Musterformulierungen für eine Kündigung
Hier finden Sie drei Musterformulierungen für eine Kündigung. Der wichtigste Punkt soll bereits im Voraus genannt werden: Begründen Sie Ihre Kündigung so ausführlich wie möglich!
Ihr Mieter muss ohne weitere Rückfragen erkennen können, weshalb Sie ihm gekündigt haben.
Führen sie daher sorgfältig Buch, wenn es beispielsweise zu Mietrückständen kommt, sodass Ihnen im Falle einer Kündigung entsprechende Beweise zur Verfügung stehen.
1. Ordentliche fristgerechte Kündigung wegen unpünktlicher Zahlungen
Sehr geehrter Mieter,
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 30.06. dieses Jahres wegen Ihrer ständigen unpünktlichen Zahlungen.
Sie haben dafür zu sorgen, dass jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats die Miete in Höhe von 556,32 € auf meinem Konto gutgeschrieben ist. Ich habe die Miete
- für September erst am 08.09.,
- für Oktober erst am 15.10.,
- für November erst am 05.12.,
- für Dezember erst am 20.12.,
- für Januar erst am 27.01.,
- für Februar erst am 12.03.
- und für März erst am 22.03.
erhalten.
Sie haben deshalb auch bereits 3 Abmahnungen bekommen, sodass mir nur der Ausspruch einer Kündigung übrig bleibt.
Vorsorglich widerspreche ich einer Fortsetzung des Mietverhältnisses bereits heute.
Ihr Widerspruchsrecht: Ich weise Sie darauf hin, dass Sie bei Vorliegen der in § 574 BGB genannten Voraussetzungen dieser Kündigung schriftlich innerhalb von 2 Monaten vor der Beendigung des Mietverhältnisses widersprechen können. Bis zu diesem Zeitpunkt muss Ihr Widerspruch bei mir eingegangen sein.
Der § 574 BGB sieht vor, dass Sie der Kündigung widersprechen können, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder einen Angehörigen Ihres Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen meinerseits nicht zu rechtfertigen ist. Eine solche Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
Freundliche Grüße
Vermieter
2. Fristlose außerordentliche Kündigung mit hilfsweise fristgerechter ordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Sehr geehrter Mieter,
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise fristgerecht mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31.12. dieses Jahres wegen Ihres Zahlungsverzugs.
Am jeweils 3. Werktag eines Monats hat die Miete auf meinem Konto gutgeschrieben zu sein. Bis heute sind 2 Monatsmieten für die Monate Juni und Juli offen, sodass ich nunmehr diese Kündigung ausspreche.
Vorsorglich widerspreche ich einer Fortsetzung des Mietverhältnisses bereits heute.
Ihr Widerspruchsrecht: … [wie oben]
Freundliche Grüße
Vermieter
3. Fristlose außerordentliche Kündigung mit hilfsweise fristgerechter ordentlicher Kündigung
Die fristlose außerordentliche Kündigung bezieht sich in diesem Fall auf Lärmbelästigung, die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung ebenfalls auf die Belästigung sowie auf Eigenbedarf.
Sehr geehrter Mieter,
hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise fristgerecht mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31.10. dieses Jahres.
Die fristlose Kündigung spreche ich wegen der ständigen von Ihnen ausgehenden Lärmbelästigungen aus. So haben Sie
- am 15.01. zwischen 22.00 Uhr und 23.30 Uhr laute Musik gehört,
- … [ausführlich die Ruhestörungen aufführen] Sie haben deshalb auch bereits 3 Abmahnungen erhalten.
Die hilfsweise ordentliche fristgerechte Kündigung stütze ich auf die gleichen Gründe sowie auf Eigenbedarf. Ich bin verheiratet, wir möchten uns allerdings trennen und danach scheiden lassen. Ich benötige daher für mich die derzeit von Ihnen bewohnte Wohnung. Diese ist aufgrund der Größe (3 Zimmer bei 75 Quadratmetern) für mich geeignet.
[Oder:]
Ich bin erheblich gehbehindert mit einem Grad der Behinderung von 100. Das Treppensteigen macht mir große Mühe. Aus diesem Grund benötige ich die von Ihnen bewohnte Erdgeschosswohnung.
Vorsorglich widerspreche ich einer Fortsetzung des Mietverhältnisses bereits heute.
Ihr Widerspruchsrecht: … [wie oben]
Freundliche Grüße
Vermieter