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Geschlossene Fonds: Steuern und andere Fallen

Inhaltsverzeichnis

Während die meisten Sparer und Anleger von Bankberatern schon einmal zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder einem Fondssparplan beraten wurde, sind die unterschiedlichen Fondsstrukturen und Hintergründe eher selten Thema. Denn die Risiken bestehen nicht nur aus dem Investitionsrisiko, sondern auch aus dem Umgang mit Erträgen oder Verlusten.

Aber geschlossene Fonds sind nicht ausschließlich für Privatanleger interessant. Auch institutionelle Anleger wie etwa Pensionskassen und Versicherungen nutzen diese Anlageform für Investitionen in Immobilien oder große Infrastrukturprojekte.

Steuern auf geschlossene Fonds

Als privater Investor in einen geschlossenen Fonds ist man anteilig am Gewinn bzw. am Verlust der jeweiligen Gesellschaft oder des jeweiligen Projekts beteiligt. Die Erträge werden als Einnahmen aus Gewerbebetrieben in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben. Gewinne führen dadurch zu Mehreinnahmen, Verluste zu Mindereinkommen.

Die Einnahmen aus einem geschlossenen Immobilienfonds können bei den Anlegern unter Umständen auch zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen und unterliegen damit wieder anderen steuerlichen Gegebenheiten.

Steuerliche Besonderheiten je nach Anlageart

Bei geschlossenen, inländischen Immobilienfonds sind die Erlöse – sofern die Anteile länger als 10 Jahre gehalten werden – steuerfrei. Wird der Anteil innerhalb dieser 10 Jahre abgestoßen, so ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert steuerpflichtig. Dies kann dann problematisch werden, wenn die Fondsgesellschaft zuvor Abschreibungen oder andere steuerliche Sondereffekte vorgenommen hat. Die Differenz muss der Anleger dann versteuern.

Bei den sogenannten Schiffsfonds, die beispielsweise Containerschiffe finanzieren und deren Erträge an die Anleger ausschütten, gibt es steuerliche Besonderheiten zu beachten. Diese Art der Fondsanlage war besonders in den 2000er Jahren beliebt und hat durch negative Entwicklungen diese Beteiligungsklasse in Verruf gebracht.

Auch hier gibt es Unterschiede: Ermittelt die jeweilige Gesellschaft nach Tonnagesteuer oder nach den eigentlichen Erträgen? Die Ermittlung der Tonnagesteuer beruht auf dem Frachtvolumen. Die hier angesetzten Werte sind im Regelfall recht gering, weshalb sich als Folge ein geringer steuerlicher Gewinn und dadurch eine geringe Steuerlast ergeben.

Geschlossene Fonds: Risiken beim Verkauf der Anteile

Ein wesentlicher Unterschied gegenüber offenen Fonds ist die eingeschränkte Verkaufsmöglichkeit. Im Regelfall sind geschlossene Fonds an das zu finanzierende Projekt angeschlossen und mit einer Laufzeit und einer Rückzahlung versehen (beispielsweise eine Finanzierung eines Flugzeugs oder Containerschiffs). Durch diese verbindliche Investition existiert keine offizielle Börse und die Anteile können nicht einfach verkauft werden.

In der Praxis kommt es jedoch hin und wieder vor, dass ein sogenannter Sekundärmarkt entsteht und Fondsanteile an andere Investoren, die an diesen interessiert sind, veräußert werden können. Diese Information sollte im Vorfeld eines solchen Investments hinreichend geklärt werden.

Nicht auf den Steuerberater verzichten

Wer sich an einem geschlossenen Fonds beteiligt, sollte immer auch das nötige Kleingeld übrig haben, um im Zweifel einen Steuerberater zu konsultieren. Bei der Vielzahl an unterschiedlichen Beteiligungsmodellen und den verklausulierten steuerlichen Besonderheiten kann es ein Fehler sein, auf kompetente und vor allem rechtlich saubere Beratung zu verzichten – denn Unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe.