Einkommensteuer & Steuererklärungen in Frankreich

Einkommensteuer & Steuererklärungen in Frankreich
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Inhaltsverzeichnis

Die Einkommensteuer in Frankreich ist neben der Mehrwertsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Sie wurde 1914 zur Kriegsfinanzierung eingeführt.

Auf Französisch heißt sie „L’impôt sur le revenu“ und wird mit IR oder mit IRPP abgekürzt. Das steht für „L’impôt sur le revenu des personnes physiques“, was auf Deutsch so viel heißt wie „Einkommensteuer für physische Personen“.

Die Einkommensteuer in Frankreich ist üblicherweise eine progressive Steuer. Das bedeutet, wer als Steuerzahler mehr verdient, muss mehr abgegeben.

Einkommensteuer in Frankreich: Einkommensarten

In Frankreich existieren verschiedene Einkunftsarten, auf die Abgaben gezahlt werden müssen. Gerade Investitionen in Immobilien sind in Frankreich ein großes Thema. Folgende Einkünfte sind steuerpflichtig:

  • Gehälter & Löhne, Krankengeld und Arbeitslosengeld
  • Renten & Leibrenten
  • Gewinne aus Handel und Gewerbe
  • nicht kommerzielle Gewinne
  • Gewinne aus landwirtschaftlicher Tätigkeit
  • Einkünfte aus Immobilien oder Grundbesitz
  • Einkünfte aus Wertgegenständen
  • Wertsteigerungen von Immobilien, Wertgegenständen und berufsbezogenen Gütern.
  • Einkünfte aus dem Ausland, die in Frankreich zu versteuern sind

Ursprünglich musste man in Frankreich seine Einkommensteuer selbständig bezahlen, entweder monatlich, viertel- oder halbjährlich. Im Zuge von Reformen wurde dies jedoch geändert und die Steuer wird wie in Deutschland auch automatisch vom Einkommen abgezogen.

Zahlt man in Frankreich weniger steuern?

Das Niveau der Einkommensteuer in Frankreich liegt in der Regel deutlich unter dem in Deutschland. Dafür kommen in Frankreich noch andere Abgaben hinzu, beispielsweise eine Wohnsteuer.

Familiensplitting in Frankreich

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Frankreich das sogenannte Familiensplitting. Der Grundgedanke dahinter: Ein Haushalt lebt immer vom verfügbaren Nettoeinkommen. Das ist bei Eltern deutlich geringer als bei kinderlosen Paaren. Entsprechend haben Haushalte mit Kindern in der Regel höhere Abgaben, welche vom Staat entsprechend bei der Einkommensteuererklärung kompensiert werden.

Bei Familien wird deswegen der sogenannte Familienquotient berechnet. Dazu werden alle Einnahmen der Partner aus den verschiedenen Einkunftsarten zusammengerechnet und das Gesamteinkommen der Familie berechnet.

Anschließend wird dieses mit einem Quotienten durch die Anzahl der Haushaltsteilnehmer geteilt, um die zu zahlende Steuer zu ermitteln. Dafür gelten folgende Quotienten:

 VerheiratetNicht verheiratet
Keine Kinder21
1 Kind2,51,5
2 Kinder32
3 Kinder43

Gut zu wissen

Die Steuern, die man durch das Familiensplitting in Frankreich sparen kann sind in der Höhe begrenzt. Für Ehepartner ohne Kinder gilt wie auch in Deutschland das ganz normale Ehegattensplitting.

Einkommensteuererklärung in Frankreich

Die Einkommensteuer in Frankreich ist – wie in vielen anderen Ländern auch – eine direkte Steuer. Demnach wird der Arbeitnehmer an der Quelle besteuert und der Arbeitgeber überweist die Beträge direkt an das Finanzamt.

Grundsätzlich gelten laut französischem Recht nur natürliche Personen als Steuerzahler. Personengesellschaften können jedoch bei bestimmten Formen eines Unternehmens mit ihrem Geschäftsgewinn auch unter die Einkommensteuer fallen.

Um als Personengesellschaft in Frankreich Einkommensteuer zu zahlen, muss man also eine natürliche Person sein und seinen Wohnsitz in Frankreich haben. Franzosen mit ausländischem Wohnsitz zahlen grundsätzlich keine Einkommensteuer in Frankreich.

Wann muss man in Frankreich Steuern bezahlen?

Von einer Steuererklärung in Frankreich sind Sie betroffen, wenn Sie:

  • Ihren Wohnsitz in Frankreich haben: Auch wenn Sie erst im Laufe des Jahres zu- oder weggezogen sind, müssen Sie trotzdem Steuern bezahlen
  • Wenn Sie Einkommen aus französischen Quellen bezogen haben: hier werden beispielsweise Einkünfte aus Vermietung von Ferienwohnungen gezählt
  • Vermögen oder Einkünfte aus dem Ausland: Bei Einkünften aus dem Ausland muss geprüft werden, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, oder es andere Mechanismen zur Vermeidung zur Doppelbesteuerung bestehen

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen sind Verträge zwischen Staaten, um doppelte Steuern auf Einkommen zu vermeiden. Zwischen Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Österreich und der Schweiz bestehen jeweils Doppelsteuerabkommen

Die Steuererklärung hat jeder Steuerpflichtige im Regelfall bis im Mai für das Vorjahr abzugeben. Seit 1990 müssen alle Steuerpflichtigen auf einem speziellen Formular alle ausländischen Bankkonten angeben, die in ihrem Besitz sind.

Tabelle: Steuersätze in Frankreich

In Frankreich gibt es wie in Deutschland verschiedene Steuersätze, die je nach Einkommen gestaffelt sind. Der französische Spitzensteuersatz beträgt 45% und gilt ab einem Jahreseinkommen von knapp über 150.000 Euro. Ab dieser Grenze greift auch ein zusätzlicher Grenzsteuersatz, welcher in Frankreich auch als „Reichensteuer“ bekannt ist. Dabei zahlen Personen mit stark überdurchschnittlichen Einkünften einen zusätzlichen Steuersatz, gestaffelt bis zu 4% ab einem Jahreseinkommen von 500.000 Euro und mehr.

Folgende Steuersätze gibt es in Frankreich:

Einkommen in EuroGrenzsteuersätzeZusätzlicher GrenzsteuersatzGrenzsteuersatz insgesamt
Bis 6.0110%0%0%
6.012 – 11.9915,5%0%5,5%
11.991 – 26.63114%0%14%
26.632 – 71.39730%0%30%
71.397 – 151.20041%0%41%
151.201 – 250.000      45%0%45%
250.001 – 500.000      45%3%48%
über 500.00045%4%49%

Auch Frankreich leidet unter Steuervermeidung. Dem französischem Staat jedes Jahr gehen genau wie Deutschland jedes Jahr Milliarden an Steuergeldern verloren. Mittlerweile kennen die Großverdiener deswegen ihre Ausweichmöglichkeiten. Somit ist der Effekt eingetreten, dass viele wohlhabende Franzosen beispielsweise nach Belgien emigrieren. Das prominenteste Beispiel ist der Schauspieler Gérard Depardieu, der aus Protest nicht nur ausgewandert ist, sondern sogar die russische Staatsbürgerschaft angenommen hat.

Der ehemalige französische Präsident François Hollande versuchte im Wahlkampfjahr 2012 den Spitzensteuersatz auf 75% ab einem Vermögen von 1.000.000 Euro zu erheben. Der Vorstoß wurde Ende Dezember 2012 vom Verfassungsrat gekippt. Dabei wurde nicht die Höhe der Steuern kritisiert, sondern die Ungleichbehandlung der Haushalte bei der Einkommensverteilung.