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Steuerklassen 1 bis 6 in Deutschland: Überblick & relevante Infos

Steuerklassen 1 bis 6 in Deutschland: Überblick & relevante Infos
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Inhaltsverzeichnis

In Deutschland existieren aktuell sechs Steuerklassen plus eine Sonderform. Anhand dieser Einteilung berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer, die dann direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Die Eingruppierung in die einzelnen Steuerklassen entscheidet sich in der Regel anhand des Familienstandes. Dabei spielt sowohl eine Rolle, ob der Steuerzahler ledig oder verheiratet ist und ob er Kinder hat.

Das Wichtigste zu Steuerklassen im Überblick

  • Für Ledige und Geschiedene gibt es keine Möglichkeit zum Steuerklassenwechsel.
  • Ehepaare können grundlegend zwischen drei Modellen von Lohnsteuerklassen wählen. Durch eine geschickte Auswahl der Steuerklasse kann ein erheblicher Nettogewinn entstehen.

Der monatlich Lohnsteuerabzug, der direkt vom Gehalt abgeht, ist nur eine geschätzte Vorauszahlung. Erst wenn am Ende des Jahres eine Steuererklärung gemacht wird, wird die tatsächliche Steuerlast berechnet, was meist zu einer erheblichen Rückzahlung für den Steuerzahler führt.

Jahresfreibeträge nach Steuerklasse 2023 + 2024

Am 10. November 2022 wurde das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet. Die Maßnahmen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger profitieren von den Anpassungen und über 18,8 Milliarden Euro. 2024 betreffen die Maßnahmen weitere 31,8 Milliarden Euro.

Zum 1. Januar 2023 soll der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro erhöht werden. 2024 ist eine weitere Anhebung in Höhe auf 11.604 Euro geplant.

Die aktuellen Beträge für das Jahr 2022 können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Steuer-klasseFür wen?Grund-freibetragKinderfreibetrag pro KindArbeitnehmer-pauschalbetrag
1Alleinstehende, Getrenntlebende10.347 €8.388 €1.000 €
2Alleinerziehende10.347 €8.388 €1.000 €
3Verheiratete (in Kombination mit Klasse 5), Verwitwete10.347 €8.388 €1.000 €
4Verheiratete mit gleichem Verdienst10.347 €8.388 €1.000 €
5Verheiratete (Kombination mit Klasse 3)0 €0 €1.000 €
6Zweit- und Nebenjob0 €0 €0 €
Quelle: Bundesfinanzministerium

Steuerklasse 1: Ledige und Geschiedene

Die Lohnsteuerklasse 1 gilt für alle Personen, die ledig und kinderlos sind. Die meisten Menschen starten ihr Berufsleben als Arbeitnehmer mit dieser Steuerklasse. Eine Ausnahme von den Klasse 1 bildet ein Minijob auf 450-Euro-Basis. Dieser ist von der Lohnsteuer befreit.

Sofern der Arbeitnehmer mehr als 450 Euro im Monat verdient, muss er Lohnsteuer entsprechend seiner Klasse und Sozialabgaben abführen. Die Abzüge in der Klasse 1 hängen von der Höhe des Verdienstes ab. Die ersten 10.347 Euro sind jedoch steuerfrei.

Voraussetzungen für Steuerklasse 1

  • Der Steuerzahler ist ledig und kinderlos.
  • Der Steuerzahler verdient mehr als 450 Euro und hat keinen Nebenjob über 450 Euro (dieser würde in Steuerklasse 6 rutschen).
SteuerfreibeträgeHöhe des Steuerfreibetrags
Grundfreibetrag10.347 Euro
Arbeitnehmerpauschbetrag1.000 Euro
Sozialausgabenpauschbetrag36 Euro
Vorsorgepauschaleabhängig vom Bruttoverdienst
Kinderfreibetrag8.388 Euro

Steuerklasse 2: Alleinerziehende

Steuerklasse 2 ist für Alleinstehende, die allgemein Steuerklasse 1 zugeordnet werden würden, jedoch allein ein Kind erziehen. Der Unterschied zur Steuerklasse 1 liegt bei Steuerklasse 2 im deutlich angehobenen Steuerfreibetrag. Dadurch honoriert der Staat die Sonderaufgabe der alleinerziehenden, ledigen Person.

Der sogenannte Alleinerziehendenentlastungsbetrag entspricht im Jahr 2021 bei einem minderjährigen Kind im Haushalt 4.008 Euro und zusätzlich 240 Euro für jedes weitere Kind. Den Entlastungsfreibetrag gibt es seit 2004 in Deutschland und er gilt ausschließlich in Lohnsteuerklasse 2.

Voraussetzungen für Steuerklasse 2

  • Im Haushalt lebt mindestens eine minderjährige Person mit einem Erziehungsberechtigten.
  • Es lebt keine weitere volljährige Person im Haushalt, die als erziehungsberechtigte Person in Erscheinung treten darf.

Volljährige Geschwister sind im Haushalt kein Problem, da Geschwister keine Erziehungsberechtigten sind. Sie sind für Steuerklasse 2 kein Widerspruch.

SteuerfreibeträgeHöhe des Freibetrags
Grundfreibetrag10.347 Euro
Arbeitnehmerpauschbetrag1.000 Euro
Sozialausgabenpauschbetrag36 Euro
Vorsorgepauschaleabhängig vom Bruttoverdienst
Kinderfreibetrag8.388 Euro
Alleinerziehendenentlastungsbetrag1.908 Euro

Steuerklasse 3/5: Ehepaar mit unterschiedlichen Einkommen

Während Ehepaare vom Staat automatisch in Steuerklasse 4 eingestuft werden, kann sich ein Wechsel in die Doppelsteuerklassen 3 und 5 lohnen. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. Als Faustregel gilt hierbei ein Mehrverdienst von mindestens 50 Prozent. Der Besserverdiener sollte dann in Steuerklasse 3 wechseln, der Geringerverdienende in Steuerklasse 5.

Steuerkombinationen nach der Ehe.
Verheiratete Paare können sich je nach Einkommensverteilung für unterschiedliche Steuerkombinationen entscheiden.beeboys / Shutterstock.com

Voraussetzungen für Steuerklasse 3/5

  • Das Gehalt der Ehepartner liegt deutlich auseinander.
  • Der Wechsel in Steuerklasse 3/5 muss beim Finanzamt beantragt werden.
Art des Abzugs von der LohnsteuerHöhe der Freibeträge (Kl. 3)Höhe der Freibeträge (Kl. 5)
Grundfreibetrag10.347 Euro0 Euro
Pauschbetrag für Arbeitnehmer1.000 Euro1.000 Euro
Pauschbetrag für Sozialausgaben36 Euro36 Euro
Kinderfreibetrag8.388 Euro0 Euro
Vorsorgepauschalegehaltsabhängiggehaltsabhängig

Steuerklasse 4: Verheiratete bei gleichem Einkommen

Verheiratete Bürger werden direkt nach der Hochzeit vom Finanzamt in Steuerklasse 4 eingeteilt. Im Vergleich zur Steuerklasse 1 können beide dann jedoch (fast) keine Geldbeträge an Steuern sparen. Diese Steuerklasse ergibt jedoch nur dann Sinn, wenn beide berufstätig sind und über in etwa gleich hohe Einkommen verfügen. Verdient eine Seite hingegen deutlich mehr, sollte ein Wechsel in die Steuerklassen 3 und 5 vorgenommen werden.

In Steuerklasse 4 existiert außerdem eine Sonderform, die „Steuerklasse 4 mit Faktor“. Diese richtet sich genauer am Gehalt der einzelnen Berufstätigen aus und ist daher empfehlenswert, wenn der Unterschied zwischen den Gehältern zwischen 10 und 50 Prozent beträgt. So vermeiden Ehepaare Nachzahlungen nach Einreichung der Steuererklärung.

Voraussetzungen für Steuerklasse 4

  • Das Gehalt der Ehepartner liegt auf ähnlichen Niveau, denn bei kleineren Unterschieden lohnt sich ein Wechsel ins Faktorverfahren.
  • Die Steuerklasse 4 muss nicht beantragt werden, sondern wird nach der Hochzeit zugeteilt.
SteuerfreibeträgeHöhe des Steuerfreibetrags
Grundfreibetrag10.347 Euro
Arbeitnehmerpauschbetrag1.000 Euro
Sozialausgabenpauschbetrag36 Euro
Vorsorgepauschaleabhängig vom Bruttoverdienst
Kinderfreibetrag8.388 Euro

Tipp: Stellen Sie den Antrag auf Steuerklassenwechsel

Download Muster Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern

Steuerklasse 6: Nebenjob

Die Steuerklasse 6 unterscheidet sich ganz wesentlich von allen anderen Klassen, da sie einzig von der Anzahl der Beschäftigungen abhängt. Während die Steuerklassen 1 bis 5 abhängig vom Familienstand sind, also ob jemand verheiratet, ledig oder alleinerziehend ist, betrifft die sechste Lohnsteuerklasse jene Arbeitnehmer, die noch mindestens einen weiteren Erwerb haben und dabei über 450 Euro verdienen. Während alles unter diesem Freibetrag steuerfrei ist, fallen für den Arbeitnehmer in Steuerklasse 6 die höchsten steuerlichen Abzüge an.

Es gibt jedoch eine Besonderheit: Selbst wenn eine Person durch ihren Nebenerwerb in die sechste Steuerklasse rutscht und somit hohe Abzüge hat, kann dies im Zuge der Steuererklärung wieder geltend gemacht werden, wenn der Steuerfreibetrag in Höhe von 12.959 Euro nicht überschritten wurde. Das ist beispielsweise der Fall, wenn beiden Beschäftigungen nicht ein ganzes Jahr lang nachgegangen wird.

Voraussetzungen für Steuerklasse 6

  • Die Aufnahme eines Nebenjobs führt zur Einteilung dieser Erwerbstätigkeit in Klasse 6.
  • Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber rechtzeitig seine Lohnsteuernummer mitteilen, um richtig eingruppiert zu werden.

Das bedeutet die Steuerklasse 6

Wer in Steuerklasse 6 eingestuft wurde, hat automatisch auch immer noch eine andere Steuerklasse. Die Steuerklasse 6 wird nämlich nur bei Zweitjobs vergeben, die über einen Minijob mit einem Verdienst von höchstens 450 Euro hinausgehen. Der wäre steuerfrei.

Ein Beispiel: Die Studentin Johanna ist in einer Bibliothek angestellt und verdient dort 900 Euro im Monat. Sie ist alleinstehend, hat keine Kinder und dementsprechend die Steuerklasse 1. Da ihr Einkommen nicht ausreicht, arbeitet sie zusätzlich noch in einer Boutique, in der sie 500 Euro im Monat verdient. Für ihre Stelle in der Bibliothek erhält sie die Steuerklasse 1 und ihren Lohn aus der Boutique muss sie mit der Steuerklasse 6 versteuern.

Hohe Abzüge in der Steuerklasse 6

Die Steuerklasse 6 ist die Klasse hat den höchsten Lohnsteuerabzug, da keine Freibeträge geltend gemacht werden dürfen. Johanna muss also auf ihr Einkommen aus der Boutique hohe Abzüge zahlen und hat weniger Netto vom Brutto als in anderen Steuerklassen. Der Grund, weshalb es keine Freibeträge in der Steuerklasse 6 gibt ist der, dass diese Beträge über die andere Steuerklasse geltend gemacht werden können.

Was Steuerzahler wissen müssen

Würde Johanna ihren Steuerfreibetrag in Höhe von 9.984 Euro in der Steuerklasse 1 nicht vollständig ausschöpfen, kann sie den überschüssigen Betrag mit in die Steuerklasse 6 nehmen und dort anrechnen lassen. Bei einem Einkommen von 900 Euro im Monat (10.800 Euro pro Jahr) liegt sie im Jahr aber über dem Freibetrag.

Die meisten Lohnsteuerkarten der Steuerklasse 6 werden an Geringverdiener ausgegeben, bei denen das erste Einkommen nicht ausreicht. Auch Studenten oder Rentner mit mehreren Nebenjobs werden in diese Steuerklasse häufig eingeordnet. Schon der erste verdiente Euro wird in der Steuerklasse 6 versteuert, sodass bei einem geringen Einkommen über einen zweiten Job gut überlegt werden muss, ob dieser sich tatsächlich lohnt.

Wie berechne ich meine Lohnsteuer?

Es ist bekannt: Eine Hochzeit kann auch finanzielle Vorteile bringen, wie auch der Vergleich der Steuerklassen im Rechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zeigt. Um Ihre Lohnsteuer zu berechnen, klicken Sie auf der Seite des BMF-Steuerrechners auf „Berechnung der Lohnsteuer“. Dort können Sie das in Frage kommende Jahr auswählen und nach einem weiteren Klick Ihre Daten eingeben. Sind alle Daten korrekt, berechnet der Steuerrechner die anfallenden Kosten. Diesen Rechner können Sie also nutzen, um die beste Steuerklasse für Sie und Ihren Ehepartner zu finden.

Steuerklassen-Rechner im Beispiel

Sabine und Manfred Schultze wurden nach der Hochzeit automatisch durch das Finanzamt in die Steuerklassen 4 eingeordnet. Während Frau Schultze einen monatlichen Bruttolohn von 2.500 Euro erwirtschaftet, erhält Herr Schultze ein Monatsgehalt in Höhe von 1.200 Euro brutto. Mit Hilfe des Steuerklassen-Rechners kann das kinderlose Ehepaar nun die für sie am besten geeignete Steuerklassen-Kombination ausrechnen.

Was sollte ich beim Steuerklassenwechsel berücksichtigen?

Bei der Wahl der richtigen Steuerklasse sind einige wichtige Kriterien zu beachten:

  • Alleinstehende können die Steuerklasse nicht wechseln
  • Keinen Einfluss bei der Wahl der Steuerklasse haben Singles ohne Kinder: Sie gehören generell der Steuerklasse 1 an. Bei Alleinerziehenden sieht die Sache jedoch bereits anders aus, denn sie können in die günstigere Steuerklasse 2 wechseln. Voraussetzung dabei ist, dass mindestens ein Kind im Haushalt lebt und keine weitere erwachsene Person gemeldet ist.

Steuerklasse 2 für Alleinerziehende

Der Wechsel in eine andere Steuerklasse muss jedoch durch eine entsprechende Erklärung bei der jeweiligen Meldebehörde mitgeteilt werden – andernfalls wird die neue Steuerklasse nicht auf der Steuerkarte eingetragen. Der Stichtag für den Antrag auf Steuerklasse 2 ist am 20. September, eine nachträgliche Änderung ist nur noch mit einigem Aufwand möglich.

Ehepaaare haben den meisten Steuer-Spielraum

Größere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl der richtigen Steuerklasse haben Ehepaare: Ihnen steht die Möglichkeit frei, sich zwischen den Steuerklassen 3, 4 und 5 zu entscheiden. Bewegt sich das Einkommen beider Partner ungefähr auf Augenhöhe, so ist Steuerklasse 4 die optimale Wahl. Verdient allerdings einer der beiden Partner mehr als 60 Prozent, so sollte ein Wechsel in die günstigere Steuerklasse 3 in Erwägung gezogen werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass der andere Partner dadurch die Steuerklasse 5 zugeteilt bekommt, bei der höhere Steuerabgaben fällig sind.

Wie ändere ich meine Steuerklasse? So funktioniert’s

Die Lohnsteuerklasse zu ändern ist im Grunde sehr leicht und schnell gemacht. Dafür füllen Sie lediglich das entsprechende Formular aus und schicken es an das Finanzamt. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Die Frist für die Abgabe ist immer der 30. November eines Jahres.
  • Ein Wechsel der Steuerklasse ist nur einmal im Jahr möglich.
  • Findet der Wechsel aufgrund einer Ehe bzw. eheähnlichen Gemeinschaft statt, muss der Partner einverstanden sein und das Formular unterschreiben.

Ein zweiter Wechsel im laufenden Kalenderjahr wird nur in Ausnahmefällen zugelassen. Das ist der Fall, wenn ein Ehepartner stirbt, ein Ehepartner nicht mehr berufstätig ist oder arbeitslos wird, ein Ehepartner in das Ausland zieht oder sich das Paar trennt. 

Änderung der Steuerklassen

Das Formular zum Ändern der Steuerklassen können Sie herunterladen:

Formular als PDF downloaden

Steuerklassenwahl bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

Eingetragene Lebenspartnerschaften wurden von den Finanzämtern bisher ungleich schlechter behandelt als traditionelle Eheschließungen. Auf Antrag war es jedoch in vielen Bundesländern möglich, dass Steuerbürger in eingetragenen Lebenspartnerschaften die gleichen steuerlichen Rechte wie Verheiratete erlangten. Allerdings galten diese Bescheide zur Zusammenveranlagung nur mit Vorbehalt.

Im Jahr 2013 hat das das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Splittingtarif bei eingetragenen Lebenspartnerschaften grundsätzlich anwendbar ist. Homosexuelle Paare verfügen damit jetzt ebenfalls über die steuerlichen Vorteile, die bisher nur Ehepartner genießen konnten. Nach diesem Grundsatzurteil mussten die Steuergesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden; das ist der Tag, an dem das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft trat. Die vorläufigen Steuerbescheide für Lebenspartnerschaften erlangen damit Bestandskraft. Keines dieser Paare muss nun noch Sorge haben, dass irgendwann Rückzahlungen drohen. Lediglich die Bundesländer Sachsen und Bayern waren in der Vergangenheit nicht konziliant und lassen auch keine Wiederaufnahme abgelehnter Verfahren zu.

Elterngeld: Steuerklasse wechseln und mehr Geld kassieren

Das Bundeselterngeldgesetz und das Elternzeitgesetz gelten seit Anfang 2007 und sind dazu gedacht, Einkommensausfälle abzumildern, die nach der Geburt eines Kindes und dem oftmals damit einhergehenden Wegfall eines arbeitenden Elternteils entstehen. Das Elterngeld in Höhe von 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens im letzten Jahr vor der Geburt wird über einen Zeitraum von zwölf bis 14 Monaten ausgezahlt.

Die Mindesthöhe beträgt 300 Euro, die Höchstgrenze 1.800 Euro. Beantragt werden kann es von dem Elternteil, das für die Erziehung des Kindes zuständig ist und nicht bzw. nicht voll berufstätig ist. Da das Nettoeinkommen von der Steuerklasse abhängig ist, kann sich ein Wechsel in eine günstigere Steuerklasse als vorteilhaft erweisen, sofern nur einer der Ehepartnern das Elterngeld beantragt. Dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen und somit auch das Elterngeld.

Steuerklasse 3 bei geplanter Schwangerschaft oder drohender Arbeitslosigkeit

Falls eine der beiden Partner von Arbeitslosigkeit bedroht ist oder der gemeinsame Kinderwunsch endlich in die Tat umgesetzt werden soll, dann kann sich ein Wechsel in Steuerklasse 3 positiv auf die Einnahmen auswirken: Da in dieser günstigeren Steuerklasse weniger Steuern fällig werden, erhöhen sich auch die Bezüge bei Lohnersatzleistungen.

Erhält also beispielsweise die Ehefrau Elterngeld und ist zuvor bereits in Steuerklasse 3 gewechselt, dann wird das Elterngeld nach dem zuvor erhaltenen Netto-Einkommen berechnet. Durch einen rechtzeitigen Wechsel der Steuerklasse können Sie auf legale Weise mehr Elterngeld kassieren.

Was müssen Rentner über Stuerklassen wissen?

Auch wenn es viele Rentner glauben: Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet das Thema Steuern leider nicht. Sowohl über eine Steuererklärung als auch über ihre Steuerklasse müssen sich Rentner Gedanken machen. Je nach Einstufung fällt die Rente mehr oder weniger üppig aus, denn die Steuerklasse entscheidet über die monatlichen Abzüge.

Steuerklassen in der Rente.
Verheiratete Rentner sind üblicherweise entweder beide in Steuerklasse 4 oder in 3 und 5.Rido / Shutterstock.com

Auch in der Rente müssen Steuer gezahlt und Einkommenssteuererklärungen gemacht werden. Dabei errechnet sich der Betrag abhängig von der Höhe der monatlichen Rente. Es gibt jedoch keine gesonderte Steuerklasse für Rentner, sondern sie bleibt abhängig vom Familienstand: Verheiratete Rentner können sich für die Steuerklassenkombination4/4 oder 3/5 entscheiden, ledige Rentner sind im Normalfall in Steuerklasse 1.

  • Sonderregelung Steuererklärung in der Rente: Seitdem die Rente versteuert wird, müssen auch Rentner jährlich eine Steuererklärung abgeben.
  • Anlage R: Über diese Anlage können Rentner im Zuge der Steuererklärung einige Ausgaben wieder geltend machen.

Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben

Dadurch, dass seit 2005 ein Teil der Rente versteuert wird, müssen immer mehr Rentner eine Steuererklärung einreichen. Wie hoch der Anteil ist, der versteuert werden muss, hängt vom Renteneintrittsalter ab. Die genaue Steuerabgabe richtet sich nach der Steuerklasse. Für Ledige sind die Abgaben hoch, Vergünstigungen gibt es in der Ehe. Da mit der bezogenen Rente genauso umgegangen werden muss wie mit Einkünften, die aus der Erwerbstätigkeit her rühren, sollten auch Rentner mit den verschiedenen Steuerklassen jonglieren und die für sich auswählen, die die meiste Steuerersparnis bringt.

Ein Beispiel: Herr und Frau Schmitz sind beide im Ruhestand und ihrer beider Rente fällt relativ ähnlich aus. Herr Schmitz erhält monatlich 1.300 Euro und Frau Schmitz 1.200 Euro. In diesem Fall bietet es sich an, dass beide Partner die Steuerklasse 4 wählen, in der beide dieselben prozentualen Abzüge haben.

Für Rentner zählt die Anlage R in der Steuererklärung

Zwar gibt es keine extra Steuerklasse für Rentner, sie profitieren aber von vielen steuerlichen Vorteilen und Entlastungen. So können Rentner neben höheren Freibeträgen auch höhere Entlastungsbeiträge und Sonderausgaben wie zum Beispiel für Haushaltshilfen oder die Beerdigungskosten von nahestehenden Personen geltend machen.

Rentner, die ihre Steuererklärung machen, müssen die Anlage R ausfüllen. In ihr werden alle Angaben zu Rentenbezügen, privater Altersvorsorge und sonstigen Nebeneinkünften gemacht, anhand derer sich die Steuer für Rentner bemisst. Hat ein Rentner im laufenden Jahr zu viele Steuern gezahlt, muss er sich nicht sorgen: Über die Steuererklärung erhält er das zu viel gezahlte Geld zurück.

Sonderfälle für Steuerklassen auf einen Blick

  • Schwangerschaft: Wenn Sie ein Kind erwarten, sollte der Partner mit dem höheren Einkommen in die Klasse 3 wechseln. Grund: Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich nach dem letzten Nettoeinkommen. Da in der Klasse 3 die wenigsten Abzüge stattfinden, fällt das Elterngeld so am höchsten aus.
  • Alleinerziehend: Überlicherweise sind Alleinerziehende in der Klasse 2 veranlagt. Unter Alleinerziehend versteht der Gesetzgeber, dass Sie nicht mit einer weiteren erwachsenen Person eine gemeinsame Haushaltsführung haben und mindestens ein minderjähriges Kind in Ihrem Haushalt betreuen.
  • Ehepaare: Verheiratete werden automatisch in die Klasse 4 eingeordnet. Diese Steuerklasse ist für Sie sinnvoll, wenn Sie in etwa genauso viel verdienen wie Ihr Ehepartner. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, ist ein Wechsel in die Klassen 3 und 5 sinnvoll.
  • Arbeitslosigkeit: Ist absehbar, dass in naher Zukunft die Arbeitslosigkeit droht, sollten Sie einen Wechsel in die günstigste Steuerklasse erwägen. Grund: Genau wie beim Elterngeld wird auch für die Berechnung des Arbeitslosengeldes das letzte Nettoeinkommen herangezogen. Wechselt man rechtzeitig in die günstigere Klasse, fällt das Arbeitslosengeld höher aus.

Erklärvideo Steuerklassen

FAQ: Die wichtigsten Fragen zu Steuerklassen

In welcher Steuerklasse bin ich?Welcher Steuerklasse man angehört, geht aus der vom Arbeitgeber ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung hervor.
Welche Steuerklasse hat man bei zwei Jobs?Wer mindestens ein Nebenjob hat, ist hierfür in Steuerklasse 6 gelistet. Der Hauptberuf bleibt weiterhin in der bisherigen Steuerklasse.
Welche Steuerklasse hat man, wenn man verheiratet ist?Nach der Hochzeit haben beide Ehepartner automatisch die Steuerklasse 4. Sie können aber ab dann statt der Steuerklassenkombination 4/4 auch 3/5 wählen.
Welche Steuerklasse haben Rentner?Je nachdem, ob Rentner verheiratet sind, können sie zwischen den Steuerkombinationen 4/4 oder 3/5 wählen. Alleinstehende Rentner sind üblicherweise in Steuerklasse 1 eingeteilt.
Welche Steuerklasse haben Alleinstehende?Alleinstehende ohne Kinder bleiben in Steuerklasse 2. Mit Kindern werden sie hingegen in Steuerklasse 2 eingeteilt.
Was ist der Alleinerziehenden-entlastungsbetrag? Alleinerziehende. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, für das ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld in Anspruch genommen wird, und das sich nicht mehr als eine volljährige, erziehungsberechtigte Person im Haushalt befindet.