Versicherungen in der Steuererklärung: Was kann man absetzen und was ist zu beachten?

Versicherungen in der Steuererklärung: Was kann man absetzen und was ist zu beachten?
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Alle Jahre wieder steht sie für viele Menschen in Deutschland an: Die Steuererklärung. Für manche ist sie ein notwendiges Übel. Allerdings kann es sich häufig für Sie lohnen, wenn Sie sich durch die unzähligen Formulare arbeiten. Vor allem dann, wenn Ihnen nach getaner Arbeit eine Rückzahlung vom Finanzamt winkt. Von der Steuer absetzen lässt sich Vieles, beispielsweise ein großer Teil der Versicherungen, die Sie abgeschlossen haben. Welche das sind und wie sie diese in Ihre Steuererklärung eintragen, haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.

Steuererklärung nicht ausfallen lassen

Ob Sie nun viele Versicherungen abgeschlossen haben oder nicht, in vielen Fällen kann sich eine Steuererklärung für Sie lohnen. Im Prinzip schenken Sie Ihrem zuständigen Finanzamt mehrere hundert Euro oder sogar noch mehr, wenn Sie ihre Steuern nicht machen.

Dabei können Sie sich durch die verschiedenen Formulare durcharbeiten, die Sie von Ihrem Finanzamt bekommen. Etwas bequemer geht es mittlerweile mit der elektronischen Steuerplattform Elster. Allerdings sind Formulare dort ebenfalls nicht immer sehr verständlich.

Besser ist es, wenn Sie sich mit einem separaten Programm oder einem Steuerberater an die Arbeit machen. So können Sie das meiste aus Ihrer Steuererklärung rausholen. Bevor Sie damit beginnen, sollten Sie alle möglichen Daten, Rechnungen, Belege und Policen beisammen haben, damit sie flüssig und schnell durchkommen.

Bestimmte Versicherungen können Sie von der Steuer absetzen

Wenn Sie ihre abgeschlossenen Versicherungen von der Steuer absetzen möchten, ist es wichtig für Sie zu wissen, dass nicht alle Versicherungen abgesetzt werden können. Absetzbar sind vor allem Policen, die sich mit Ihrer persönlichen Vorsorge befassen, wie beispielsweise der Altersvorsorge. Daneben können Sie auch Versicherungsbeträge geltend machen, die aus Ihrer beruflichen Vorsorge stammen.

Nicht absetzen lassen sich jedoch:

  • Kapitallebensversicherungen, die erst vor Kurzem abgeschlossen wurden.
  • Hausratversicherungen
  • Rechtsschutzversicherungen, ausgenommen der Arbeitsrechtsschutz.
  • Kfz-Kaskoversicherungen.
  • Krankenzusatzversicherungen, die nicht der Vorsorge dienen (beispielsweise die Behandlung durch den Chefarzt).

Viel interessanter für die Steuererklärung sind jedoch die Versicherungen, die von der Steuer absetzbar sind.

Allgemeine private Vorsorgeversicherungen

Hier ist es wichtig, dass die Versicherungen der privaten Vorsorge dienen. Sie sollten also keine Art von „Luxus“ abdecken. Besonders gängig, weil jeder von uns sie abschließen muss, sind die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung. Zumindest in einem Angestelltenverhältnis sind diese drei verpflichtend.

Des Weiteren können freiwillige Vorsorgeuntersuchungen in der Steuer geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise Krankenzusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung. Auch das Krankentagegeld gehört zu den Vorsorgeleistungen, da sie im Krankengeldfall die Lohnlücke schließen kann.

Daneben gibt es noch weitere Vorsorgeversicherungen, die sich absetzen lassen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Private Unfallversicherung.
  • Zusatzversicherung zur Pflege.
  • Risiko-Lebensversicherung.
  • Sterbegeldversicherung

Versicherung zur Altersvorsorge

Verschiedene Altersvorsorgen lassen sich ebenfalls von der Steuer absetzen. Zunächst einmal kann die sogenannte Basisversorgung geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung, in die alle Angestellten einzahlen müssen, während sie für Beamte oder Selbstständige freiwillig ist.

Abgaben an berufsständische Versorgungswerke oder die Alterskassen sind ebenfalls absetzbar. Genauso verhält es sich mit der sogenannten Basis-Rente, die auch Rürup-Rente genannt wird. Sofern es sich nicht um Kapitalanlagen handelt, können zudem private Altersvorsorgen abgesetzt werden.

Die sogenannte Riester-Rente wird noch einmal gesondert behandelt und ist ebenfalls absetzbar. Der Pluspunkt dabei ist, dass sich durch diese private Form der Altersvorsorge steuerliche Vorteile ergeben.

Versicherungen für Ihren Beruf

Die dritte Versicherungsart, die sich von der Steuer absetzen lässt, beinhaltet Policen, die Sie in Ihrem Beruf absichern. Dazu zählen eine Berufshaftplicht- und eine berufliche Unfallversicherung. Ein Rechtsschutz, der Schäden abdeckt, die im Rahmen Ihres Jobs entstehen, kann ebenfalls in Ihre Steuererklärung eingetragen werden. Hier profitieren vor allem selbstständige Versicherte.

Nachweise bereithalten

Heutzutage kann die Steuererklärung zu 100 Prozent elektronisch verlaufen. Vor allem das Programm des Finanzamts, Elster, oder andere freie Anbieter, die ihren Kunden bei der Bearbeitung der Formulare helfen, machen es möglich. In den meisten Fällen ist dabei sogar möglich, dass die Finanzämter komplett auf die Nachweise verzichten.

Allerdings ist das nicht immer der Fall. Deshalb sollten Sie dennoch alle Daten, die Sie zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung benutzen in einem Ordner aufheben, falls es von Seiten des Finanzamts zu Nachfragen kommt. Meist genügen hier die Belege der Überweisungen oder die Kontoauszüge. Es kann nur das gewertet werden, was wirklich gezahlt wurde, weshalb Rechnungen wahrscheinlich nicht genügen werden.

Versicherungen richtig in die Steuererklärung eintragen

Sind alle nötigen Informationen zusammengetragen, können Sie die Steuererklärung ausfüllen. Bei einem Großteil der genannten Policen handelt es sich um Vorsorgeversicherungen.

Hierzu finden Sie in den Formularen einen Unterpunkt, der den Titel Vorsorgeaufwand trägt. Dort können Sie die jeweiligen Versicherungssummen entsprechend eintragen. Die Kosten für Ihre beruflichen Policen tragen Sie bei den Werbungskosten ein. Die finden Sie in der Anlage N. In die Anlage AV tragen Sie Ihre Beträge für die Riester-Rente ein.

So sollten Sie keine Probleme haben Ihre Versicherungen in ihre Steuererklärung einzutragen. Kommen genügend Beiträge zusammen, fällt die Rückzahlung seitens Ihres Finanzamtes entsprechend großzügig aus.