WEG-Hausgeld: Höhe und Einsatzzweck der monatlichen Zahlung

Eine Eigentumswohnung zu kaufen, ist für viele Mensch ein entscheidender Schritt. Entweder wollen sie die Immobilie selbst nutzen oder sie haben sie als Geldanlage für die Vermietung vorgesehen.
Doch mit der Finanzierung der Eigentumswohnung über den Kaufpreis ist es nicht getan. Schließlich muss in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) auch Hausgeld gezahlt werden und die Höhe kann je nach Lage und Ausstattung der Immobilie beträchtlich sein. Mehrere Hundert Euro pro Monat sind nicht ungewöhnlich, was Eigentümer bei der Planung der Immobilienfinanzierung berücksichtigen sollten.
Was ist das Hausgeld überhaupt?
Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer zu leisten hat. Es wird an die Eigentümergemeinschaft bzw. an den Verwalter gezahlt. Vom Hausgeld werden sämtliche laufende Kosten, die für das Gemeinschaftseigentum anfallen, gezahlt. Dazu zählen unter anderem:
- Gebäudereinigung
- Müllentsorgung
- Heizkosten
- Versicherungen wie die Gebäudeversicherung oder Haftpflicht
- Strom für gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie die Außenbeleuchtung oder Flure
- Wartung technischer Anlagen wie Aufzug, Brandschutzanlagen oder Heizungsanlage
- Beiträge zur Instandhaltungsrücklage für Renovierungen und Modernisierungen
- Verwaltungsgebühren für den Hausverwalter
- Gebühren für Hausmeisterdienste, Gartenpflege, Schneeräumung und mehr
Im Gegensatz zur Miete bezahlt das Hausgeld also nicht die Nutzung der Eigentumswohnung, sondern ist für andere Ausgaben gedacht. Private Ausgaben für Strom, Internet oder Reparaturen innerhalb der Wohnung kommen noch zusätzlich obendrauf.
Das Hausgeld wird dann an den Verwalter der Immobilie gezahlt, der von der Eigentümerversammlung bestimmt wurde und der die Rücklage verwaltet.
WEG-Hausgeld: Höhe und Berechnungsgrundlage kennen
Für die Berechnung des Hausgelds braucht es einen Wirtschaftsplan, der vom Verwalter jährlich aufgestellt wird. Dieser Wirtschaftsplan wird dann von der Eigentümerversammlung beschlossen und basiert auf den voraussichtlichen Kosten, die für das Jahr erwartet werden. Die Grundlage für das Hausgeld ist der Mieteigentumsanteil, der üblicherweise auf der Wohnfläche basiert. Das heißt, Eigentümer mit größeren Wohnungen müssen mehr Hausgeld bezahlen als Eigentümer mit kleineren Wohnungen. Auch Eigentumsanteile wie ein Tiefgaragenstellplatz werden zusätzlich zur Wohnung für die Bestimmung des Hausgeldes berücksichtigt.
Eine pauschale Formel, wie sich die Höhe des Hausgeldes in einer WEG berechnen lässt, gibt es nicht. Dafür sind die Bedingungen und Umstände zu unterschiedlich. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das Hausgeld üblicherweise 2,50 Euro bis 4,50 Euro pro Quadratmeter beträgt. Bei einer Wohnfläche der Eigentumswohnung von 70 Quadratmetern liegt das monatliche Hausgeld also bei 175 bis 315 Euro. In großen Städten und Ballungsräumen mit hohen Energie- und Verwaltungskosten kann es auch höher sein.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Hausgelds?
Wer eine Eigentumswohnung kaufen will oder gerade gekauft hat und sich jetzt fragt, wie hoch wohl das Hausgeld ausfällt, sollte diese Faustregeln kennen:
- Je neuer ein Haus ist, desto weniger Hausgeld muss in der Regel gezahlt werden, da neuere Immobilien weniger Instandhaltungsbedarf haben als ältere.
- Je besser ausgestattet eine Immobilie ist, zum Beispiel mit einem Aufzug oder technischen Besonderheiten wie Überwachungskameras, desto höher fällt in der Regel das Hausgeld aus.
- Auch die Größe des Grundstücks ist entscheidend. Gibt es ein großes Grundstück, einen großen Garten oder vielleicht sogar einen Spielplatz (in großen Wohnanlagen nicht unüblich), steigen die Kosten für das Hausgeld, da all diese Bereiche gewartet und gepflegt werden wollen.
Beispielrechnung: Mit wie viel Hausgeld sollten Sie pro Jahr rechnen?
Bei einem angenommenen Durchschnittspreis von 3,50 Euro pro Quadratmeter, kommen bei diesen Wohnungsgrößen folgende jährliche Kosten auf Eigentümer zu:
Wohnfläche | Monatliches Hausgeld (3,50€/m²) | Jährliche Kosten |
30 m² | 105 Euro | 1.260 Euro |
50 m² | 175 Euro | 2.100 Euro |
70 m² | 245 Euro | 2.940 Euro |
90 m² | 315 Euro | 3.780 Euro |
110 m² | 385 Euro | 4.620 Euro |
Was hat es mit der Instandhaltungsrücklage auf sich?
Ein bedeutender Teil des Hausgelds fließt in die Instandhaltungsrücklage. Die Instandhaltungsrücklage ist eine Art „Sparbetrag“, mit der künftige größere Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum finanziert werden sollen. Damit sind Maßnahmen wie Heizungsmodernisierungen, Dachsanierungen oder die Erneuerung der Fassade gemeint.
Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?
Es empfiehlt sich, zwischen 1 Euro und 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat zur Seite zu legen, insbesondere wenn es um ältere Gebäude geht.
Mit der Bildung einer solchen Instandhaltungsrücklage wird die Eigentümergemeinschaft davor geschützt, bei plötzlich auftretenden Sanierungen große Beträge auftreiben zu müssen, die für Einzelne schnell eine hohe Belastung bedeuten können.
Dürfen Vermieter das Hausgeld auf Mieter umlegen?
Eigentümer, die ihre Wohnung nicht selber nutzen, sondern vermieten, können bestimmte Kosten des Hausgelds auf ihre Mieter umlegen. Zu diesen umlagefähigen Kosten zählen:
- Kosten für die Müllentsorgung
- Heiz- und Warmwasserkosten
- Kosten für Hausmeisterdienste, Gartenpflege und Gebäudereinigung
- Kosten für die Aufzugwartung
Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung dürfen diese Positionen an die Mieter weitergegeben werden.
Zu den nicht umlagefähigen Kosten, die Eigentümer selber tragen müssen, zählen:
- Verwaltergebühren
- Bankgebühren
- Beiträge zur Instandhaltungsrücklage
- Kosten der Eigentümerversammlung
- Reparaturen am Gemeinschaftseigentum
Vermieter sollten also nicht den Fehler machen, das gesamte Hausgeld als umlagefähig anzusehen. Eine Aufschlüsselung im Wirtschaftsplan hilft dabei, einen Überblick über die einzelnen Positionen zu bekommen.
Hausgeld und Werterhalt der Immobilie: Wie hängt das zusammen?
Eigentümer sollten das Hausgeld nicht nur als monatliche Belastung betrachten, sondern vornehmlich als ein Mittel zur Werterhaltung. Schließlich bleibt die Immobilie nur mit regelmäßiger Pflege und Instandhaltung attraktiv und wertvoll, was sowohl für die Selbstnutzung als auch für die Vermietung relevant ist. Wird Gemeinschaftseigentum wie Treppenhäuser, das Dach oder Heizsysteme vernachlässigt, kann das langfristig den Wert der gesamten Immobilie senken.
Kaufinteressenten sollten ein niedriges Hausgeld daher nicht unbedingt als positiven Aspekt werten und denken, dass sie dadurch Geld sparen. Ist das Hausgeld zu niedrig angesetzt, kann dies ein Warnzeichen sein, dass Sanierungen aufgeschoben werden oder nötige Rücklagen fehlen.
Fazit: Die Höhe des Hausgelds realistisch einplanen
Das Hausgeld ist ein elementarer Bestandteil der Kosten, die auf Wohnungseigentümer zukommen. Es sichert die Funktionsfähigkeit sowie den Werterhalt der Immobilie und ist daher eine sinnvolle finanzielle Position, auch wenn sich manche Eigentümer sicher über die zusätzlichen monatlichen Kosten beklagen.
Je nach Region und Zustand der Immobilie liegt die Höhe des Hausgelds zwischen 2,50 Euro und 4,50 Euro pro Quadratmeter und wie viel Eigentümer bezahlen müssen, hängt von der Größe ihrer gekauften Einheit ab. Neben den laufenden Kosten wird vom Hausgeld auch die Instandhaltungsrücklage gedeckt, die für zukünftige Investitionen in das gemeinschaftliche Eigentum gedacht ist.
Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte dem Thema Hausgeld unbedingt Berücksichtigung schenken und dabei auf die Zusammensetzung der Kosten sowie die Entwicklung des Wirtschaftsplans achten. Auf diese Weise lassen sich böse Überraschungen vermeiden und die Immobilie bliebt langfristig attraktiv.