht noch zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag entlastet dagegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Finanzverwaltung. Da viele Arbeitnehmer keine Werbungskosten haben, die über die pauschal vorweggenommenen hinaus gehen, reichen sie erst gar keine Lohnsteuererklärung ein und ersparen den Finanzbehörden so jedes Jahr zehntausende Bearbeitungsvorgänge.

Einen ähnlichen Effekt hat der Sparerpauschbetrag, der verhindert, dass wegen Bagatell-Zinsen in ein- oder zweistelliger Höhe eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Außerdem erzielt der Sparerpauschbetrag dadurch, dass Sparen so attraktiver wird und der Aufbau von privaten Rücklagen gilt als politisch erwünscht.

Auch andere sozial erwünschte Verhaltensweisen, etwa das Engagement in der Jugendarbeit, im Sport oder im karitativen Bereich, werden durch Steuerfreibeträge gefördert.

Steuerfreibeträge in Deutschland

Die wichtigsten Steuerfreibeträge im Überblick

Da die einzelnen Frei- und Pauschbeträge im Steuerdickicht nur schwer zu finden sind, haben wir die wichtigsten für Sie nachfolgend übersichtlich in einer Tabelle zusammengestellt:

Freibetrag/Pauschbetrag/FreigrenzeHöhe pro Jahr (2022) in EUR
Grundfreibetrag9.984
Kinderfreibetrag (1. und 2. Kind)8.388
Alleinerziehendenentlastungsbetrag4.008
Werbungskostenpauschale1.000
Ausbildungsfreibetrag924
Steuerfreibetrag für Rentnergestaffelt nach § 22 EStG
Altersentlastungsbetrag684
Behindertenpauschbetragmax. 2.840
Sparerpauschbetrag801
Übungsleiterpauschalebis zu 3.000
Betriebsausgabenpauschale (für bestimmte Freiberufler)bis zu 2.455
Freibetrag für Veräußerungsgewinne45.000
Gewerbesteuerfreibetrag24.500
Freigrenze für Spekulationsgewinne600
Freigrenze Grunderwerbssteuer2.500

Grundfreibetrag

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf. Der Gesetzgeber hat auf diese Entscheidungen mit der Einführung des Grundfreibetrags reagiert, der sich am Hartz-IV-Satz orientiert und entsprechend knapp ausfällt.

Der Betrag wird regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst und beträgt  9.984 € im Jahr 2022. Das durchschnittliche steuerfreie Monatseinkommen liegt damit bei 832 €.

Beim Grundfreibetrag handelt es sich nicht um eine Haushalts-, sondern um eine Kopfpauschale, Ehegatten steht deshalb der doppelte Betrag, 2022 also  19.968 €, zu.

Dabei spielt es keinen Rolle, welche Art von Einkünften (Lohn, Unternehmerlohn, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte, etc.) eine Person oder ein Ehepaar erzielt. Solange der Sockelbetrag nicht überschritten wird, fällt keine Einkommensteuer an.

Der Grundfreibetrag wird von Amts wegen berücksichtigt und in die Steuertabellen eingepflegt. Der Steuerpflichtige muss in aller Regel nichts tun, um davon zu profitieren.

Sofern dennoch Steuern einbehalten wurden, zum Beispiel Lohn- oder Kirchensteuer, müssen die Betroffenen aber eine Einkommensteuererklärung abgeben um einen Ausgleich herbeizuführen.

Kinderfreibetrag

Kinder kosten viel Geld. Damit junge Eltern diese finanzielle Herausforderung besser stemmen können, unterstützt sie der Staat mit einer Reihe von Zuschüssen. Am wichtigsten sind dabei das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag. Eltern können nur eine der beiden Subventionen beanspruchen.

Das Kindergeld beträgt für das erste und das zweite Kind jeweils 219 € (2022). Bei einem Kind beläuft sich der Zuschuss pro Jahr somit auf maximal 2.628 €.

Alternativ können Eltern auch den Kinderfreibetrag beanspruchen, der sich auf  8.388 € (2022) beläuft. Das zu versteuernde Einkommen der Eltern wird um diesen Betrag gekürzt. Der Freibetrag lohnt sich also dann, wenn der individuelle Steuersatz der Eltern mehr als 32 % beträgt. Andernfalls ist das Kindergeld günstiger.

Wichtiger Hinweis

Die sogenannte „Günstiger-Prüfung“  ist eine Methode um die Steuervorteile des Bürgers zu überprüfen bzw. herauszufinden wie der Bürger seine Vorteile in der Steuer bestmöglichst wahrnehmen kann. Die Prüfung wird von der Finanzbehörde durchgeführt. In manchen Fällen erfolgt die Prüfung automatisch, wie z.B. bei dem Grundfreibetrag, in anderen muss sie beantragt werden.

Da auch Finanzbeamte Fehler machen können, sollten Sie aber auf jeden Fall grob überschlagen, welche Variante besser ist und nachfragen, sofern das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis kommt.

Das gilt insbesondere dann, wenn das Kindergeld erst gar nicht beantragt wurde. Letzteres wird vom Finanzamt oft einfach vorausgesetzt und bei der Berechnung einkalkuliert.

Alleinerziehendenentlastungsbetrag

Alleinerziehende haben oft finanzielle Probleme, da Kindererziehung und Erwerbsarbeit in dieser Situation besonders schwer unter einen Hut zu bringen sind. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und einen speziellen Freibetrag für diese Gruppe eingeführt.

Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag nach § 24b EStG beläuft sich auf 1.908 € pro Jahr. Für ein zweites Kind werden weitere 240 € aufgeschlagen.

Er kann von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden, die

  • Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag haben,
  • das Kind bei sich in der Wohnung gemeldet haben
  • nicht in häuslicher Gemeinschaft mit einem anderen Erwachsenen leben.

Der Entlastungsbetrag steht einem Elternteil nur zu, wenn er für das betreute Kind auch Anspruch auf Kindergeld hat oder den Kinderfreibetrag geltend machen kann. Gleichzeitig muss das Kind nicht nur bei ihm leben, sondern dort auch formell seinen Hauptwohnsitz angemeldet haben.

Außerdem muss das Elternteil bei der Erziehung des Kindes auch wirklich auf sich alleine gestellt sein. Lebt ein anderer Erwachsener im Haushalt, wird der Entlastungsbetrag versagt. Klassische Patchwork-Familien profitieren also nicht von dieser Vergünstigung.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Arbeitnehmer müssen oft erst einmal Geld aufwenden, um welches zu verdienen. Schon die Fahrt zum Vorstellungsgespräch kann belasten, wenn der potentielle Arbeitgeber die Kosten nicht ersetzt. Sobald die neue Stelle ergattert ist, wird ein teurer Umzug erforderlich. In vielen Berufen ist zudem ständige Weiterbildung ein Muss und auch hier trägt nicht immer der Arbeitgeber die damit verbundenen Kosten.

Diese Aufwendungen werden auch als Werbungskosten bezeichnet und dürfen vom Arbeitnehmer von seinen steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden. Die Werbungskosten können dabei stark schwanken, denn schließlich steht nicht jedes Jahr ein Stellenwechsel an.

Bagatellaufwendungen hat aber fast jeder Arbeitnehmer, selbst wenn er zu Fuß zu seiner Arbeitsstelle laufen kann. Diesen Umstand trägt der auch als Werbungskostenpauschale bezeichnete Arbeitnehmer-Pauschbetrag Rechnung.

Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 € wird direkt in die Steuertabellen einkalkuliert. Sie kommt also jedem Arbeitnehmer zugute, unabhängig davon, wie hoch seine Aufwendungen tatsächlich sind.

Praxis-Tipp

Die Deklaration von Werbungskosten in der Steuererklärung lohnt sich nur, wenn deren Höhe 1.000 € übersteigt. Andernfalls läuft die Erklärung aufgrund des ohnehin berücksichtigten Pauschbetrags ins Leere.

Steuerfreibetrag für Rentner

Auch Altersbezüge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Sofern die Rente das Existenzminimum nicht übersteigt, profitieren Rentner vom Grundfreibetrag. Auf höhere Bezüge wird aber Einkommensteuer erhoben.

Welcher Anteil der Rente der Einkommensteuer unterliegt, hängt dabei vom Jahr des Rentenbeginns ab. Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes gilt hier eine Staffelung, die in § 22 EStG verankert ist. Maßgeblich ist dabei stets der Satz, der für das Jahr festgeschrieben wurde, das auf den Rentenbeginn folgt.

Wer 2020 in Rente geht, für den gilt also der Besteuerungsanteil von 80 %. Dieser Wert wird dann für die Berechnung des Rentenfreibetrags herangezogen.

Steuerfreibeträge für Rentner

Altersentlastungsbetrag

Dieser Freibetrag nach § 24a EStG soll für eine gerechtere Besteuerung im Alter sorgen. Er wird Personen gewährt, die mit 65 noch Erwerbseinkünfte erzielen. Seine Höhe hängt vom Geburtsjahr ab.

Maßgeblich für die Berechnung ist das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr. Wer Beispielsweise vor 2020 seinen 64 Geburtstag feierte, aber nach dem 31.12, 2018, kann  den Freibetrag in Anspruch nehmen. Seine Höhe berechnet sich dann gemäß der Tabelle in § 24a EStG als 16,0 % der Einkünfte, maximal 760 €.

Ausbildungsfreibetrag

Der Ausbildungsfreibetrag entlastet Eltern, die ihre Kinder beim Studium oder einer Berufsausbildung unterstützen. Er beträgt 924 € jährlich und wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen.

Die Inanspruchnahme ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Kind muss volljährig sein
  • Es darf nicht mehr im elterlichen Haushalt leben
  • Es muss eine Ausbildung absolvieren
  • Die Eltern müssen einen Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag haben

Falls diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Elternpaare den Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage Kind geltend machen. Sofern die Eltern geschieden sind oder getrennt leben hat jeder Elternteil Anspruch auf den hälftigen Freibetrag.

Sparer-Pauschbetrag

In Deutschland gibt es zwar keine Vermögenssteuer mehr, die Erträge, die Sie mit Ihrem Ersparten erwirtschaften, müssen Sie aber trotzdem versteuern.

Solche Einkünfte sind der Kapitalertragsteuer unterworfen, die insbesondere auf

  • Zinsen
  • Dividendenausschüttungen
  • Kursgewinne bei Wertpapieren

erhoben wird.

Der Steuersatz auf Kapitalerträge beträgt 25 %, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Kapitalertragsteuer. Wer einer der beiden großen christlichen Kirchen angehört, muss in Bayern und Baden-Württemberg darüber hinaus noch 8 % Kirchensteuer abführen. In den übrigen Bundesländern werden sogar 9 % Kirchensteuer erhoben.

Wenn Sie Ihre Geldgeschäfte bei einer inländischen Bank abwickeln, erhebt diese die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle und führt sie sofort an das Finanzamt ab. Sie bekommen das Geld dann gar nicht erst ausgezahlt.

Dies können Sie nur verhindern, wenn Sie vom Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG Gebrauch machen. Dieser Pauschbetrag fingiert Werbungskosten in Zusammenhang mit der Erwirtschaftung von Kapitalerträgen. Nach § 44 EStG werden deshalb Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 801 € bei Alleinstehenden und 1.602 € bei Ehepaaren pro Jahr steuerfrei gestellt.

Damit die Bank Ihre Zinserträge erst gar nicht an das Finanzamt abführt, müssen Sie Ihr einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilen.

Das können Sie bei vielen Banken mittlerweile bereits online erledigen. Andernfalls finden Sie auf der Homepage zumindest ein Formular, das Sie ausdrucken und ausgefüllt an ihre Bank zurückschicken. Notfalls können Sie sich den Vordruck auch persönlich in der nächsten Filiale abholen.

Beim Ausfüllen müssen Sie beachten, dass Ihnen insgesamt nur ein Pauschbetrag von 801 respektive 1.602 € zusteht. Diesen Betrag können Sie allerdings beliebig aufteilen.

Wenn Sie bei acht Banken investieren, können Sie auch acht Freistellungsaufträge erteilen. Die Summe der freigestellten Beträge darf aber den Ihnen zustehenden Pauschbetrag nicht übersteigen.

Falls Sie den Freistellungsauftrag einmal vergessen haben, können Sie die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückholen. Dazu müssen Sie nur die Anlage KAP ausfüllen.

Die erforderlichen Informationen entnehmen Sie Ihrer Jahressteuerbescheinigung, die Ihnen die Bank in aller Regel zu Beginn des Folgejahres unaufgefordert zuschickt. Falls nicht, rufen Sie einfach kurz bei Ihrem Kreditinstitut an und fragen nach dem Dokument.

Wichtiger Hinweis für Geringverdiener

Steuerpflichtige, deren Kapitalerträge zwar den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, die aber gleichzeitig nur über das Existenzminimum verfügen, haben die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bei ihrem zuständigen Finanzamt zu beantragen. Auch dann unterbleibt der Abzug der Kapitalertragsteuer durch die Banken.

Übungsleiterpauschale

Soziales Engagement fördert den Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Dem trägt auch der Fiskus Rechnung und begünstig bestimmte Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich.

Gemäß § 3 Nr. 26 EStG sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als

  • Übungsleiter
  • Ausbilder
  • Erzieher
  • Betreuer
  • Künstler
  • Altenpfleger

bis zur Höhe von insgesamt 3.000 € im Jahr steuerfrei. Die Einkünfte sind außerdem gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 16 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auch nicht sozialversicherungspflichtig.

Personen, die sich in ihrer Freizeit als Trainer im Sportverein, als Lehrkraft an der Volkshochschule oder als Betreuer von alten und behinderten Menschen engagieren, und dafür einen kleinen Obolus erhalten, müssen diesen nicht versteuern, sofern der Freibetrag nicht überschritten wird. Die Organisationen, die sie beschäftigen, müssen dann zudem keine Sozialabgaben entrichten.

Die sogenannte Übungsleiterpauschale wird seit einigen Jahren durch die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG ergänzt. Dieser Freibetrag erfasst ehrenamtliches Engagement in Vereinen und karitativen Einrichtungen, das durch die Übungsleiterpauschale nicht abgedeckt worden ist.

Dazu zählt zum Beispiel eine Tätigkeit als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Schiedsrichter oder Tierwart. Die Pauschale beträgt hier 720 € pro Jahr.

Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne)

Auch private Veräußerungsgeschäfte im Sinne von § 23 EStG lösen eine Steuerpflicht aus. Hierunter fällt der An- und Verkauf von bestimmten Vermögensgegenständen, insbesondere Edelmetalle, Schmuck oder Kunstgegenstände, innerhalb einer Spekulationsfrist von einem Jahr. Bei fremdgenutzten Immobilien beträgt die Haltefrist 10 Jahre, selbst genutzte Immobilien fallen nicht in den Anwendungsbereich der Norm. Das gleiche gilt für den Handel mit Wertpapieren, da hierauf Kapitalertragsteuer erhoben wird.

Wenn Sie Geschäfte mit seltenen Münzen, wertvollen Gemälden oder ganz modern, mit Bitcoins, machen generieren sie sonstige Einnahmen, die steuerpflichtig sind.

Damit sich nicht jeder Bagatellverkauf in der Steuererklärung niederschlägt, was auch für die Finanzbehörden organisatorisch kam zu handhaben wäre, gibt es eine Entlastungsregel. Gewinne unter 600 € pro Jahr bleiben steuerfrei.

Achtung Freigrenze

Hier handelt es sich aber um eine Freigrenze. Das bedeutet, dass ein Gewinn von 599,99 € komplett steuerfrei ist, ein Gewinn ab 600 € aber vollständig versteuert werden muss.

Wenn die Grenze durch ein Veräußerungsgeschäft nur knapp überschritten wird, kann es deshalb insgesamt vorteilhafter sein, einen etwas geringeren Preis zu verlangen und dafür die Steuervergünstigung zu retten. Bei einem individuellen Steuersatz von 30 % und einem Gewinn von 600 € beträgt die Steuerlast immerhin bereits 180 €.

Freibetrag bei Betriebsveräußerung

Der Freibetrag bei Betriebsveräußerung gem. § 16 Abs. 4 EStG begünstigt Unternehmer, die das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben oder berufsunfähig geworden sind und ihren Betrieb ganz oder teilweise veräußern wollen.

Auf Antrag bleiben dann bis zu 45.000 € steuerfrei, sofern der Veräußerungsgewinn 136.000 € nicht übersteigt. Bei einem höheren Gewinn reduziert sich der Freibetrag anteilig.

Fazit zum Steuerfreibetrag

Wie das letzte Beispiel zeigt, kann der richtige Antrag viel Geld sparen. Das gilt nicht nur bei der Betriebsveräußerung. Auch Kleinanleger, Eltern von Kindern im Studium oder Alleinerzerziehende profitieren, wenn sie eine Steuererklärung abgeben und dabei die Steuervergünstigungen, die Ihnen zustehen, auch tatsächlich einfordern.

Zu den wichtigsten Freibeträgen in Deutschland zählen unter anderem Steuerfreibeträge wie der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum sichert oder der Kinderfreibetrag zur Förderung von Familien, aber auch der Alleinerziehendenentlastungsbetrag, der Alleinerziehende unterstützt.