Mietkaution anlegen – Schritt für Schritt
Mit den folgenden Hinweisen begegnen Sie allen Vorbehalten Ihrer Mieter.
1. Richten Sie vorher ein Treuhandkonto ein
Eröffnen Sie bereits vor Beginn des Mietverhältnisses ein insolvenzfestes Kautionskonto, auch „offenes Treuhandkonto“ genannt.
Teilen Sie dazu Ihrer Bank bei der Kontoeröffnung mit, dass Sie auf diesem Konto die Kaution Ihres Mieters anlegen werden und lassen Sie diesen Verwendungszweck auch vermerken.
Ob Sie ein einheitliches Konto für alle Mieter oder seperate Konten für jeden Einzelnen anlegen, bleibt Ihnen überlassen.
2. Vereinbaren Sie die Zahlung der Kaution vor Schlüsselübergabe
Haben Sie das Kautionskonto vor Abschluss des Mietvertrags eröffnet, können (und sollten) Sie Ihrem Mieter bereits bei Vertragsunterzeichnung die Kontonummer mitteilen.
Machen Sie deutlich, dass es sich bei dem Kautionskonto und dem Konto, auf das die monatlichen Mietzahlungen fließen sollen, um 2 unterschiedliche Konten handelt.
Um Ihre eigene Position abzusichern, nehmen Sie in den Mietvertrag die Regelung auf, dass die Schlüsselübergabe erst erfolgt, wenn der Mieter die 1. Kautionsrate gezahlt hat.
Musterformulierung:
„Der Mieter leistet dem Vermieter als Sicherheit eine Kaution in Höhe von … € (3-fache Monatsnettomiete). Die 1. Rate in Höhe von … € ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes beim Vermieter an. Der Eingang der 1. Rate ist Voraussetzung für die Übergabe der Schlüssel an den Mieter.“
3. Prüfen Sie die Kautionszahlung vor Schlüsselübergabe
Die beste vertragliche Vereinbarung nützt nichts, wenn Sie die Einhaltung nicht kontrollieren. Vergewissern Sie sich daher am Tag der Schlüsselübergabe bei Ihrer Bank, ob die Kautionszahlung tatsächlich eingegangen ist.
Falls das nicht der Fall ist, berufen Sie sich Ihrem Mieter gegenüber auf die getroffene Vereinbarung und verweigern Sie die Schlüsselübergabe.
Alternativ können Sie Ihrem Mieter anbieten, die Kaution sofort in bar an Sie zu übergeben, um so die Schlüssel doch noch zum geplanten Termin zu erhalten.
Barkaution bleibt freiwillig möglich
Durch das jetzige Urteil des BGH wird es Ihnen nicht untersagt, von Ihren Mietern eine Barkaution anzunehmen. Sie dürfen lediglich nicht mehr auf Barzahlung bestehen, wenn Ihr Mieter diese ablehnt und stattdessen auf ein insolvenzfestes Konto überweisen oder einzahlen will.
Wichtig: Dieses Recht hat Ihr Mieter selbst dann, wenn Sie im Vertrag die Barzahlung vereinbart hatten.
Formen der Mietkaution – Ihre Möglichkeiten
- Barkaution (nicht nur die Übergabe von Bargeld, sondern auch die Einzahlung auf ein Treuhandkonto, das auf Ihren Namen lautet, gilt als Barkaution)
- Bankbürgschaft
- Bürgschaft durch einen privaten Bürgen des Mieters (zum Beispiel die Eltern bei Vermietung an Studenten)
- Verpfändung eines Sparkontos, das auf den Namen des Mieters lautet (Anzeige an die Bank und Sperrvermerk im Sparkonto zu Ihren Gunsten notwendig)
- Verpfändung von Wertpapieren (Übergabe des Wertpapiers an Sie erforderlich)