Geschlossene Fonds – Finanzinstrumente mit einem gewissen Risiko
Finanzinstrumente sind Verträge, durch die bei einem Unternehmen ein Vermögenswert und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein sogenanntes Eigenkapitalinstrument entsteht.
Letzteres verbuchen Unternehmen immer dann, wenn andere Unternehmen oder Finanzmarktakteure Anteilsscheine beziehungsweise Aktien am Unternehmen halten.
Finanzinstrumente – dazu gehören nun auch geschlossene Fonds
Seit Juni 2012 zählen zu den Finanzinstrumenten auch geschlossene Fonds.
Mehr zum Thema: Regulierung geschlossener Fonds
Das hat Konsequenzen für frei tätige Investitionsvermittler. Diese schlüpfen in der Regel unter ein sogenanntes Haftungsdach.
Sie schließen sich dabei einem Finanzdienstleister an, der laut einer Ausnahmeregelung und, obwohl er keine Bankgeschäfte tätigt, Anlagegeschäfte und -beratung betreiben darf.
Bisher durften ungebundene Vermittler daneben geschlossene Fonds auf eigene Rechnung, also in gewisser Weise parallel zu dem Haftungsdach, vertreiben. Der Betreiber des Haftungsdachs haftete so nicht für die geschlossenen Fonds.
Seit Anfang 2013 jedoch muss dieser Betreiber für Verluste aus dem Geschäft mit geschlossenen Fonds haften.
Mehr zum Thema: Finanzinstrumente einfach erklärt
Ungebundene Vermittler müssen sich nun also wohl einen Haftungsdachbetreiber suchen, der auch selbst diese geschlossene Fonds in seinem Portfolio hat und so akzeptiert, die Haftung dafür zu übernehmen.
Kapitalansammlung während eines Platzierungszeitraums
Bei geschlossenen Fonds sammeln Banken und Vermittler über einen festgelegten Zeitraum Geld von Investoren ein. Danach schließen sie das Finanzinstrument für weitere Investoren.
Mit dem angesammelten Kapital bezahlt der Verwalter einerseits die Emissionskosten, also zum Beispiel Börseneinführungskosten, die mit meist rund 15 Prozent relativ hoch sind.
Investoren werden Kommanditisten
Der Rest des Geldes fließt in vorher definierte Investitionsgüter.
Dazu gehören zum Beispiel Immobilien, Kraftwerke für erneuerbare Energien, Schiffe, Kapitallebensversicherungen, Unternehmensbeteiligungen oder auch andere Güter wie Flugzeuge oder Eisenbahnen.
Investoren von geschlossenen Fonds werden oft Kommanditisten, also Anteilshaber an einer Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG). So haften sie nicht mit ihrem persönlichen Vermögen.
Wiederverkauf des Fondsanteils ist problematisch
Die Kommanditisten beteiligen sich mit einem festen Betrag und müssen darauf einen Aufschlag (Agio) von bis zu 5 Prozent zahlen.
Problematisch wird es, wenn der Markt dreht und der Anleger seinen Anteil wieder abstoßen will. Er muss dann einen Käufer für seine Beteiligung finden, was vor allem in Krisenzeiten schwierig ist.
Für die Anteile an den Finanzinstrumenten geschlossene Fonds haben sich sogenannte Zweitmärkte etabliert – wie die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG.
Die Börsen Hamburg, Hannover und München betreiben diese Handelsplattform.
Geschlossene Fonds: Finanzinstrumente mit hohen Abschlägen beim Verkauf
Jeden Handelstag um 14.00 Uhr gleichen die Makler der Fondsbörse die Kaufs- und Verkaufsaufträge ab. Das höchste Kaufgebot erhält den Zuschlag.
Der Handel dort unterliegt keiner staatlichen Kontrolle und häufig muss man mit hohen Abschlägen auf Beteiligungen rechnen.
Oft benötigt der Kommanditist zudem die Zustimmung der Beteiligungsgesellschaft für den Verkauf seines Anteils.
Wer sein Geld in einen geschlossenen Fonds investiert, läuft im schlimmsten Falle Gefahr, sein gesamtes Kapital zu verlieren. Anders als Sparbücher oder Festgeld sind diese Finanzinstrumente nämlich nicht gesetzlich geschützt.