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Abmahnung durch den Vermieter: Hier werden Sie aufgeklärt

Inhaltsverzeichnis

Wer kennt das nicht: Laute Musik, Parties auf dem Balkon, Lärm weit nach Mitternacht. Zuerst interessiert das die Nachbarn. Später die Polizei. Spätestens dann den Vermieter. Abmahnung durch den Vermieter – Unser Immobilien-Tipp.

Abmahnung durch den Vermieter: Das müssen Sie wissen

Zunächst einmal stellt sich die Frage: Was bedeutet eigentlich "Abmahnung"? Wer abmahnt, fordert eine andere Person dazu auf, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. In Deutschland müssen Sie abmahnen, bevor Sie ein Dauerschuldverhältnis kündigen, wie es das Mietverhältnis ist.Das Mietrecht hat für den Fall der Kündigung viele einschränkende Klauseln für den Vermieter. Deshalb ist es für Vermieter besonders wichtig, über die Abmahnung Bescheid zu wissen.

Abmahnung: Vermieter können auf keine gesetzliche Regelung zurückgreifen

Die Abmahnung durch den Vermieter enthält neben der Aufforderung zu einem Tun oder Unterlassen eine Kündigungsdrohung im Weigerungsfall. Für die Abmahnung gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Das macht es umso schwerer, eine rechtswirksame Abmahnung zu verfassen.Kommt der Mieter seinen Pflichten nicht nach, sollte der Vermieter ihn abmahnen. Eine Abmahnung ist zwar auch mündlich möglich, doch sollte der Vermieter zu seiner eigenen Sicherheit immer nur schriftlich abmahnen. Denn will der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen, muss dieser vorher abgemahnt worden sein. Das kann der Vermieter mit einer schriftlichen Abmahnung leicht beweisen

Die Abmahnung: Präzision ist wichtig

Der Vermieter sollte Abmahnungen immer mit Einschreiben/Rückschein versenden. Eine andere Möglichkeit wäre, den Brief im Beisein eines Zeugen in den Briefkasten des Mieters einwerfen.Die Abmahnung ist Vorstufe zur fristlosen Kündigung. Sie soll dem Mieter deutlich machen, dass sein Verhalten pflichtwidrig ist und dass seine Pflichtverletzung vom Vermieter nicht hingenommen wird.

Aus diesem Grund muss der Vermieter in der Abmahnung das Verhalten, das er beanstandet, genauestens beschreiben. Mahnt der Vermieter den Mieter wegen Ruhe störenden Lärms ab, muss der Vermieter etwa die Zeiten der Ruhestörung präzise angeben. Wichtig: Der Mieter muss aus dem Schreiben genau erkennen können, welches Verhalten der Vermieter konkret missbilligt.

Die Abmahnung: Früher ist besser

Für die Abmahnung gibt es keine Frist. Dennoch sollte der Vermieter mit der Abmahnung nicht zu lange warten. Wenn die Frist zu kurz angesetzt ist, verlängert sie sich automatisch auf eine den Umständen angemessene Frist.

Soll dem Mieter wegen wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung gekündigt werden, so sollte der Vermieter sich von den Mitmietern schriftlich bestätigen lassen, wann das Fehlverhalten stattgefunden hat. Des weiteren sollte ebenfalls festgehalten werden, inwieweit sich die Mieter hierdurch gestört gefühlt haben. Denn: Für die Störung des Hausfriedens ist der Vermieter immer in der Beweispflicht.