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Steuern in den USA – alles andere als einfach

Steuern in den USA – alles andere als einfach
Kamira / Shutterstock.com
Inhaltsverzeichnis

Auf Steuerentscheidungen in den Vereinigten Staaten reagieren die Finanzmärkte spontan. Etwa als US-Präsident Obama den Spitzensteuersatz erhöhen wollte und später Donald Trump seine Steuerreform verkündete. Auch deutsche Anleger schauen in Sachen Steuern gerne in die USA und fragen sich, wie viel  dort vom Brutto übrig bleibt. Nicht zuletzt wegen der mit 37,5% (Stand 2017) hohen gesamten Abgabenlast hierzulande erscheinen die 27,1% in den USA vergleichsweise gering.

System nicht mit Deutschland vergleichbar

Da aber die Systeme, gerade mit Blick auf Sozialabgaben, verschieden sind, ist die tatsächliche Steuerquote im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) relevant. Nach Berechnung der OECD kam Deutschland auf 2017 auf 23,3% Steuern, die USA auf 20,9%, wobei in der amerikanischen Quote die Sozialversicherungssteuer enthalten ist, die bei Arbeitnehmern mit 6,2% und Selbständigen mit dem Doppelten Satz zu Buche schlägt.

Doch auch die Steuerquote hat nur bedingte Aussagekraft, da sie verschiedene Steuerarten enthält. So sind beispielsweise die Körperschaftssteuersätze in den USA mit 21% deutlich höher als in Deutschland mit 15%. Die Mehrwertsteuer indes ist im Schnitt niedriger – im Schnitt, denn eine einheitliche Sales Tax gibt es nicht. Sie ist je nach Bundesstaat verschieden. Wird in Delaware, Montana oder Oregon keine Mehrwertsteuer erhoben, sind in Kalifornien oder Texas bis 8,7% fällig. Deshalb sind alle Preisangaben rein netto.

Ebenfalls gewöhnungsbedürftig ist das System der Einkommenssteuer. Pauschale Durchschnittswerte führen schnell in die Irre. Auch hier kommt es darauf an, wo man wohnt bzw. steuerpflichtig ist. Es besteht ein Nebeneinander von Steuerforderungen durch Bund, Bundesstaat und vielfach auch der Gemeinde oder Gebietskörperschaft. Abgesehen von der nationalen Federal Tax sind die Unterschiede sind durchaus erheblich.

Was die State Income Tax anbelangt, so hat derjenige Glück, der in Alaska, Florida, South Dakota, Texas, Washington oder Wyoming veranlagt ist. In diesen Staaten gibt es keine eigene Einkommenssteuer. Und in Tennessee sowie New Hampshire werden nur Einkünfte aus Zinsen und Dividenden besteuert. Eine eigene Community Tax verlangen neben einigen Landkreisen etwa Cincinnati, New York City oder Philadelphia.

In der Stadt New York beispielsweise, wo auf allen drei Ebenen Einkommenssteuer fällig ist, ergibt sich ein gesamter Spitzensteuersatz, der über den 42% in Deutschland liegt. Allerdings nur auf den ersten Blick, denn Beträge bis zu 10.000 US-Dollar, die bereits an die Gemeinde und den Bundesstaat gezahlt wurden, lassen sich in der Steuererklärung für den Bund anrechnen.

Vor 2018 jedoch waren die anrechenbaren Beträge unbegrenzt. Grundsätzlich aber haben die Bundesstaaten weitgehende Freiheiten in der Steuergestaltung. Oregon zum Beispiel, das einerseits auf Mehrwertsteuern verzichtet, bestreitet sein gesamtes Steueraufkommen zu 93,2% aus der Einkommenssteuer. Der Grenzsteuersatz liegt dort mit 11% USA-weit im oberen Bereich.

Änderungen seit Steuerreform

Auch auf Bundesebene macht die Einkommenssteuer mit grob 58% den Löwenanteil aus. Das System der progressiven Besteuerung besteht aus sieben Stufen. Seit 2018 greift bis 9.525 US-Dollar der erste Grenzsteuersatz mit 10% und endet in der siebten Stufe ab 500.000 US-Dollar bei 37%. Die Änderung geht auf Donald Trump zurück, zuvor lag der Spitzensteuersatz seit 2013 bei 39,6%. Wobei er allerdings bis dahin mit 35% noch niedriger war. Dafür hat sich der Grundfreibetrag auf 12.000 US-Dollar nahezu verdoppelt. Verheiratete haben 24.000 US-Dollar frei.

Schlechter gestellt sind seit der Reform Hauskäufer, und zwar in Bezug auf Hypothekenzinsen. Die können nur noch von einer Gesamtsumme bis 750.000 US-Dollar geltend gemacht werden. Besser sieht es indes bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Heilbehandlungskosten aus. Nun lassen sich Beträge ab 7,5% des Gesamteinkommens geltend machen. Auch Erbschaften bzw. Schenkungen wurden günstiger. Bei der 40%-igen Steuer auf den Nettowert wurde der Freibetrag auf 10.000 US-Dollar angehoben.

Was die Einkommenssteuer angeht, so richtet sich die Bemessungsgrundlage grundsätzlich nach der Gesamtmenge des Bruttoeinkommens in einem Jahr. Dazu zählen Löhne und Gehälter, Renten, Unterhaltsgelder, Trinkgelder, Honorare, Provisionen oder Boni. Auch Mieteinnahmen, Tantiemen, Lotterie- und andere Glücksspielgewinne gehören dazu.

Erträge aus langfristigen Kapitalanlagen werden zu niedrigeren Sätzen als andere Einkommen besteuert – die aus Aktien, Anleihen und Immobiliengeschäften etwa zu 0%, 15% oder 20% – abhängig vom gesamten Jahreseinkommen. Und ab bestimmten Einkommensgrenzen greift eine zusätzliche Kapitalertragssteuer von 3,8%.

Quellensteuer für Anleger in Deutschland

Ansonsten gilt für Kapitalerträge von Anlegern außerhalb der USA ein Quellensteuersatz von 30%. Das Geld wird vom Ertrag automatisch abgezogen. Wichtig für deutsche Anleger, die Zinsen, Dividenden und andere Gewinne aus amerikanischen Wertpapieren einstreichen: Dank Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA sind nur 15 US-Dollar an den US-Fiskus zu zahlen, 10 US-Dollar gehen ans hiesige Finanzamt. Somit übersteigt die Belastung nicht die 25%-ige deutsche Abgeltungssteuer.

Ein weiteres Kapitel sind Steuern bei US-Immobilienfonds. Auch hier werden entsprechende Einkünfte automatisch in den USA als Quellensteuer abgezogen. Liegt der persönliche Steuersatz darunter, kann man die gezahlte Quellensteuer erstattet bekommen. Zudem berücksichtigt der US-Fiskus die jeweiligen Freibeträge. Dazu allerdings muss auch ein in Deutschland lebender Nichtamerikaner seine Einkommenssteuererklärung in den USA abgeben. Bei geschlossenen US-Immobilienfonds wird ohnehin der persönliche Steuersatz zugrunde gelegt.

Direktinvestment in US-Immobilien

Gleiches gilt für Mieteinnahmen, die ohne Fonds erzielt werden. Ein leidiges Thema ist die vergleichsweise hohe Property Tax, die der deutschen Grundsteuer ähnelt. Je nach Größe und Lage eines Hauses sind mindestens 8.000 US-Dollar pro Jahr fällig, meist aber mehr. Gerade in Boomregionen können sich viele Eigentümer die mit den teils horrenden Immobilienpreisen steigenden Grundsteuern nicht mehr leisten. Im kalifornischen Silicon Valley etwa sind 50.000 US-Dollar pro Jahr keine Seltenheit. Wer nicht dauerhaft in den USA lebt, zahlt eine Pauschalsteuer von ca. 30% des Einkommens.

Verkauf der eigenen Wohnimmobilie

Dafür wird der Kauf bzw. Verkauf vom Staat gefördert. Wer eine Immobilie innerhalb von 60 Monaten, also fünf Jahren, verkauft, kann als Einzelperson einen Gewinn bis zu 250.000 US-Dollar steuerfrei einstreichen, als Ehepaar das Doppelte. Voraussetzung ist, dass das Haus oder die Wohnung in diesem Zeitraum nachweislich für mindestens 24 Monate Eigentum war und als Erstwohnsitz gedient hat. Das muss aber nicht durchgehend am Stück gewesen sein.

Es genügt, wenn dies in den letzten fünf Jahren an insgesamt 730 Tagen der Fall war. Es gilt die tatsächlich verbrachte Zeit. Erfüllt man die genannten Voraussetzungen, so lässt sich innerhalb der Freibeträge theoretisch alle zwei Jahre ein Haus steuerfrei verkaufen, wobei das Steuerprivileg aber nicht für mehrere Häuser gilt.  Ansonsten verlangt der Fiskus 15% Steuern auf den Verkaufsgewinn.

Die Voraussetzung, dass eine eigene Immobilie zum eigenen Wohnzweck genutzt wurde, kennt man übrigens auch in Deutschland. Und zwar im Rahmen der 10-jährigen Spekulationsfrist, nach deren Ablauf der gesamte Veräußerungsgewinn steuerfrei ist. Die aber gibt es in den USA nicht. Stattdessen zählt die Kombination aus Freibeträgen sowie Zeitabläufen, die aber erheblich kürzer angesetzt sind, wie die erwähnte Zweijahresfrist für die eigene Immobilie zeigt.

Langfristige und kurzfristige Geldanlagen

Abgesehen von dieser Ausnahme wird neben Immobilien auch bei nahezu jeder Form von Geldanlage zwischen langfristig und kurzfristig unterschieden: long-term capital gains und short-term capital gains. In beiden Fällen richtet sich die Veranlagung nach dem gesamten persönlichen Einkommen. Doch es gibt Unterschiede in der Handhabung.

Nach zwölf Monaten zählen Erträge bzw. Gewinne als langfristig. Seit 2018 gelten hier folgende Steuersätze: Bei einem Jahreseinkommen bis 39,375 US-Dollar 0%, danach 15%. Bei 20% ist Schluss. Die Deckelung sowie die 0%-Möglichkeit gibt es nicht bei kurzfristigen Anlagen.

Als short-term capital gains zählt alles, was innerhalb von zwölf Monaten erzielt wurde, seien es Gewinne aus Geschäften mit Wertpapieren, historischen Autos oder Juwelen. Hier gelten die sieben Grenzsteuersätze: 10%, 12%, 22%, 24%, 32%, 35%, 37%. Dividenden sind nur im Rahmen anerkannter Altersvorsorgeanlagen steuerlich begünstigt.

Damit ist jedoch thematisch noch lange nicht alles abgedeckt. Gewinne mit Edelmetallen, Münzen, Kunst- oder bestimmten Sammlergegenständen werden mit 28% besteuert. Grundsätzlich lassen sich Verluste in der Steuererklärung gegenrechnen. Bei Immobilien ist zu beachten: Bereits getätigte Abschreibungen werden beim Verkaufsgewinn berücksichtigt. In dem Fall ist eine der oben genannten Steuervergünstigungen nur eingeschränkt möglich. Um eine doppelte Förderung zu vermeiden, wird ein bestimmter Anteil des Gewinns zu 25% versteuert.

Eine weitere Besonderheit ist die in §1031 Steuergesetz definierte Möglichkeit eines steuerfreien Gewinns, wenn mit dem Geld vom Hausverkauf innerhalb von 180 Tagen ein anderes gleichwertiges gekauft wird. Für diese like-kind Regelung gelten jedoch strenge Voraussetzungen. So sind Ferienhäuser genauso ausgenommen wie gewerbliche Anbieter und Personen, die mit dieser Regelung Geschäfte machen wollen.

Wer Steuern in den USA zahlen muss

Je nach persönlicher Konstellation empfiehlt sich dringend, einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Im Detail ist das Steuersystem in den USA nicht einfacher als etwa hierzulande. Gewöhnungsbedürftig ist schon das Nebeneinander von nationalen, Landes- und Gemeindesteuern. Aber auch, was man wo genau ausfüllen muss. Der große Unterschied zum deutschen Finanzamt: Während dieses die persönliche Steuerlast ermittelt, muss man dies in den USA selbst erledigen. Bei dieser Selbstveranlagung gilt es aufzupassen.

Weltweit einzigartig: jeder US-Staatsbürger, auch mit doppelter Staatsangehörigkeit, ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet – egal wie lange und wo er sich im Ausland befindet oder wohnt. Selbst wer seine Staatsbürgerschaft aufgibt, muss mit einer Art Wegzugsbesteuerung rechnen und bei Einkünften aus den USA zehn weitere Jahre eine Steuererklärung dort einreichen.

Abzugeben ist die Steuererklärung immer am 15. April eines Jahres. Steuerpflichtig sind auch dauerhaft in den USA lebende Personen und Green Card-Inhaber mit Daueraufenthaltsgenehmigung sowie Ausländer, die sich innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 183 Tage in den USA aufgehalten haben. Auch wenn kein Geld verdient wurde, so ist dies zumindest anzugeben. Zuständig ist immer das IRS (Internal Revenue Service). Auf deren Homepage www.irs.gov sind in der Publikation 519 alle für Ausländer relevanten Informationen zu finden. Vorab lohnt sich ein Blick auf www.us-botschaft.de, die Seite der US-Botschaft in Berlin.