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Vermietung: Möbliert und vorteilhaft? Wir sagen, warum

Inhaltsverzeichnis

Möbliertes Wohnen – was ist das überhaupt?

Möbliert vermieten Sie, wenn Sie Ihrem Mieter die überwiegenden Einrichtungsgegenstände der Wohnung zur Verfügung stellen. Hierfür reicht es nicht, wenn Sie die Wohnung nur mit einzelnen Einrichtungsgegenständen, also einem Tisch oder einem Schrank, ausstatten.

Vielmehr müssen Sie die Wohnung mit den Gegenständen einrichten, die nach Zahl und Bedeutung zu einer gewöhnlichen, nicht überfüllten Wohnungseinrichtung gehören. Zu einer solchen Einrichtung gehören Schränke, Betten, Tisch und Stühle, Sofa oder Sessel, Herd, Spüle, Lampen, Kühlschrank, Garderobe, etc.

Etwa hälftige Möblierung erforderlich

Um möbliert zu vermieten, müssen Sie die Wohnung nicht vollständig ausstatten. Es reicht, wenn Sie Ihrem Mieter etwa die Hälfte der genannten Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stellen.

Es würde für eine möblierte Vermietung nicht ausreichen, wenn Sie in jedes Zimmer einen Schrank stellen. Statten Sie aber die Wohnung zusätzlich mit einer Kochgelegenheit, Tischen, Stühlen und einem Bett aus, kann man auf jeden Fall von einer möblierten Wohnung sprechen.

Jede Wohnung ist möbliert vermietbar

Prinzipiell können Sie jede Wohnung möbliert anbieten. Ob es sich um ein großes Haus, eine große oder kleine Wohnung, oder aber nur um ein Appartement handelt: Die möblierte Vermietung ist Ihnen in allen Fällen gestattet.

Im Hinblick auf die mietrechtlichen Regelungen sind möblierte Wohnungen denselben Vorschriften unterworfen, wie unmöblierte Wohnungen. Lediglich im Fall der Einliegerwohnung gelten zu Ihren Gunsten besondere gesetzliche Regelungen, die Sie kennen müssen.

Für eine möblierte Wohnung können Sie eine höhere Miete verlangen als für die Vermietung einer unmöblierten Wohnung.

Die Vorteile von möbliertem Vermieten

Höhere Mieten und auch höhere Vermietungschance

Der entscheidende Nutzen der möblierten Vermietung liegt darin, dass Ihnen diese ermöglicht, mit Nachteilen behaftete Wohnungen besser vermieten zu können. Wohnungen an einer lauten Verkehrsstraße, ohne Balkon oder schlecht geschnittene Wohnungen mit großem Flur und kleinen Zimmern lassen sich in der Regel nur schwer vermieten.

Ein Mieter, der die Wohnung nur vorübergehend benötigt, um in der Nähe seines Arbeitsplatzes zu sein, stellt hier in der Regel nicht so hohe Ansprüche. Er interessiert sich für so eine Wohnung eher, als ein dauerhafter Mieter.

Ihre Wohnung liegt in der Nähe des Messegeländes an einer sehr befahrenen Straße. Sie ist nach Norden ausgerichtet und daher tagsüber sehr dunkel. Wegen des ständigen Verkehrslärms und der schlechten Lichtverhältnisse konnten Sie die Wohnung bereits seit Monaten nicht vermieten.

Wenn Sie diese Wohnung Messearbeitern oder Ausstellern möbliert anbieten, steigen Ihre Vermietungschancen enorm.

Da sich diese Arbeitnehmer tagsüber kaum in der Wohnung aufhalten, spielen schlechte Lichtverhältnisse und Verkehrslärm keine große Rolle. Dafür rückt ein Vorteil der Wohnung in den Vordergrund: die Nähe zur Messe und damit zum Arbeitsplatz.

Attraktive Mieter für attraktive Wohnungen

Ein weiterer Vorzug von möbliertem Vermieten: Sie erhalten in der Regel ausgesprochen attraktive Mieter. Zum einen sind diese berufsbedingt viel unterwegs oder reisen am Wochenende zu ihren Familien, sodass die Wohnung nicht so schnell abgewohnt wird.

Zum anderen zahlen häufig nicht die Mieter selbst, sondern ihre Arbeitgeber die Miete. Aus diesem Grund müssen Sie sich um den Eingang der Mietzahlungen in der Regel keine Sorgen machen.

Flexibler Zugriff auf die Wohnung

Schließlich führt die möblierte Vermietung dazu, dass Sie mit Ihrer Wohnung ausgesprochen flexibel bleiben.

Möchten Sie beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt selbst in die Wohnung einziehen oder diese an Familienangehörige oder Freunde vermieten, brauchen Sie nicht die Hürden einer Eigenbedarfskündigung zu überwinden.

Vielmehr können Sie die Wohnung befristet vermieten und die Befristung genau so wählen, dass die Wohnung Ihnen bei Bedarf zur Verfügung steht. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie die Wohnung unvermietet wieder verkaufen möchten.