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Anleger und Aktionär: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Anleger und Aktionär: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze 

  • Jeder Aktionär ist ein Anleger, aber nicht jeder Anleger stets ein Aktionär
  • Aktionäre sind immer Anleger, die Aktien im Depot haben
  • Aktionäre und Anleger haben oft die gleichen Interessen, beispielsweise steigende Aktienkurse
  • Aktionäre haben spezielle Rechte, insbesondere ein Stimmrecht, das sonstige Anleger oft nicht haben

Die zwei Begriffe Aktionär und Anleger werden oft synonym verwendet. Dabei kann es in der Praxis einen größeren Unterschied machen, ob Sie als Aktienbesitzer und damit Anteilseigner oder lediglich als Privatanleger auftreten. 

In unserem Beitrag möchten wir zunächst definieren, was ein Aktionär auf der einen und ein Anleger auf der anderen Seite ist. Ferner gehen wir auf Gemeinsamkeiten sowie die Unterschiede ein und welche Rechte Aktionäre besitzen.

Was ist ein Aktionär?

Als Aktionäre werden alle Privatanleger und auch institutionelle Investoren bezeichnet, die auf direktem Wege Aktien erwerben. Wenn Sie also an der Börse Aktientitel kaufen, sind Sie anschließend automatisch Aktionär. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Aktien es sich handelt und auf welchem Weg diese erworben werden, sei es über die Börse oder in Form von Belegschaftsaktien direkt vom jeweiligen Unternehmen. 

Eine andere Bezeichnung für den Aktionär ist Shareholder. Er ist als Anteilseigner am Grundkapital der jeweiligen Aktiengesellschaft beteiligt. Kennzeichnend für einen Aktionär ist ferner, dass dieser ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung hat, es sei denn, es handelt sich um Vorzugsaktien. Zudem haben Aktionäre ein Anrecht auf eine Beteiligung an der Dividendenausschüttung, falls diese beschlossen wurde.

Was ist ein Anleger?

Jeder Aktionär ist auf der einen Seite ein Anleger, weil er natürlich mit seinem Investment eine Rendite erzielen möchte. Auf der anderen Seite ist allerdings keineswegs jeder Anleger gleichzeitig Aktionär. Allgemein wird ein Anleger oder auch Investor so definiert, dass er sein Kapital an den Finanzmärkten in bestimmte Anlageprodukte investiert. Dabei handelt es sich oftmals um die folgenden Anlageformen:

  • Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen und Fonds
  • Tages- oder Festgeldkonto
  • Spareinlagen
  • Geschlossene Beteiligungen

Anleger sind also als Privatanleger oder institutionelle Investoren sämtliche Personen und Unternehmen, die am Finanzmarkt Kapital bereitstellen, mit dem sie eine Rendite erzielen möchten. Werden Aktien gekauft, handelt es sich bei den Anlegern gleichzeitig um Aktionäre.

Was sind die Gemeinsamkeiten von Aktionären und Anlegern?

Eine Gemeinsamkeit zwischen Anlegern und Aktionären besteht darin, dass beide Gruppen eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Aktionäre möchten zwar zusätzlich manchmal an Entscheidungen der AG mitbestimmen und deshalb ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung ausüben. Trotzdem ist es ein gleichzeitiges Ziel der Aktionäre, mit dem Investment einen Gewinn zu generieren. Das gilt ebenfalls für Anleger, die auch in andere Finanzprodukte investieren. 

Eine weitere Gemeinsamkeit besteht darin, dass sowohl Aktionäre als auch Anleger Geld zur Verfügung stellen. Der Aktionär investiert dabei per Aktien in das Unternehmen und stellt dementsprechend der AG sein Kapital zur Verfügung. Gleiches macht jeder Anleger, unabhängig davon, für welches Investment er sich letztendlich entscheidet. Auch in dem Fall stellt er einem bestimmten Unternehmen oder auch dem Staat sein Kapital zur Verfügung, für das ein Ertrag erzielt werden soll

Was sind Unterschiede zwischen Aktionären und Anlegern?

Ein deutlicher Unterschied zwischen Aktionären und Anlegern besteht schlichtweg darin, dass nur Personen oder Unternehmen als Aktionäre bezeichnet werden, die Aktien kaufen. Der Begriff Anleger ist einfach weit umfassender, denn in dem Fall können die entsprechenden Personen oder Unternehmen neben Aktien auch in viele, andere Anlageprodukte Geld investieren. 

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass sich Aktionäre in gewisser Weise besonders mit dem jeweiligen Unternehmen verbunden fühlen, von dem sie Aktien halten. Wer zum Beispiel als Anleger keine Aktien erwirbt, sondern unter Umständen Schuldverschreibungen, ist meistens nicht in der Form am Geschäft und der Entwicklung des Emittenten interessiert. Das liegt vor allem daran, dass Sie innerhalb der Anleihen meistens ohnehin einen festen Ertrag erzielen, der unabhängig von der Entwicklung der AG ist. 

Unterschiedlich sind natürlich manchmal auch die Anlageentscheidungen von Aktionären und Anlegern im Allgemeinen. Aktionäre entscheiden sich, zumindest einen Teil ihres Kapitals in Aktien zu investieren. Anleger können allgemein natürlich auch andere Anlageentscheidungen treffen, wie zum Beispiel, Geld auf einem Festgeldkonto zu deponieren.

Was sind die Rechte von Anlegern und Aktionären?

Welche Rechte Anleger haben, hängt ausschließlich davon ab, für welches Anlageprodukt sie sich entschieden haben. Haben Sie zum Beispiel Kapital in eine Anleihe investiert, besitzen Sie ein sogenanntes Gläubigerrecht. Das bedeutet, dass Sie nicht nur die Zinsen einfordern können, sondern auch Ihr Kapital zurückerhalten, wenn die entsprechende Anleihe fällig ist. 

Geschieht das nicht, können Sie Ihre Gläubigerrechte wahrnehmen und die entsprechenden Emittenten auf Zahlung des Geldes verklagen. Zu unterscheiden von den allgemeinen Rechten der Anleger sind die sogenannten Aktionärsrechte. Je nach Art der Aktie handelt es sich dabei in erster Linie um die folgenden Rechte:

  • Mitbestimmungsrecht
  • Eigentumsrecht
  • Auskunftsrecht
  • Recht auf Gewinnbeteiligung

Das Eigentumsrecht resultiert daraus, dass Sie sich mit dem Nennwert Ihrer Aktie am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligen, also Miteigentümer der AG sind. Zudem gehört es ebenfalls zum Eigentumsrecht, dass Sie bei einer eventuellen Kapitalerhöhung ein Bezugsrecht haben, um den Wertverlust durch das Mehr an Aktien auszugleichen. 

Ob Sie ein Mitbestimmungsrecht als Aktionär haben, hängt davon ab, ob Sie Stamm- oder Vorzugsaktien im Depot haben. Mit Stammaktien haben Sie das Recht, Ihre Stimme auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung auszuüben. Bei den Vorzugsaktien ist das meistens ausgeschlossen, jedoch erhalten Sie dafür eine höhere Dividende. Ohnehin zählt das Recht auf eine Gewinnbeteiligung in Form von Dividenden ebenfalls zu den prinzipiellen Rechten eines jeden Aktionärs. 

Darüber hinaus besitzen Sie als Aktionär ein Auskunftsrecht. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel über den Beschluss einer Dividendenausschüttung informiert werden und Sie – auf Wunsch – auch den jährlichen Geschäftsbericht des Unternehmens einsehen können. Für die Einhaltung der Aktionärsrechte ist im Rahmen der AG unter anderem der Aufsichtsrat zuständig.

Die zuvor aufgeführten Aktionärsrechte besitzen Sie allerdings nicht, wenn Sie sich dafür entschieden haben, Anteile an Aktienfonds zu erwerben. Dann wiederum investieren Sie zwar indirekt Aktien, aber Sie als Anleger haben die Aktientitel dann nicht direkt in Ihrem Depot. In dem Fall wären Sie also ein Anleger und kein Aktionär. Sie könnten dementsprechend kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung wahrnehmen und würden auch die sonstigen Aktionärsrechte nicht besitzen. 

Fazit zum Unterschied zwischen Aktionär und Anleger

Der Hauptunterschied zwischen Aktionären und Anlegern ist relativ einfach. Jeder Aktionär ist ein Anleger, weil er sein Geld in die Aktie und damit in die Aktiengesellschaft investiert. Deshalb ist allerdings nicht jeder Anleger automatisch Aktionär, denn davon wird nur gesprochen, wenn Aktien gekauft worden sind. Eine Gemeinsamkeit zwischen Aktionären und Anlegern besteht darin, dass Sie mit Ihrem investierten Kapital eine Rendite erzielen möchten. Anleger haben dabei eine deutlich breitere Produktauswahl, während sich Aktionäre gezielt für Aktientitel entschieden haben.