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Gehaltspfändung: So kommen Sie als Vermieter doch an Ihr Geld

Inhaltsverzeichnis

Für viele Vermieter ist dies leider die traurige Realität: Der Mieter zahlt seine Miete, die Nebenkosten oder andere Forderungen aus dem Mietverhältnis nicht oder nur unvollständig.

Auch bei Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen und dem Ersatz der von Ihnen verauslagten Renovierungskosten, wenn der Mieter bei Mietende die Schönheitsreparaturen selbst nicht ausgeführt hat, lässt die Zahlungsmoral so mancher Mieter oftmals sehr zu wünschen übrig.

Lohn- und Gehaltspfändung

Um das Arbeitseinkommen Ihres Mieters pfänden zu können, brauchen Sie zunächst einen sogenannten Titel. Dabei handelt es sich

  • entweder um ein rechtskräftiges Urteil oder um
  • einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid. Diesen erhalten Sie, wenn Sie einen Mahnbescheid beantragt haben, dem vom Mieter nicht widersprochen wurde.

Mietschulden

Für Sie als Vermieter bedeutet dies: Sie müssen Ihren Forderungen hinterherlaufen, Ihren Mieter also abmahnen und, wenn auch dies nichts nützt, sie gerichtlich geltend machen. Und als ob dies nicht unerfreulich und Zeit raubend genug wäre: Viele Mieter zahlen ihre Schulden auch dann noch nicht, selbst wenn sie hierzu von einem Gericht verurteilt worden sind.

Wichtig: Haben Sie gegen Ihren Mieter ein rechtskräftiges Urteil als Titel kommt noch eine Voraussetzung hinzu: die Vollstreckungsklausel.

Zwangsvollstreckung

Folge: Sie müssen nun auch noch die Zwangsvollstreckung einleiten, damit Sie endlich an Ihr Geld kommen. Hat Ihr Mietschuldner ein Arbeitseinkommen, sind Ihre Chancen aber günstig, am Ende doch noch alle Schulden bezahlt zu erhalten – wenn Sie hierbei alles richtig machen. Auf dem Urteil muss eine so genannte Vollstreckungsklausel vermerkt sein. Diese befindet sich in aller Regel auf der letzten Seite des Urteils und lautet:

„Vorstehende Ausfertigung wird dem… (Gläubiger) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.“

Mit „Gläubiger“ sind natürlich Sie gemeint, da Sie eine Zahlungsforderung gegen Ihren Mieter haben. Nicht selten wird dem klagenden Vermieter nach Abschluss jedoch ein Urteil zugesandt, auf dem sich noch keine Vollstreckungsklausel befindet. Wäre dies auch bei Ihnen der Fall, müsste deren Erteilung vor der Lohn- und Gehaltspfändung erst noch nachgeholt werden.

Wichtig: Haben Sie einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht erhalten, sollten Sie mit Ihrem Pfändungsantrag noch etwa drei Wochen warten. Grund: Der Mietschuldner kann gegen seinen Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen noch Widerspruch einlegen.

Tut er dies, kommt es erst noch zu einer Gerichtsverhandlung, bevor Sie ein Urteil erhalten. Da es in der Regel etwa eine Woche dauert, ehe Sie die Mitteilung erhalten, dass Ihr Mietschuldner Widerspruch eingelegt hat, sind Sie mit einer dreiwöchigen Wartezeit auf der sicheren Seite.

Hierzu richten Sie unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens ein Schreiben an das Gericht und formulieren dabei so:

Formulierungsbeispiel

An das Gericht (…)

In dem Rechtsstreit Vermieter/Mieter Aktenzeichen (…)

beantrage ich, dem Unterzeichner eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom (…) zu erteilen.

In Ihrem Pfändungsantrag müssen Sie den Arbeitgeber Ihres Mietschuldners mit Namen und Anschrift benennen. Der Arbeitgeber ist der so genannte Drittschuldner, nämlich derjenige, der Ihnen die Forderung gegen Ihren Mieter bezahlen soll.

gez. Vermieter