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Rente beantragen: Fristen, Unterlagen, Anlaufstellen & Co.

Rente beantragen: Fristen, Unterlagen, Anlaufstellen & Co.
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Inhaltsverzeichnis

Ein Überblick zum Rentenantrag

Zeitpunkt für einen Rentenantrag: Etwa 3,5 Monate im Voraus

Arten der Rente: Gesetzliche & private Rente

Altersgrenze: Renteneintritt mit 67 Jahren (ab Jahrgang 1964)

Benötigte Unterlagen: Personalausweis, Rentenversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Anschrift & Aktenzeichen von Sozialträgern


Irgendwann wird die Rente für jeden von uns zur Realität. Doch wie geht man eigentlich vor, um die Zahlungen zu erhalten? Hier verraten wir, worauf beim Rentenantrag zu achten ist, wann dieser gestellt werden muss, welche Unterlagen benötigt werden, wie und wo der Antrag gestellt werden kann und warum es wichtig ist, sich ausreichend Zeit für den Rentenantrag zu nehmen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, wie geprüft werden kann, ob die erhaltene Rente den Vorgaben entspricht und wo man sich bei Bedarf beraten lassen kann.

Rente beantragen: Worauf muss man achten?

Wichtig ist zunächst, sich klarzumachen, dass die Rente nicht von allein kommt. Viele Rentner feiern den letzten Arbeitstag und erwarten im nächsten Monat eine automatische Überweisung seitens der Deutschen Rentenversicherung, die jedoch nicht auf dem Konto ankommen wird. Denn es muss zuerst ein Rentenantrag gestellt werden, der nach Genehmigung dazu führt, dass die regelmäßigen Rentenzahlungen empfangen werden können.

Damit die Rente rechtzeitig zum Eintritt in das Rentenalter beim Empfänger ankommt, gilt es, den Antrag drei bis dreieinhalb Kalendermonate im Voraus zu stellen. So ist man weder zu früh noch zu spät dran und hat gute Chancen darauf, dass die erste Zahlung zum ersten Rententag des oder Rentenmonat auf dem eigenen Konto zu sehen ist.

Übrigens: Bei Bedarf kann man auch den Arbeitgeber darum bitten, den voraussichtlichen Lohn der letzten drei Arbeitsmonate im Voraus zu bescheinigen. Auf diese Art ist es für die Rentenkasse möglich, die Rente rechtzeitig und komplett zu berechnen. Den Antrag dafür findet man beim Rentenversicherungsträger.

Zunächst einmal gilt es, vor der Antragstellung einen Blick auf den Versicherungsverlauf zu werfen, den der Rentenversicherungsträger regelmäßig zusendet. Sollten hier noch Lücken vorhanden sein, gilt es, diese vor der Antragstellung zu klären.

Mögliche Gründe für Lücken in der Rentenberechnung:

  • Hausfrauentätigkeit
  • Auslandsaufenthalt
  • Selbstständigkeit
Punkte, die beim Rentenantrag beachtet werden müssen

Sonderfall private Rentenversicherung

Die bisherigen Hinweise beziehen sich alle darauf, wie vorzugehen ist, um die gesetzliche Rente zu erhalten. Allerdings sorgen auch immer mehr Menschen privat für das Alter vor, weshalb auch diesem Umstand Rechnung getragen werden muss. Wer also zusätzlich eine private Rentenversicherung hat, muss sich mit erst ein paar Sonderregelungen vertraut machen. Zunächst einmal muss entschieden werden, ob die Auszahlung der Versicherung als Einmalzahlung oder als monatliche Rente gewünscht ist. Viele Verträge sehen nämlich beide Optionen vor.

Wenn die private Rente monatlich erhalten wird, wird der Ertragsanteil versteuert. Bei einer Einmalzahlung hingegen gibt es die Chance, die komplette Auszahlung steuerfrei zu erhalten – vorausgesetzt, die Police ist vor dem Jahr 2005 abgeschlossen worden. Andernfalls muss auch hier mit einer Besteuerung gerechnet werden.

Wer sich die private Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen möchte, muss mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Außerdem ist es nötig, die Versicherung zu kündigen oder zu verkaufen. Die Bedingungen dafür finden sich in den Unterlagen zur Rentenversicherung.

Rente beantragen und Rentenkonto klären

Rechtzeitig vor Versand des Rentenantrags sollte geprüft werden, ob alle Daten vorliegen, die für den Antrag nötig sind. Empfehlenswert ist es, hier mehrere Kalendermonate einzurechnen, insgesamt also zwischen fünf und sechs Monaten vor Beginn des Renteneintritts, um den Rentenantrag lückenlos vorzubereiten.

Die meisten Versicherten erhalten im Alter von etwa 43 Jahren zum ersten Mal einen Versicherungsverlauf. Dazu gehört ein Antrag auf Kontenklärung, der sowohl dem künftigen Rentenempfänger als auch dem Versicherungsträger dabei hilft, genau zu ermitteln, ob es sich um eine lückenlose Beitragszahlung handelt oder ob Handlungsbedarf bei entsprechendem Rentenkonto besteht.

Ab dem 55. Geburtstag ist es üblich, alle drei Jahre einen Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung zu erhalten. Das bedeutet, dass beim Eintritt in die Rente bereits eine gute Vorstellung davon vermittelt worden ist, in welcher Höhe sich die Rente in etwa bewegen wird. Außerdem erhält der Empfänger Kenntnis darüber, welche Dokumente beim Antrag vorliegen sollten.

Bei der Klärung des Rentenkontos ist zudem zu prüfen, ob alle relevanten Zeiten erfasst wurden, die für die Rente angerechnet werden. Sollten hier Lücken zu erkennen sein, gilt es, so früh wie möglich einen Antrag auf die Kontenklärung zu beantragen

Diese Zeiten werden Ihnen für die Rente angerechnet:

  • Ausbildungszeiten
  • Kindererziehung
  • Krankheitszeiten
  • Arbeitslosigkeit

Lücken können einen negativen Effekt auf die Höhe der Rente haben. Zugleich ist es möglich, diese durch freiwillige Zahlungen zu schließen, um für später eine regelmäßige und ausreichend hohe Rentenzahlung zu ermöglichen.

Darüber hinaus müssen für den Rentenantrag Angaben dazu gemacht werden, ob und von welcher Stelle Leistungen wie etwa eine Hinterbliebenenrente, eine Unfallrente, eine Witwenrente, ein Krankengeld oder Leistungen des Arbeitsamtes erhalten worden sind.

Sonderfall Rente bei Erwerbsminderung

Wenn pro Tag nur noch drei Stunden oder weniger gearbeitet werden konnte, gilt man als erwerbsgemindert. Vor Eintritt in die Altersrente kann die Erwerbsminderungsrente beantragt werden, die einen Teil der Einnahmen ausgleicht. Dabei gilt der Grundsatz „Reha vor Rente”, was bedeutet, dass erst dann die EM-Rente erhalten werden kann, wenn alle Heilungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Außerdem sollten auch Angaben rund um Ihre Krankenkassenzugehörigkeit vorbereitet werden. Für den Antrag werden Name und Anschrift der derzeitigen Krankenkasse und die Art der Krankenversicherung (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung, Familienversicherung) benötigt. Eine rechtzeitige entsprechende Bestätigung der Krankenkasse sollte obligatorisch sein.

Für einen lückenlosen Rentenantrag, der ohne Probleme genehmigt wird, benötigt der künftige Rentenempfänger zu guter Letzt Angaben dazu, ob und von welchem Träger er zusätzliche Versorgungsbezüge wie eine Betriebsrente, eine Pension oder eine Zusatzrente erhalten hat. Auch private Rentenversicherungen sollten hier angegeben werden.

Abschläge mit Sonderzahlung ausgleichen

Möchte man vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente für Schwerbehinderte oder für langjährige Versicherte in Anspruch nehmen, muss für jeden Kalendermonat, den man früher in Rente gehen möchte, ein Abschlag von 0,3 % vorgenommen werden. Durch Beitragszahlungen können diese ab dem 50. Lebensjahr ausgeglichen werden.

Ausnahme: Ein Ausgleich der Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente kann jedoch nicht erfolgen.

Wann muss der Rentenantrag gestellt werden?

Experten empfehlen, etwa drei Monate vor Rentenbeginn Ihren Antrag auf Altersrente zu beantragen. So bleibt ausreichend Zeit, um bei Bedarf Informationen und Nachweise nachzureichen. Außerdem muss die Rentenversicherung bei anderen Stellen Informationen verifizieren, was dauern kann.

Eine rückwirkende Rentenzahlung erhält man höchstens drei Monate ab dem Erreichen des Regelalters für die Rente. Dabei spielt das Datum der Antragsstellung die ausschlaggebende Rolle.

Beachten werden sollte darüber hinaus, dass die Zeitangabe von drei Kalendermonaten für die standardmäßige Altersrente gilt. Für andere Arten von Rente wie die Rente bei Erwerbsminderung oder die Waisenrente gelten abweichende Fristen. Diese sollten so früh wie möglich recherchiert werden.

Es wird daher empfohlen, schon etwa sechs Monate vor dem Eintritt in die Rente damit zu beginnen, den Rentenantrag vorzubereiten. So kann man rechtzeitig sehen, ob Beratungsbedarf besteht, ob es wichtige offene Fragen gibt und mit welcher Rentenhöhe in etwa zu rechnen ist.

Checkliste Rentenantrag

Checkliste: Welche Unterlagen sind für den Rentenantrag notwendig?

Es sollte unter allen Umständen rechtzeitig damit begonnen werden, alle für den Rentenantrag relevanten Unterlagen zusammenzustellen. Es handelt sich dabei in vielen Fällen um recht viel Aufwand. Damit beim Antrag auf Anhieb alles funktioniert, ist es im Zweifelsfall immer besser, eher mehr als weniger Information zu schicken.

Daher sollten etwa ein halbes Jahr vor dem gewünschten Beginn der Rente Unterlagen wie Lohnbescheinigungen, Arbeitsbücher, Aufrechnungsbescheinigungen und Mitgliedschaftsnachweise der Krankenkasse und Sozialversicherung zusammengetragen werden. In manchen Fällen werden zudem Unterlagen vom Arbeitsamt, ein Lehrvertrag und Studienbücher benötigt.

Um Zeiten für die Kindererziehung beim Rentenantrag geltend zu machen, ist zudem ein Geburtsnachweis der Kinder sowie ein Nachweis über Ihre Erziehungstätigkeit notwendig. Ein Personalausweis und die Bankverbindung, auf der die Rentenzahlungen eingehen sollen, sind weitere wichtige Elemente des Antrags.

Voraussetzungen für den Rentenantrag:

  • Personalausweis
  • Rentenversicherungsnummer (auf dem Sozialversicherungsausweis oder der letzten Renteninformation zu finden)
  • Anschrift & Versicherungsnummer der Krankenkasse
  • Kontodaten (IBAN) für den Empfang Ihrer Rentenbezüge
  • Anschrift & Aktenzeichen von Sozialträgern wie Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft, die Ihnen Sozialleistungen zahlen
  • Steueridentifikationsnummer (zu finden auf dem Einkommenssteuerbescheid)
  • Geburtsurkunden der Kinder oder Auszug aus dem Familienstammbuch
  • Nachweis über Berufsausbildungen
  • Nachweise über eventuell fehlende Versicherungszeiten („Lücken”) im Original
  • Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle bei Beamten
  • Schwerbehindertenausweis, falls zutreffend

Darüber hinaus sollte im Antrag genau angegeben werden, um welche Art von Rente es geht. Bei speziellen Fällen, etwa wenn der künftige Rentenempfänger Beamter ist, eine schwere Behinderung hat oder Sozialleistungen erhält, müssen zusätzliche Dokumente eingereicht werden.

Sollte die Rente in Vertretung für jemand anderen beantragt werden, ist es wichtig, eine Vollmacht oder eine Betreuungsurkunde mit einzureichen. Informationen darüber, ob die Person, die die Rente empfangen soll, Lücken im Versicherungsverlauf oder andere wichtige Besonderheiten aufweist, sind in diesem Zusammenhang elementar.

Für alle, die nicht komplett in Rente gehen, sondern sich zum Beispiel in der Altersteilzeit befinden, ist ein Alterszeitzeitvertrag wichtig. Der künftige Rentenempfänger möchte trotz der Rente einen bezahlten Nebenjob ausüben? Dann ist es empfehlenswert, dem Antrag direkt eine Aufstellung über die voraussichtliche Höhe des Hinzuverdienstes hinzuzufügen.

Im Folgenden listen wir zudem ein paar Sonderfälle auf. Die genannten Dokumente müssen zusätzlich zu den in der oberen Checkliste genannten Unterlagen beim Rentenantrag mit eingereicht werden, damit dieser in Betracht gezogen werden kann.

Wichtige zusätzliche Unterlagen für die Witwenrente:

  • Sterbeurkunde des Partners
  • Heiratsurkunde
  • Angabe zu Einkünften des Verstorbenen
  • Vorhandene Rentenunterlagen, idealerweise die letzte Rentenanpassungsmittelung des Verstorbenen
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Partnerschaft (bei Erziehungsrente)

Wichtige zusätzliche Unterlagen für die Erwerbsminderungsrente:

  • Auflistung der einschränkenden Gesundheitsstörungen
  • Anschrift aller behandelnden Ärzte
  • Aktuelle Arztberichte
  • Übersicht der Krankenhaus- & Reha-Aufenthalte
  • Übersicht durch ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen
  • Aufstellung der bisherigen Berufstätigkeiten inkl. Gehalt

Wichtige zusätzliche Unterlagen für die Waisenrente:

  • Sterbeurkunde eines Elternteils
  • Geburtsurkunde der Waise
  • Versichertennummer der Waise
  • Ab dem 19. Lebensjahr: Ausbildungs- & Tätigkeitsnachweise

Wie und wo kann der Rentenantrag gestellt werden?

Sobald all die auf Sie zutreffenden Dokumente zusammengetragen worden sind, gilt es, diese zu bündeln und auf den Versand vorzubereiten. Der Rentenantrag sollte zuoberst auf die Papiere gelegt werden. Dieser kann inzwischen online heruntergeladen werden. Alternativ ist das Dokument auch bei der Rentenversicherung auf Anfrage erhältlich.

Der kompletten Rentenantrag wird dann per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger geschickt. Die Adresse findet sich in der Rentenauskunft sowie auf Nachfrage am Versicherungsträger. Empfohlen wird zumeist, dieses wichtige Dokument als Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu versenden.

Das Datum des Rentenantrags kann ausschlaggebend sein

Damit die Rente so nahtlos und problemlos wie möglich erhalten werden kann, sollte der künftige Rentenempfänger gut darauf achten, im Antrag das korrekte Datum zu nennen und sich dieses zu notieren. So weiß man im Vorfeld, wann die ersten Zahlungen auf dem angegebenen Konto eintreffen werden.

Inzwischen ist es auch möglich, den Rentenantrag komplett online auszufüllen. Das Formular lässt sich auch im Internet nutzen. Hier sind allerdings Scans aller wichtigen Dokumente von Nöten und sollten im richtigen Format an den angegebenen Stellen hochgeladen werden.

Es ist zudem elementar wichtig, sich genügend Zeit für den Rentenantrag zu nehmen, um Verzögerungen zu vermeiden. Wenn Fehler oder Unklarheiten enthalten sind, muss mit dem Rentenversicherungsträger kommuniziert und Dokumente nachgereicht werden, was recht lange dauern kann und dazu führt, dass die Rente später erhalten wird.

Rentenantrag verschickt und Rentenbescheid prüfen

Wenn alles gut läuft und der Rentenantrag komplett und korrekt ausgefüllt verschickt worden ist, wird dieser von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und bewilligt. Als Bestätigung darüber erhält man einen Rentenbescheid. Dieser gibt Aufschluss über die Rentenart, den Rentenbeginn und die Rentenhöhe. von der Rentenhöhe gilt es, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen.

Der Rentenbescheid sollte nicht mit der jährlichen Renteninformation oder Rentenauskunft verwechselt werden, die jeder künftige Rentenempfänger ab dem 55. Lebensjahr erhält. Denn dabei handelt es sich nur um Prognosen. Häufig kommt es vor, dass der tatsächliche Rentenbetrag, den man dem Rentenbescheid entnehmen kann, ein wenig von der Prognose abweicht.

Außerdem gilt es, die Korrektheit des Bescheides zu prüfen. Hier gilt es, nochmal alle Daten, Zeiten und Beiträge sowie die Jahreszahlen ganz genau zu kontrollieren. Sollte ein Fehler vorliegen, lässt sich dies meist damit erklären, dass dem Sachbearbeiter nicht alle Informationen vorgelegen haben.

Es kommt recht selten vor, dass ein Rentenbescheid fehlerhaft ist. Sollte dies jedoch der Fall sein, hat man die Möglichkeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat. Wer im Ausland lebt, erhält als Kulanz drei Monate Zeit für den Widerspruch.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides sorgfältig zu studieren, um sich darüber zu informieren, wie und wo bei Bedarf Widerspruch einlegt werden kann.

Nach Eingang des Rentenbescheides sollte die erste Rentenzahlung nun sehr zeitnah erhalten werden. Ist dieser Punkt erst einmal erreicht, kann sich der frisch gebackene Rentner nun ein wenig zurücklehnen. Seine einzige Pflicht besteht nun lediglich noch darin, Änderungen in den Verhältnissen (etwa ein neuer Nebenjob) oder in der Adresse mitzuteilen.

Der Rentenbescheid

Adressänderung während der Rente

Wer umzieht, während er Rente erhält, kann die neue Adresse dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen, um automatisch alle wichtigen Schreiben und Mitteilungen rund um die Rente zu erhalten. Sollten diese nämlich nicht mehr zugestellt werden können, stoppen die Rentenzahlungen.

Rentenantrag stellen: Wo kann man sich beraten lassen?

Vor allem in komplizierteren Fällen kann es gut sein, dass sich der künftige Rentenempfänger Hilfe für den Rentenantrag wünscht. Zum Glück gibt es dafür mehrere Beratungsstellen, wie etwa den kostenlosen Beratungsservice der Deutschen Rentenversicherung.

Wer sich schon jetzt über die voraussichtliche Rente sowie die Möglichkeiten, diese zu erhöhen, informieren möchte, kann auch einen unabhängigen Rentenberater beauftragen. Dieser berechnet normalerweise ein Honorar. Günstiger und teils sogar umsonst kann man sich bei Sozialverbänden beraten lassen, die auch bei der Antragsstellung helfen.

Zu guter Letzt kann recherchiert werden, ob es in der betreffenden Region Beratungsstellen der Rentenversicherung, ehrenamtliche Versicherungsberater oder sogenannte Versichertenälteste gibt, die als Ansprechpartner der Region dienen. Sogar in der Stadtverwaltung gibt es oft die Möglichkeit, sich durch ein Versicherungsamt ausführlich zum Thema Rente Beantragen beraten zu lassen.

Fazit

Damit die Rente beim Eintritt in die Altersrente pünktlich und nahtlos erhalten werden kann, ist es wichtig, rechtzeitig den entsprechenden Antrag zu stellen. Denn eine Rente wird in Deutschland nur auf Antrag ausgezahlt.

Schon etwa sechs Monate vor dem Renteneintritt gilt es, das Rentenkonto zu klären. Hier sollten nochmal alle vorliegenden Rentendokumente zusammengetragen werden. Außerdem gilt es, zu gewährleisten, dass keine Lücken in der Versicherungszeit des künftige Rentenempfängers bestehen. Sollte dies der Fall sein, gilt es, diese im Antrag gut zu begründen und mit Dokumenten so weit wie möglich zu belegen.

Besonders praktisch sind in diesem Kontext immer Checklisten, um alle Unterlagen für den Rentenantrag so früh wie möglich zusammenzustellen. Im Zweifelsfall sollten eher zu viele Dokumente eingereicht werden, als zu wenige, um zu vermeiden, dass sich durch das Nachreichen von Nachweisen die erste Rentenzahlung verzögert.

Falls der künftige Rentenempfänger statt der Altersrente eine Witwenrente, eine Waisenrente oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchte, muss er noch zusätzliche Nachweise vorlegen.

Wer all diesen Punkten adäquate Beachtung schenkt und hier nichts dem Zufall überlässt, hat damit den Grundstein dafür gelegt, dass nach einem langen und anstrengenden Arbeitsleben nun also dem wohlverdienten Ruhestand nichts mehr im Wege steht.