Wann dürfen Sie Gegenstände von Mieter verwerten?
Nach dem Auszug eines Mieters, kann es immer noch zu Missverständnissen kommen.
Zum Beispiel stellt sich bei Vermietern häufig die Frage: Was tun, wenn der Mieter ausgezogen ist, aber Gegenstände in der Wohnung hinterlassen hat?
Hier die Antwort: Meldet sich der Mieter nicht, und sind seit Auszug des Mieters mindestens zwei Monate vergangen, können Sie die Gegenstände verwerten, also durch Verkauf oder Versteigerung zu Geld machen.
Den Erlös können Sie für Ihren Aufwand und eventuell noch offene Forderungen aus dem Mietverhältnis verwenden. Hier lesen Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.
Eine Leserfrage zur Verwertung von Gegenständen des Mieters
Bei der Wohnungsbesichtigung einen Tag vor Schlüsselrückgabe habe ich den Mieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die Gardinen, einen Teppichboden und verschiedene Möbelstücke noch aus der Wohnung entfernen muss.
Jetzt stelle ich fest, dass die Sachen noch da sind. Kann ich sie zum Sperrmüll geben? Und muss der Ex-Mieter mir den Arbeitsaufwand für das Entfernen des verklebten Teppichbodens ersetzen?
Antwort von VermieterRechtvertraulich
Ihr weiteres Vorgehen hängt ganz entscheidend davon ab, welchen Wert die vom Mieter zurückgelassenen Gegenstände haben. Zum Sperrmüll geben dürfen Sie nämlich nur absolut wertlose Sachen, beispielsweise einen abgelaufenen und verfleckten Teppichboden sowie abgenutzte oder beschädigte 08/15-Möbel. Bei solchen Sachen ist offensichtlich, dass der Mieter kein Interesse mehr an ihnen hat. Entstehen Ihnen Kosten für die Beseitigung, beispielsweise Müllgebühren, gehen diese zu Lasten Ihres Mieters.
Auch für Ihren eigenen Arbeitsaufwand können Sie ihm Kosten berechnen, etwa 60% der Kosten, die Sie einem Unternehmer für die entsprechende Leistung hätten zahlen müssen.
Sachen von Wert müssen Sie aufbewahren
Hat der Mieter jedoch Sachen in der Wohnung gelassen, die nicht offensichtlich wertlos sind, trifft Sie eine Obhuts- und Aufbewahrungspflicht. Wenn Sie solche Gegenstände einfach beseitigen und vernichten lassen, riskieren Sie, dass Ihr Mieter später Schadensersatz von Ihnen fordert.
Tipp: Zustand fotografieren Bevor Sie wertlose Sachen entsorgen, dokumentieren Sie deren Wertlosigkeit durch Fotos und Zeugen. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls Ihr Mieter später Schadensersatz fordert. Zu Ihrer Beruhigung: Solche Mieterklagen kommen in der Praxis selten vor.
Setzen Sie eine Frist zur Abholung
Bei Gegenständen von Wert gehen Sie so vor: Fordern Sie den Mieter auf, die Gegenstände abzuholen.
Setzen Sie ihm hierzu eine Frist und drohen Sie ihm an, seine Sachen nach Fristablauf zu vernichten oder zu verwerten. Während dieser Zeit bewahren Sie die Gegenstände sicher auf. Besteht keine andere Möglichkeit, müssen Sie sie notfalls gegen Entgelt einlagern lassen. Die entstehenden Kosten stellen Sie selbstverständlich Ihrem Mieter in Rechnung.