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Richtig vermieten: Besonderheiten möblierter Wohnungen + Beispiel

Inhaltsverzeichnis

Zwar gelten bei möblierten Wohnungen, die keine Eigentumswohnungen sind, dieselben Regelungen wie für unmöblierten Wohnraum.

Dennoch bringt die Tatsache, dass Sie möbliert vermieten und dass die Vermietung gegebenenfalls nicht auf Dauer angelegt ist, Besonderheiten mit sich.

Diese sollten Sie beachten und gegebenenfalls in Ihrem Mietvertrag berücksichtigen.

Mieter haften bei Beschädigung

Bei der möblierten Vermietung machen sich Vermieter in der Regel die größte Sorge um den Erhalt ihrer Möbel. Dies umso mehr, je wertvoller die Möbel sind.

Haben Sie etwa einen teuren Fernseher in der Wohnung stehen, oder diese mit der einen oder anderen Antiquität ausgestattet, wäre es schade, wenn diese Dinge durch eine unsachgemäße Behandlung beschädigt würden.

Ihr Mieter müsste Ihnen den entstandenen Schaden ersetzen.

Doch wie reagieren Sie, wenn er sich weigert, weil er behauptet, der Schaden sei schon vor seinem Einzug vorhanden gewesen? Wie gehen Sie vor, wenn Ihr Mieter zahlungsunfähig geworden ist? Im Zweifel bleiben Sie dann auf Ihrem Schaden sitzen.

Mietvertragliche Verpflichtungen zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind unwirksam

Um einer solchen Situation vorzubeugen, nehmen viele Vermieter eine Klausel in den Mietvertrag auf, die den Mieter zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung verpflichtet. Hierzu müssen Sie jedoch wissen: Es handelt sich bei einer solchen Regelung um eine sogenannte überraschende Klausel, die unwirksam ist.

Individualvereinbarung erforderlich

Wenn Sie Ihren Mieter wirksam zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichten möchten, können Sie das nicht im Rahmen des Mietvertrags machen, sondern müssen dies im Wege einer Individualvereinbarung regeln.

Hierfür ist es wichtig, dass Sie das Problem mit Ihrem Mieter besprechen.

Erklären Sie ihm, dass er für Beschädigungen an den Möbeln aufzukommen hat und dass dies aufgrund des Wertes der Möbel teuer für ihn werden kann. Dann setzen Sie eine gesonderte Vereinbarung auf, in der sich der Mieter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet.

Vertragsbeispiel

Vereinbarung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung

zwischen

Hans Vermieter, Adresse

und

Klara Mieter, Adresse

Der Mieterin ist bekannt, dass die angemietete Wohnung [Adresse] mit hochwertigen Möbeln und technischen Geräten bestückt ist. Ebenso ist der Mieterin bekannt, dass sie bei einer schuldhaften Beschädigung der Einrichtungsgegenstände zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet ist.

Aus diesem Grund verpflichtet sich die Mieterin zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.

Eine Kopie der Versicherungspolice wird die Mieterin dem Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses aushändigen.

Vermieter / Mieterin

Nehmen Sie zur Wohnungsübergabe auch eine Inventarliste mit

Ebenso wie bei der Übergabe einer unmöblierten Wohnung machen Sie auch bei der möblierten Wohnung eine Wohnungsübergabe.

Bei dieser begehen Sie die Wohnung zusammen mit Ihrem Mieter und halten vorhandene Mängel in einem Übergabeprotokoll fest. Zudem empfiehlt es sich, Mängel möglichst fotografisch zu dokumentieren. Bei Mangelfreiheit der einzelnen Räume tragen Sie selbstverständlich auch das ins Protokoll ein.

Inventarliste hat Beweisfunktion

Bei der Vermietung einer möblierten Wohnung fügen Sie dem Protokoll noch eine Inventarliste bei, in welche Sie die einzelnen Einrichtungsgegenstände als vorhanden und unbeschädigt aufnehmen. Bei hochwertigen Möbeln lohnt es sich im Übrigen, diese genau zu bezeichnen.

Gehen Sie das Inventar zusammen mit Ihrem Mieter durch und haken Sie die vorhandenen und unbeschädigten Dinge ab.

Das macht zwar etwas Arbeit, ist jedoch von Vorteil für Sie. Der Inventarliste kommt nämlich ähnlich dem Übergabeprotokoll ein Beweiswert zu, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Beispiel

Sie haben eine von Ihrem Mieter unterschriebene Inventarliste, der unter anderem zu entnehmen ist, dass bei Wohnungsübergabe ein Fernseher und 6 Weingläser vorhanden und unbeschädigt waren. Bei Auszug ist der Fernseher verschwunden, 2 der Gläser haben Risse.

Hier beweist die Inventarliste, dass Fernseher und Gläser unbeschädigt vorhanden waren. Dem Mieter wird es kaum gelingen, das Gegenteil zu beweisen und er muss Ihnen den Fernseher sowie die Gläser ersetzen.