Rentenbescheid anfordern – So einfach geht’s!

Rentenbescheid anfordern – So einfach geht’s!
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Der Rentenbescheid wird nach Beantragung der Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) versendet. Die DRV ist der größte gesetzliche Rentenversicherungsträger Deutschlands und betreut nach eigenen Angaben rund 57 Mio. Bundesbürger (Stand: 31.12.2020). Ca. 26 Mio. gezahlte Renten verzeichnet die DRV Ende 2020.

Rentenbescheid: Rentenbeginn, Rentenhöhe & Co.

Durch den Rentenbescheid erhält der Versicherte eine verbindliche Aufstellung seiner Rentenansprüche – wie Rentenart, Rentenbeginn, Rentendauer und Rentenhöhe. Wurde ein Antrag auf Rente gestellt, so erhält der Versicherte normalerweise automatisch einen Rentenbescheid auf dem Postweg und muss diesen nicht anfordern.

Die Deutsche Rentenversicherung versendet den Rentenbescheid gewöhnlich mit dem nahenden Rentenalter an Versicherte zwischen 50 und 55 Jahren. Geht eine Person vor dem regulären Rentenalter von 67 in Pension, wird der Rentenbescheid dementsprechend früher versendet.

Was steht im Rentenbescheid?

Dem Rentenbescheid können alle wichtigen Informationen bzgl. des tatsächlichen Rentenanspruchs entnommen werden. Er gibt Auskunft über die Rentenart (Alters-, Erwerbsminderungs- Hinterbliebenenrente) und die monatliche Rentenhöhe.

Außerdem steht im Rentenbescheid der feste Rentenbeginn, die Rentendauer und die Berechnung der Rente – also welche Zeiten als Arbeitnehmer bei der Rente berücksichtigt werden. Zusätzlich erhalten Sie Auskunft darüber, wie Sie kranken- und pflegeversichert sind.

Rentenbescheid verlegt – und nun?

Wer seinen Rentenbescheid verloren hat und einfach nicht wiederfindet, kann ein Duplikat über die Deutsche Rentenversicherung anfordern. Man muss dazu jedoch den zuständigen Regionalträger kennen.

Ist das nicht der Fall, sollte die Postabrechnungsnummer geprüft werden. Über diese lässt er sich bei der DRV feststellen.

Die Postabrechnungsnummer steht auf dem Kontoauszug, den monatlichen Überweisungen der Rentenkasse.

Fragen bzgl. Rentenkassen und Co. können Sie telefonisch unter 0800 / 1000 4800 klären.

Das Servicetelefon der deutschen Rentenversicherung ist Montag bis Donnerstag 07:30 bis 19:30 Uhr und Freitag bis 15:30 Uhr erreichbar.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/Servicetelefon/servicetelefon.html

Hier können Sie dann die gesammelten Daten und Rentenbescheide kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Rawpixel.com/AdobeStock
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Unterschied: Rentenbescheid und Renteninformation

Oft wird der Rentenbescheid mit der sogenannten Renteninformation verwechselt. Die Deutsche Rentenversicherung versendet sowohl Rentenbescheide als auch Renteninformationen ab einer festgelegten Altersgrenze.

Die Renteninformation geht dem Versicherten jährlich ab dem 27. Lebensjahr zu – bei mindestens fünf Jahren Einzahlung in die Rentenkasse.

Sie ist jedoch nur eine Prognose, die Einzahlungen hochrechnet und so Aufschluss über die gegenwärtigen und künftigen Rentenansprüche gibt. Anhand der Renteninformation soll der Versicherte überprüfen können, ob die Altersvorsorge den persönlichen Bedarf decken wird oder ob eine zusätzliche Rentenversicherung nötig ist. Fixjahr für diese Berechnungen ist hierbei das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren.

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Rentenbescheid sorgfältig prüfen

Die nötigen Daten zur Berechnung der Rentenansprüche werden mittlerweile elektronisch verarbeitet. Einflussgrößen sind hierbei die Auskünfte der Arbeitgeber, der Agenturen für Arbeit, der Krankenkassen oder Rehabilitationsträger.

Doch trotz der Automatisierung sind die Berechnungen keinesfalls frei von Fehlern. So kann der häufige Wechsel des Arbeitgebers während des Berufslebens oder eine langfristige Krankheit eine Fehlerquelle sein. Daher ist es ratsam, nach Erhalt des Rentenbescheids die gesammelten Renteninformationen und Unterlagen sorgfältig zu überprüfen.

Widerspruch gegen Rentenbescheid einlegen

Sind Sie als Versicherter oder Rentner nicht mit der Entscheidung der Rentenversicherung einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Für ausländische Bürger liegt die Widerspruchsfrist bei drei Monaten. Dies muss schriftlich per Post oder über die Online-Dienste mit Registrierung erfolgen.

Die Rentenversicherung prüft dann erneut den angezweifelten Bescheid. Sollte die Rentenversicherung keinen Fehler im Rentenbescheid erfassen, wird dieser von einem Widerspruchsausschuss untersucht. Nach der Prüfung wird ein Widerspruchsbescheid verfasst. Sollten Sie als Betroffener mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb von vier Wochen eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Da es vor dem Sozialgericht keinen Anwaltszwang gibt, ist es möglich, dass Sie sich selbst vertreten.