Wie Vermieter Steuern sparen können

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Immobilien gelten als eine sichere Geldanlage, sind allerdings auch mit einigen Kosten verbunden. So müssen neben den Kosten für den Baufinanzierungskredit die Einnahmen aus der Vermietung versteuert werden.

Im Gegenzug können Vermieter allerdings auch einige Kosten von der Steuer absetzen und so Geld sparen. Welche Steuervorteile eine Vermietung bringt, ist dabei abhängig von den jeweiligen Ausgaben. Anschaffungs- und Herstellungskosten können ebenso wie Kosten für die Hausverwaltung oder Schönheitsreparaturen abgesetzt werden.

Nur Werbungskosten können sofort abgezogen werden

Schon beim Kauf oder Bau einer Immobilie sollten sich zukünftige Vermieter unbedingt darüber informieren, welche Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Anschaffungs- und Herstellungskosten sind nämlich Ausgaben, die steuerlich zu berücksichtigen sind.

Da diese Kosten jedoch langfristig Einnahmen generieren, müssen sie über die Nutzungsdauer der Immobilie verteilt jährlich abgeschrieben werden. Welche Methoden und Sätze zulässig sind, hängt vom Alter der Immobilie, dem Kauf- und dem Errichtungsjahr ab.

Kosten, die als Werbungskosten direkt vom Einkommen abgezogen werden können, sind Anschaffungskosten wie Notarkosten, die Maklerprovision oder die Grunderwerbsteuer. Weitere Werbungskosten, von denen Vermieter steuerlich profitieren können, sind die Gebühren für Wohnungsannoncen, für die Hausverwaltung, für Schönheitsreparaturen und für die Gartenpflege.

Steuervorteile bei der Vermietung dank Erhaltungskosten

Aufwendungen für einen selbstständigen Hausmeister gelten zum Beispiel als Werbungskosten. Wird diese Tätigkeit als geringfügige Beschäftigung durchgeführt, können die Kosten ebenfalls absetzbar sein. Kümmert sich ein Vermieter selbst um die Verwaltung, kann er diese Kosten zwar nicht geltend machen aber zumindest alle für das benötigte Werkzeug und anderes Material.

Weitere steuerliche Vorteile ziehen Vermieter aus Kosten, die dem Erhaltungsaufwand einer Immobilie dienen. Erhaltungsaufwand bedeutet, die Immobilie immer auf dem neuesten Stand zu halten und keine Schäden bestehen zu lassen. Diese Werbungskosten sind sofort abziehbar. Die Grenze zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand sind häufig fließend. Herstellungskosten dürfen nur abgeschrieben werden und sind nicht sofort abziehbar.

Weitere Beträge, die Vermieter steuerlich geltend machen können

Zu den sofort abziehbaren Werbungskosten zählen auch die Zinsen, die monatlich auf den Baufinanzierungskredit gezahlt werden. Kontoführungsgebühren für ein eigenes Konto, über das alle immobilienrelevanten Geschäfte abgewickelt werden, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

Die Nebenkosten, für die ein Vermieter monatlich Geld von seinen Mietern erhält, müssen zwar als Einkünfte versteuert werden, können aber auch wieder als Werbungskosten in der Steuererklärung eingetragen werden.Vermieter brauchen für jede Ausgabe, die sie geltend machen wollen, einen Beleg und müssen diesen sieben Jahre lang aufbewahren.

Wichtig ist, dass sich Vermieter umfassend über die Möglichkeiten informieren, wie sie Steuern einsparen können. Werbungskosten, zu denen Zinsen, Kontoführungsgebühren und aber auch Nebenkosten zählen, können steuerlich geltend gemacht werden und ersparen Vermietern so eine Menge Extrakosten.