+++ GRATIS Online-Webinar: Projekt 1,1-Millionen-Euro-Sprint - Jetzt bis zu 1,1 Millionen Euro sichern! | 03.06., 11 Uhr +++

Wohnungskündigung: Einwurfeinschreiben und die Alternativen

Inhaltsverzeichnis

Bei Wohnungskündigungen stellen sich manche Mieter stur. Der Zugang normaler Briefe wird geleugnet, Einschreiben werden einfach nicht angenommen. Hier scheint das Einwurfeinschreiben zunächst eine gute Alternative zu sein.

Die dokumentierte Zustellung 

Bei Einwurfeinschreiben bestätigt der Zusteller den Einwurf der Sendung und der Absender kann mittels des Identcodes auf dem Einlieferungsbeleg nachweisen, dass er den Brief verschickt hat.

Zumindest den Umschlag. Denn da liegt das Problem: Wie bei allen Einschreibearten könnte der Empfänger einfach behaupten, dass er einen leeren Umschlag oder etwas völlig anderes, jedoch keine Wohnungskündigung erhalten hat.

Außerdem gab es Fälle, in denen erfolgreich geltend gemacht wurde, dass insbesondere in Häusern mit einer Vielzahl an Briefkästen mitunter Fehlzustellungen erfolgen.

Nur Indiz – Nicht Beweis

Rechtlich liegt hier also keine förmliche Zustellung vor. Die Dokumentation eines Einwurfeinschreibens ist daher immer nur ein Indiz, kein definitiver Beweis.

So gab es sowohl solche Fälle, in denen es anerkannt wurde, als auch solche, in denen dies nicht der Fall war. Rechtlich liegt hier also keine förmliche Zustellung vor. Die Dokumentation eines Einwurfeinschreibens ist daher immer nur ein Indiz, kein definitiver Beweis.

Wirklich verlassen kann man sich darauf folglich leider nicht.

Die Alternativen

Auch die Wohnungskündigung durch normale Einschreiben bietet keine Sicherheit.

Niemand ist verpflichtet ein Einschreiben anzunehmen. Und das Problem, dass man nicht beweisen kann, was eigentlich im Umschlag war, besteht auch hier.

Eine Möglichkeit wäre es, die Wohnungskündigung unter den Augen eines glaubwürdigen Zeugens zuzustellen.

Vier-Augen Prinzip

Wenn dieser bestätigt, dass es sich um die Kündigung gehandelt hat, und dass diese in den richtigen Briefkasten geworfen wurde, könnte dies durchaus zum Erfolg verhelfen.

Es spielt auch keine Rolle, ob der Empfänger im Urlaub oder dergleichen war. In der Regel ist es jedoch schwierig, einen Zeugen zu finden, dem man nicht freundschaftlich verbunden ist. Dies wäre aber wichtig, damit dieser unparteiisch erscheint.

Wohnungskündigung: Förmliche Zustellung statt Einschreiben

Um wirklich sicherzugehen, gibt es nur eine wirklich rechtsverbindliche Möglichkeit: Die Zustellung mit Zustellungsurkunde nach §182 ZPO. Hierdurch kann bewiesen werden was wann an wen zugestellt wurde.

Zuständig hierfür sind die Gerichtsvollzieher. Diese fertigen vor der Zustellung eine beglaubigte Kopie des Schriftstücks an, so dass jederzeit nachvollziehbar ist, welchen Inhalt der Brief hatte. Die Gebühren hierfür betragen für eine Seite 9,95€. Für jede weitere Seite erhöht sich der Betrag um 0,50€.

Kein Entkommen

Im Gegensatz zum Einschreiben oder Einwurfeinschreiben gibt es bei dieser Methode keine Möglichkeit, sich dem Zugang der Wohnungskündigung zu entziehen.

Man kann seinen Briefkasten zukleben oder die Annahme verweigern: Der Brief gilt dennoch als zugestellt.

Wenn es wirklich darauf ankommt Fristen nicht zu versäumen, sollte man, auch wenn ein Einwurfeinschreiben erheblich billiger ist, daher zu dieser Methode greifen.