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Was der Gewinn vor Steuern (EBT) für ein Unternehmen bedeutet

Inhaltsverzeichnis

Wer die Wirtschaftskraft eines Unternehmens beurteilen möchte, kann dies am ehesten tun, indem er sich alle verfügbaren Kennzahlen anschaut.

Anhand dieser Daten wie des KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis), des KUV (Kurs-Umsatz-Verhältnis) oder der Eigenkapitalrendite kann z.B. ein Anleger oder Kreditgeber beurteilen, ob eine eventuelle Investition sinnvoll ist oder nicht.

Die EBT Definition ist dann bedeutsam, wenn man die Ertragskraft eines Unternehmens beispielsweise mit seiner internationalen Konkurrenz vergleichen möchte. Vor allem für Betriebe, die weltweit agieren, liefert das EBT (earnigs before taxes – Gewinn vor Steuern) wichtige Informationen.

EBT Definition – Gewinn vor Abzug der Ertragssteuern

Das EBT ist eine Kennzahl aus der Betriebswirtschaft und bezeichnet den Gewinn, der in einem Unternehmen vor dem Abzug der Ertragssteuern erzielt wird. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, die Ertragskraft einer Gesellschaft im Hinblick auf internationale Wettbewerber einzuschätzen.

Das EBT dient auch Managern von Konzernen, die eine Reihe von Tochterunternehmen in verschiedenen Ländern leiten, deren Gewinnsituation untereinander zu vergleichen.

Außerdem ist das EBT unabhängig von steuerlichen Sondereffekten und damit frei von Steuerminderungen durch Verlustvorträge oder Steuernachzahlungen. Auf diese Weise eignet sich der Gewinn vor Steuern besser für den Vergleich verschiedener Geschäftsjahre.

Das EBT: Beispiel für die Berechnung

1. Umsatzerlöse20.000.000 €
– 2.Herstellungskosten12.000.000 €
= 3.Bruttoergebnis vom Umsatz8.000.000 €
– 4. Vertriebskosten2.000.000 €
– 5. Allgemeine Verwaltungskosten1.200.000 €
+ 6. Sonstige betriebliche Erträge400.000 €
-7. Sonstige betriebliche Aufwendungen1.200.000 €
= Betriebsergebnis (EBIT)4.000.000 €
+ 8. Erträge aus Beteiligungen200.000 €
+ 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens300.000 €
+ 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge200.000 €
– 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens100.000 €
– 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen1.200.000 €
= 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit3.000.000 €
+ 14. Außerordentliche Erträge400.000 €
-15. Außerordentliche Aufwendungen200.000 €
= 16. Außerordentliches Ergebnis200.000 €
– 17. Steuern vom Einkommen und Ertrag800.000 €
– 18. Sonstige Steuern0 €
= 19. Jahresüberschuss2.400.000 €
+ Steuern vom Einkommen und Ertrag800.000 €
EBT3.200.000 €

Abhängig von der Rechtsform zählen die Einkommensteuer, die Körperschaftssteuer (jeweils inklusive Solidaritätszuschlag) und die Gewerbesteuer zu den Steuern vom Einkommen und Ertrag.

Ableitung vom Gewinn vor Steuern (EBT)

Eine wichtige Ableitung vom Gewinn vor Steuern ist die EBT-Marge. Wenn man das EBT ins Verhältnis zum Umsatz eines Unternehmens setzt, erhält man die EBT-Marge. Diese ist eine Variante (ohne Ertragssteuern) der Umsatzrentabilität.

Auf das obige Beispiel bezogen beträgt die EBT-Marge: 3.200.000 € (EBT) / 20.000.000 € (Umsatz) = 16 %.