Wohnungseigentümer können Kündigung einer störenden Mieterin fordern

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Ob Wohnungseigentümer ein Mitglied ihrer Gemeinschaft dazu zwingen können einem Mieter zu kündigen, beschäftigte das Oberlandesgericht Düsseldorf im Oktober 2008.

Weil eine Mieterin einer Eigentumswohnung ständig den Hausfrieden störte, verlangten die übrigen Wohnungseigentümer vom Vermieter, dass er der Störerin kündigt. Diese Forderung untermauerte die Eigentümergemeinschaft mit einem Beschluss am 28.07.2006.

Kann der Vermieter zur Kündigung gezwungen werden?

Der vermietende Wohnungseigentümer focht diesen Beschluss an und argumentierte, ihm könne eine Kündigung seiner Mieterin nicht vorgeschrieben werden.

Die Richter des Oberlandesgerichts belehrten den Wohnungseigentümer eines Besseren: Als Vermieter einer störenden Mieterin kann er sehr wohl darauf verklagt werden, der Mieterin zu kündigen.

Denn nur eine Kündigung und anschließende Räumung der Mietwohnung ist geeignet, die Störungen der Mieterin zu beenden (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 21.10.2008, Az. 3 Wx 240/07).