Dachfonds: Gesetzliche Auflagen schützen Anleger vor Missbrauch
Zwar werden Ihnen solche Dachfonds vor allem von den großen deutschen Investmentgesellschaften angeboten, so dass die Gefahr eines Missbrauchs wegen der hohen Sicherheitsstandards hierzulande nahezu ausgeschlossen ist.
Dennoch ist es auch möglich, dass von Banken unabhängige Vermögensverwalter in diese – nach meiner Einschätzung gerade in Deutschland sehr zukunftsträchtige – lukrative Sparte eindringen.
Die folgenden gesetzlichen Bestimmungen sollen Sie daher vor Machenschaften nach Art des IOS-Skandals bewahren.
Beschränkung auf Fonds soll Vertrauensmißbrauch verhindern
So dürfen Dachfonds nur in Fonds investieren, die nach dem deutschen Investmentrecht auch in Deutschland zum Vertrieb zugelassen worden sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie als Anleger zwar vordergründig in einen nach deutschem Recht zugelassenen Dachfonds mit entsprechend scharfen Genehmigungs- und Kontrollstandards investieren, Ihnen aber unter diesem Deckmantel in Wirklichkeit solche Fonds angedient werden können, die weit geringeren behördlichen Auflagen unterliegen.
Gerade weil viele Privatanleger – auch die mit nur geringem Anlagevermögen – das neue Fondsinstrument voraussichtlich stark nutzen werden, um sich darüber langfristig ein Vermögen aufzubauen, sollten Sie an die Sicherheitsvorschriften für einen Dachfonds höchste Maßstäbe anlegen.
Das Verbot, in andere Dachfonds zu investieren, soll die Transparenz Ihrer Anlage gewährleisten
Damit eine über verschiedene Anlagestufen hinweg entstehende Unsicherheit über die eigentliche Anlagestrategie eines Fonds vermieden wird, darf ein nach deutschem Recht zugelassener Dachfonds in keinen anderen Dachfonds investieren.
Denn sonst ginge für Sie leicht die Transparenz verloren, die erforderlich ist, um über den Einstieg, den Ausstieg, den Abbau oder den Zukauf von Fondsanteilen sachgerecht entscheiden zu können.
Es kommt für Sie als Anleger ja gerade darauf an, sich für einen (oder wenige) Dachfonds zu entscheiden, dessen Management Sie eine besondere Qualität zutrauen.
Kann der Fondsmanager in beliebigem Umfang in weitere Dachfonds investieren, wird es für Sie schwer zu erkennen sein, ob das erzielte Ergebnis eher diesem oder den Managern eines oder mehrerer anderer solcher Fonds zu verdanken ist.
Doppelte Kosten nur bei Fremdanlagen – das bewahrt Sie vor Gebührenschinderei
Beim Kauf eines Investmentfonds müssen Sie zwischen dem Ausgabepreis eines Fondsanteils und dem niedrigeren Rücknahmepreis unterscheiden.
Die Differenz zwischen beiden Preisen, die bei vielen Aktienfonds um 5%, bei Rentenfonds um 2% liegt, verwendet die Investmentgesellschaft im wesentlichen für die Aufwendungen, die ihr als Vertriebskosten (Provisionen) entstehen.
Es wäre für eine Investmentgesellschaft leicht, Dachfonds dazu zu benutzen, kräftig an der Gebührenschraube zu drehen.
Wenn für jeden vom Dachfonds gekauften Fonds der eigenen Gesellschaft neben dem Ausgabeaufschlag und den Verwaltungskosten auch der Ausgabeaufschlag und die Verwaltungsgebühren des Unterfonds erhoben werden dürften, könnten die Manager ihrem Arbeitgeber durch häufige Umschichtungen erhebliche Zusatzeinkünfte verschaffen.
Nur dann, wenn Fondsanteile anderer Investmentgesellschaften gekauft werden, dürfen die Gebühren daher doppelt berechnet werden.