Erbbaurecht: Das sollten Sie darüber wissen
Das Erbbaurecht ist ein so genanntes grundstücksgleiches Recht, das wie ein Grundstück behandelt wird. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).
Der Erbbauberechtigte ist nur Eigentümer des Gebäudes, während der ihm dauerhaft zur Nutzung überlassene Grund und Boden einem anderen Eigentümer (oft öffentliche Körperschaften, Kirchengemeinden, Stiftungen) gehört. Für die Nutzung des fremden Grundstücks wird ein Erbbauzins gezahlt (§§ 9 und 9 a ErbbauRG).