Modernisierung: Kosten für Energieausweis teilweise umlegbar

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Die Kosten für die Ausstellung des Ausweises tragen meist Sie als Vermieter.

Obwohl der Energieausweis dem Informationsinteresse Ihrer Mieter dient, können Sie die Kosten für die Anfertigung nicht auf Ihre Mieter umlegen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme:

Wenn Sie einen Energieausweis im Rahmen einer Modernisierung ausstellen lassen, handelt es sich um Baukosten.

Wird der Energieausweis nämlich durch Architekt oder Ingenieur im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme erstellt, sind die anfallenden Kosten hierfür als Baunebenkosten zu behandeln.

Diese können Sie zu 11% bei einer anschließenden Mieterhöhung ansetzen. Als Vermieter können Sie die Kosten für einen Energieausweis zudem als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Nach einer (energieeinsparenden) Modernisierung dürfen Sie die Miete erhöhen

Nach den mietrechtlichen Vorschriften dürfen Sie als Vermieter die Miete nach einer Modernisierung erhöhen.

Das heißt, wenn Sie bauliche Maßnahmen durchgeführt haben, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder eine nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser bewirken.

Bauliche Veränderungen stellen dann eine Modernisierung dar, wenn sie der Einsparung von Energie dienen, beispielsweise wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut wird, alte Fenster ersetzt werden oder an der Außenfassade Wärmedämmung angebracht wird.

Mieterhöhung: max. 11% der Modernisierungskosten

Als Vermieter haben Sie das Recht, im Anschluss an Modernisierungsmaßnahmen die Miete zu erhöhen. Da Ihre Mieter von der Energieeinsparung profitieren, sollen sie diese schließlich auch bezahlen. 11% der Modernisierungskosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden.

Dieser Zuschlag ist zeitlich unbefristet. Er wird ab dem Zeitpunkt der Mieterhöhung Bestandteil der zukünftig zu zahlenden Miete.

Diese Fördermöglichkeiten für Solaranlagen gibt es

Seit dem 1. April 2000 ist das Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt wird Strom aus Photovoltaik-Anlagen (Solarstrom) bei der Einspeisung ins allgemeine Versorgungsnetz vergütet. Dies hat sich auch durch das Inkrafttreten des Photovoltaik-Vorschaltgesetzes zum 01.01.2004 nicht geändert.

 Staat zahlt Zuschüsse für Solarkollektoren

Das Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird, durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben.

Die Installation von Solarkollektoren wird durch den Staat mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen gefördert. Zuständig für die Bewilligung ist das Bundesamt für Wirtschaft (BAW).Detaillierte Informationen erhalten Sie unter der Internet-Adresse www.bafa.de.

Tipp

Einen schnellen Überblick über alle Fördermittelprogramme erhalten Sie im Internet unter www.foerderdata.de. Es ist die umfangreichste und aktuellste Fördermitteldatenbank Deutschlands für alle Vorhaben bezüglich Bauen, Sanieren und Energiesparen.

In der Datenbank befinden sich aktuelle Förderungen des Bundes, der Bundesländer, Städte, Landkreise, Gemeinden und Energieversorger.

Nach Eingabe der Daten Ihrer Immobilie sehen Sie auf einen Blick, ob es für Ihre geplante Neubau-, Umbau- oder Modernisierungsmaßnahme Fördermittel gibt.