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Möblierte Wohnungen vermieten plus Mustervertrag

Inhaltsverzeichnis

Bei möblierten Mietwohnungen sind keine gesetzlichen Besonderheiten zu beachten. Trotzdem tritt beispielsweise häufig die Frage auf, wie zu verfahren ist, wenn ein Möblierungsgegenstand beschädigt wird.

Entsprechende Hinweise und einen Mustervertrag für eine möblierte Wohnung finden Sie in diesem Beitrag.

Wenn Sie eine Wohnung möbliert vermieten, die nicht als Einliegerwohnung gilt, haben Sie die sonstigen gesetzlichen Beschränkungen für Wohnraum in vollem Umfang zu beachten.

Zur Vermeidung von Nachteilen, die sich daraus ergeben, dass Sie neben den Räumen auch noch Gegenstände vermieten, sollten Sie auf jeden Fall den Mietvertrag sorgfältig formuilieren.

Definieren Sie den Mietgegenstand genau

Damit Sie bei der Rückgabe der Wohnung keine unangenehme Überraschung erleben und sich mit Ihrem Mieter um die Frage streiten müssen, was genau an Gegenständen mitvermietet wurde, sollten Sie in den Mietvertrag eine Auflistung aufnehmen, in der die Gegenstände möglichst genau benannt werden.

Fertigen Sie dazu eine Anlage, die aussehen kann, wie auf der folgenden Seite dargestellt. Dem Vertragsmuster ist eine entsprechende Blankoanlage beigefügt.

Wie berechnet man den Möbilierungszuschlag?

Sie können als Vermieter selbstverständlich eine höhere Miete verlangen, wenn Sie eine Wohnung möbliert überlassen.

Achten Sie aber darauf, dass Sie den Möblierungszuschlag nicht zu hoch ansetzen. Der Anteil der Miete allein für die Möbel darf 40 % der Gesamtmiete nicht übersteigen. Einen höheren Betrag müsste der Mieter Ihnen nicht zahlen.

Ein Mustervertrag für eine möblierte Wohnung

In den Räumen befinden sich die folgenden Möbel und sonstigen Gegenstände. Sie werden mitvermietet und bei Beendigung des Mietverhältnisses mit herauszugeben.

Für sämtliche Möbel und sonstigen Gegenstände wurden von den Mietparteien Fotos angefertigt, die dieser Anlage beigefügt und von beiden Parteien gegengezeichnet wurden.

  • Im Wohnzimmer eingebaute weiße Schrankwand mit den Maßen 3,00 m, 2,05 m;
  • die weiße Einbauküche inklusive Herd der Marke Neff, Kühlschrank der Marke Bosch, Spüle und Arbeitsplatte;
  • ein runder Esstisch aus Buche, mit einem Durchmesser von 2,00 m;
  • 4 rot gepolsterte Stühle, 2 davon mit Armlehnen;
  • ein runder Wohnzimmertisch, schwarz furniert, Durchmesser 1,20 m;
  • ein weiß lackiertes Metallbett in den Maßen 2,00 m 3 1,40 m mit Lattenrost und Matratze;
  • Porzellangeschirr, bestehend aus 6 tiefen Tellern, 6 flachen Tellern, 6 Frühstückstellern;
  • Chromagan-Besteck, bestehend aus 6 Messern, 6 Gabeln, 6 Löffeln;

Abnutzungen und Beschädigungen von mitvermieteten Möbeln

Wenn Sie die Miete wegen der Überlassung der Möbel und sonstigen Gegenstände höher angesetzt haben, müssen Sie die üblichen Abnutzungen der Gegenstände hinnehmen.

Darüber hinausgehende Beschädigungen muss Ihnen der Mieter dagegen ersetzen.

Beispiel: Sie haben Ihrem Mieter ein Cordsofa mitvermietet und hierfür einen Zuschlag von 50 € pro Monat vereinbart.

Wenn der Mieter nach 10 Jahren auszieht und das Cordsofa völlig abgenutzt ist, müssen Sie dies hinnehmen, da er durch den Zuschlag die übliche Abnutzung bereits bezahlt hat.

Ist aber die mitvermietete Spülmaschine nach einem Jahr beschädigt, weil der Mieter sie eingeschaltet hat, ohne den Wasserzulauf aufzudrehen, schuldet er Ihnen Ersatz.

Praxis-Tipp: Regeln Sie im Mietvertrag deshalb auch, in welchem Umfang Abnutzungserscheinungen von Ihnen hinzunehmen sind und ab wann Sie als Beschädigung gelten. Dies ist beispielsweise bei einem Sofa von Interesse.Kleinere Verschmutzungen sind als gebrauchsübliche Abnutzungserscheinungen hinzunehmen.

Wird Ihnen aber ein Sofa z. B. nach einem Jahr Benutzung mit einem Fleck zurückgegeben, der sich auf der Sitzfläche befindet und einen Durchmesser von 20 cm hat, sollte geregelt sein, dass der Mieter in diesem Fall zum Ersatz verpflichtet ist.

Vermieterpfandrecht bei möblierten Wohnungen

Wenn Sie eine Wohnung möbliert überlassen, sollten Sie beachten, dass Ihr Vermieterpfandrecht zwangsläufig geschmälert wird.

Der Mieter bringt in dem Umfang, in dem Sie Möbel und sonstige Gegenstände zur Verfügung stellen, normalerweise keine eigenen Gegenstände ein, so dass sich Ihre Zugriffsmöglichkeiten erheblich reduzieren.