Versicherungen steuerlich absetzen – Leitfaden 2024

Versicherungen steuerlich absetzen – Leitfaden 2024
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Inhaltsverzeichnis

Ist Ihnen bekannt, dass Sie als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin die Möglichkeit haben, die Kosten für verschiedene Versicherungen von der Steuer abzusetzen? Wenn Sie diese Option nutzen, reduzieren Sie Ihre Steuerlast. Sie erhalten vom Finanzamt einen Teil der Kosten zurück, die mit den Versicherungen verbunden sind.

In unserem Beitrag erfahren Sie, zu welchen Versicherungen Ihre finanziellen Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Wir gehen unter anderem darauf ein, in welcher Form die Beiträge abzugsfähig sind und wo Sie die Angaben innerhalb der Steuererklärung machen müssen.

Das Wichtigste zur steuerlichen Absetzung von Versicherungen

  • Zahlreiche Prämien für Versicherungen dürfen Verbraucher im Rahmen der Steuererklärung steuerlich absetzen.
  • Als Sonderausgaben bzw. Werbungskosten lassen sich unter anderem die Kosten für die Krankenversicherung, eine private Unfallversicherung und die Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen.
  • Nicht absetzbar sind in aller Regel reine Sachversicherungen, wie zum Beispiel eine Rechtsschutz- oder Reiserücktrittsversicherung.
  • Beim Absetzen müssen Sie bestimmte Grenzen beachten, die zum Beispiel hinsichtlich der Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro jährlich liegen.
  • Wenn Sie Versicherungsprämien von der Steuer absetzen möchten, müssen Sie die Beiträge in einem bestimmten Formular zur Steuererklärung eintragen.

Welche Versicherungen sind 2024 steuerlich absetzbar?

Alle Versicherungen, die der Gesundheitsvorsorge und Einkommenssicherung dienen oder aber dem Schutz in Beruf und Ausbildung, sind steuerlich absetzbar.

Demnach lassen sich die steuerlich absetzbaren Versicherungen in zwei große Gruppen einteilen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Arten von Versicherungen Sie von der Steuer absetzen dürfen:

Absetzbare Versicherungen für die Gesundheitsvorsorge und EinkommenssicherungAbsetzbare Versicherungen für den Beruf und die Ausbildung
KrankenversicherungArbeitsrechtsschutzversicherung
PflegeversicherungBerufshaftpflichtversicherung
ArbeitslosenversicherungDiensthaftpflichtversicherung
Rentenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung

Privatpersonen können somit in erster Linie die Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) sowie zur Haftpflicht-, Unfall- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen.

Wie können die Versicherungen steuerlich abgesetzt werden?

In welcher Form Sie die Beiträge für die zwei großen Gruppen von Versicherungen innerhalb der Steuererklärung absetzen können, hängt davon ab, ob die Kosten unter die Sonderausgaben oder Werbungskosten fallen. Sonderausgaben sind bestimmte Kosten, die der privaten Lebensführung dienen und die nicht als Werbungskosten absetzbar sind. Abzugsfähig als Sonderausgaben sind in erster Linie Vorsorgeaufwendungen im Versicherungsbereich.

Dazu gehören Versicherungen, die der Absicherung Ihrer Gesundheit und/oder oder Ihres Einkommens dienen. Ein großer Bereich sind die Altersvorsorgeaufwendungen, die in die Rubrik Sonderausgaben fallen. Dort sind es folgende Versicherungen, deren Beiträge Sie – bis zu einer maximalen Grenze – steuerlich berücksichtigen lassen können:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versorgungswerke, beispielsweise Künstlersozialkasse
  • Alterskassen
  • Private Rentenversicherung (Basisrente)

In 2024 gilt es, bei diesen Altersvorsorgeaufwendungen eine maximale Grenze zu beachten, die für Alleinstehende 27.566 Euro und für Verheiratete 55.132 Euro beträgt. Eine Ausnahme sind die jährlichen Beiträge zur Riester-Rente. Dort beläuft sich der absetzbare Höchstbetrag auf 2.100 Euro, die Sie jährlich als Sonderausgaben nutzen können.

Neben den Altersvorsorgeaufwendungen gibt es innerhalb der abzugsfähigen Sonderausgaben ebenso die sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Das sind in erster Linie Beiträge zu Versicherungen, die der Gesundheitsvorsorge sowie der Absicherung bestimmter Alltagsrisiken dienen. Das sind insbesondere Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Die folgenden Versicherungen fallen in diese Rubrik, sodass Sie die Beiträge im Rahmen der Steuererklärung absetzen können:

  • Krankenversicherung
  • Krankenzusatzversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Renten- oder Kapitallebensversicherung (bei Abschluss vor 2005)

Beiträge zu einer Krankenzusatzversicherung zahlen Sie eventuell für eine Zahnzusatzversicherung, eine Krankenhaustagegeld-Versicherung oder für eine Augenversicherung. Die Aufwendungen für die zuvor genannten Versicherungen dürfen Sie allerdings nicht in vollem Umfang als Sonderausgaben geltend machen, sondern lediglich bis zu jährlich 1.900 Euro (Arbeitnehmer, Rentner und Beamte) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige und Freiberufler).

Versicherungsprämien abzugsfähig als Werbungskosten

Neben den Sonderausgaben können Sie einige Beiträge anderer Versicherungen als Werbungskosten absetzen. Das sind Versicherungsarten, mit denen Sie berufsbedingte Risiken abdecken. Dazu gehören unter anderem die Berufshaftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung für Arbeitsunfälle sowie eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung. Da es in dem Bereich allerdings eine Pauschale für Arbeitnehmer in Höhe von 1.000 Euro gibt, sind ausschließlich Beiträge relevant, welche diese Grenze überschreiten.

Wie erfolgt die Eintragung in die Steuererklärung?

Wie bzw. wo Sie die Eintragung Ihrer Kosten für Versicherungen im Rahmen der Steuererklärung vornehmen, ist davon abhängig, ob es sich um Vorsorgeaufwendungen, Altersvorsorgeaufwendungen oder um Werbungskosten handelt. Wenn Sie die entsprechende Eintragung in der Steuererklärung vornehmen möchten, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Suchen Sie für Ihre Versicherungen die im Steuerjahr gezahlten Prämien heraus.
  2. Tragen Sie den Jahresbeitrag für die einzelnen Versicherungen in der zugehörigen Zeile und der richtigen Anlage ein.
  3. Sie müssen dem Finanzamt keine Belege einreichen, sollten diese jedoch zur Hand haben, falls die Behörde diese im Rahmen einer Prüfung anfordert.

Je nachdem, um welche Art von Versicherungen es sich handelt, nutzen Sie für das Eintragen im Rahmen der Steuererklärung folgende Formulare:

VersicherungsartAnlage in der Steuererklärung
Ausgaben für private VorsorgeAnlage Vorsorgeaufwand
Berufsbedingte VersicherungenAnlage N (Werbungskosten)
Beiträge zur Riester-RenteAnlage AV

Möchten Sie zum Beispiel die Vorsorgeaufwendungen in Form der Beiträge zur Krankenversicherung steuerlich geltend machen, nutzen Sie die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ab Zeile 11.

Die Beiträge zur privaten Unfallversicherung gehören in die Rubrik „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (Sonderausgaben), sodass Sie dort ebenfalls die Anlage Vorsorgeaufwand nutzen und die Beiträge in Zeile 46 eintragen.

Geht es um berufsbedingte Versicherungen, nutzen Sie die Anlage N. Dort geht es um Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, sodass Sie unter anderem Werbungskosten eintragen können. Dazu dienen in erster Linie die Zeilen 65 bis 66 (weitere Werbungskosten.

In welcher Höhe können Versicherungen abgesetzt werden?

Bei nahezu jeder Versicherung gibt es einen Höchstbetrag, auf den Sie achten, wenn Sie die Kosten geltend machen und steuerlich absetzen möchten. Abhängig ist der Betrag von der Art der Versicherung. Die meisten Versicherungen fallen in den Bereich der „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, sodass aktuell der folgende Höchstbetrag zu berücksichtigen ist:

  • 1.900 Euro für nicht verheiratete Arbeitnehmer
  • 2.800 Euro für nicht verheiratete Selbstständige und Freiberufler
  • 3.800 Euro für verheiratete Arbeitnehmer (beide angestellt)
  • 5.600 Euro für verheiratete Selbstständige (beide selbstständig)
  • 4.700 Euro für Verheiratete, sollte ein Partner selbstständig und der andere angestellt sein

Abweichend davon gibt es bei einigen anderen Versicherungen einen Maximalbeitrag zu berücksichtigen, der höher oder niedriger liegen kann. Das gilt insbesondere für die bereits genannten Altersvorsorgeaufwendungen, da diese steuerlich besonders gefördert werden.

Wie muss ich die absetzbaren Beiträge zur Versicherung nachweisen?

Seit dem Jahre 2017 gibt es seitens des Finanzamtes keine Verpflichtung mehr, dass Sie zusammen mit der Steuererklärung Belege über die gezahlten Versicherungsprämien einreichen müssen. Es existiert seitdem die sogenannte Vorhaltepflicht. Das bedeutet, dass Sie lediglich auf Verlangen des Finanzamtes verpflichtet sind, einen Nachweis über die gezahlten Versicherungsprämien zu erbringen.

FAQs zum Thema: Versicherungen steuerlich absetzen

Während die meisten Versicherungen steuerlich absetzbar sind, gibt es einige wenige Versicherungsarten, für die das nicht gilt. Das sind in erster Linie die reinen Sachversicherungen, zu denen die Hausratversicherung, die Kfz-Kaskoversicherung und die Rechtsschutzversicherung im Bereich Verkehr, Miete und Privat zählen. Ebenfalls nicht absetzbar sind Kapitallebens- und Rentenversicherungen außerhalb des Bereichs Riester, die nach 2004 abgeschlossen wurden.
Beträge für Haftpflichtversicherungen dürfen Sie von der Steuer absetzen. Das gilt sowohl für die allgemeine Privathaftpflicht als auch für spezielle Haftpflichtversicherungen, mit denen Sie ein bestimmtes Risiko abdecken. Nicht absetzbar sind hingegen die Beiträge zur Hausratversicherung sowie zur Wohngebäudeversicherung, da es sich um reine Sachversicherungen handelt. Eine Ausnahme gibt es hinsichtlich eines häuslichen Arbeitszimmers, welches steuerlich anerkannt ist. In dem Fall dürfen anteilig gerechnet auf das Arbeitszimmer auch die Beiträge zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung geltend gemacht werden.
Die Beiträge zur Risikolebensversicherung dürfen Sie auf jeden Fall im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich absetzen. Bei der Kapitallebensversicherung kommt es hingegen darauf an, wann Sie diese abgeschlossen haben. Liegt der Abschluss vor 2005, ist das Absetzen möglich, danach nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ebenfalls die Beiträge zur Sterbegeldversicherung steuerlich berücksichtigen lassen, beispielsweise für den Fall, dass die Leistung ausschließlich im Todesfall gilt.
Im Hinblick auf die Beiträge zur Kfz-Versicherung kommt es bei der Absetzbarkeit darauf an, ob Sie abhängig beschäftigt sind oder eine selbstständige bzw. freiberufliche Tätigkeit ausüben. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dürfen ausschließlich die Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen, nicht jedoch die Beiträge zur Kaskoversicherung. Selbstständigen und Freiberuflern hingegen ist es erlaubt, sämtliche Beiträge zur Kfz-Versicherung als Betriebsausgaben vollumfänglich abzusetzen. Neben der Prämie zur Kfz-Haftpflichtversicherung sind das ebenso die Beiträge zu einer eventuellen Teil- oder Vollkaskoversicherung.