Alles Wichtige zur Löschungsbewilligung
Mit der Löschungsbewilligung erklärt sich der jeweils Berechtigte mit der Löschung einer zu seinen Gunsten vorhandenen Grundbucheintragung einverstanden.
Bei der Löschungsbewilligung handelt es sich um eine Urkunde, mit der der Gläubiger die Löschung einer Hypothek oder Grundschuld im Grundbuch bewilligt. Gelöscht wird meist ein Grundpfandrecht.
Der Eigentümer kann mit der Urkunde die Hypothek oder Grundschuld löschen nicht aber auf sich umschreiben lassen. Will er eine Umschreibung vornehmen, benötigt er vom Gläubiger eine Löschungsfähige Quittung. Auch hier handelt es sich um eine Urkunde, mit der der Gläubiger bescheinigt, dass seine Ansprüche aus einer Grundschuld getilgt wurden oder eine hypothekarisch gesicherte Forderung befriedigt wurde.
Grundpfandrecht: Grundlage zur KreditsicherungGrundpfandrechte bilden die sachenrechtliche Grundlage zur Kreditsicherung durch Immobilien. Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld sind Grundpfandrechte. Grundpfandrechte werden im Grundbuch in die dritte Abteilung eingetragen. › mehr lesen