Die unterschiedlichen Merkmale der Personengesellschaft

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Eine Personengesellschaft bestehen immer aus mindestens 2 Personen. Wer eine Personengesellschaft gründen möchte, braucht dazu also mindestens einen Partner. Eine Personengesellschaft fällt unter das bürgerliche Recht. Darüber hinaus haften alle Gesellschafter solidarisch und in den meisten Fällen unbegrenzt, d. h. mit ihrem persönlichen Vermögen.

Die wichtigsten Merkmale der Personengesellschaft schauen wir uns im Folgenden an.

Rechtsfähigkeit und Steuern einer Personengesellschaft

Die Rechtsfähigkeit einer Personengesellschaft ist eingeschränkt. Die Gewinne einer Personengesellschaft werden über die Einkommensteuer der Gesellschafter versteuert. Das bedeutet, jeder Gesellschafter bekommt seinen Gewinn aus der Personengesellschaft anteilig ausbezahlt.

Diesen Ertrag muss er über seine persönliche Einkommensteuer abrechnen. Das geschieht, obwohl der Gewinn der Personengesellschaft auf der Ebene der Gesellschaft ermittelt wird. Üblicherweise ist auch einer der Gesellschafter Geschäftsführer der Personengesellschaft.

Arten der Personengesellschaft

In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Personengesellschaft: die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die GmbH & Co. KG.

Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist die klassische Personengesellschaft. Sie ist immer dann angebracht, wenn 2 oder mehr Personen privat einen Besitz haben, der gemeinsam verwaltet werden soll. Dies kann eine Erbmasse sein, um im Voraus Erbstreitigkeiten zu umgehen. Genauso wie eine GbR auch Sinn macht, wenn es sich um eine große Erbmasse handelt und diese für alle Erben verwaltet werden soll.

Denkbar ist eine GbR auch bei gemeinsamem Grundbesitz von verheirateten oder unverheirateten Paaren. Dadurch kann man Streitigkeiten aufgrund von Trennung oder Scheidung bereits im Vorfeld – zumindest für den Bereich – minimieren.

Die OHG ist – wie die KG – laut Definition ein Gebilde von Handelsreisenden oder anderen Einzelhändlern. Wie die GmbH & Co. KG gehört sie aber eher in die fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts und macht heute eigentlich nicht mehr viel Sinn.

Das Gebilde der GmbH & Co. KG ist insofern eine Ausnahmeerscheinung bei der Personengesellschaft, da es sich dabei nicht eindeutig um natürliche Personen handelt. Dies macht aber die Personengesellschaft nicht weniger gefährlich. Denn hier haftet eine GmbH mit ihrer gesamten Firmenexistenz.

Personengesellschaft: Merkmale

Ein Blick auf die Merkmale der Personengesellschaft zeigt ganz klar: Personengesellschaften können ein Risiko für die eigene Existenz darstellen. Deswegen machen sie nur dort Sinn, wo es um die Verwaltung von existierenden Gütern geht, die sich selber garantiert decken.

Ganz anders verhält es sich dagegen beispielsweise mit der Kapitalgesellschaft. Für die Eröffnung einer Kapitalgesellschaft hat der Gesetzgeber Mindestkapital festgesetzt. Nur in Höhe dieser Summe ist eine Kapitalgesellschaft haftbar. Eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen gibt es nicht.

Dagegen reicht es für eine Personengesellschaft vollkommen aus, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Mindesteinlagen werden hier nicht gefordert.

Diese Merkmale machen einerseits die Personengesellschaft praktisch und einfach. Andererseits ist aber genau das ein Punkt, der die Personengesellschaft für die Gesellschafter gefährlich macht. Weil die Haftung meist unbeschränkt ist, kann somit das Privatvermögen in Gefahr geraten.

Ein Grund dafür, warum die Personengesellschaft eher bei Rechtsgeschäften unter Familienmitgliedern Sinn macht. Dafür können auch Minderjährige zum Gesellschafter einer Personengesellschaft werden, sofern die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind.

Auch aus diesem Passus sieht man, dass vom Gesetzgeber her bei den Personengesellschaften eher an Immobilien und Erbschaftsverwaltungen gedacht wurde als an wirtschaftliche Unternehmen.