Notar: Die Tätigkeit im Überblick
Der Notar handelt als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Die Rechtssuchenden und der Notar sind somit keine Vertragspartner, sondern Beteiligte in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren. Bei Grundstücksgeschäften ist die Tätigkeit eines Notars in aller Regel vorgeschrieben, insbesondere bei der Auflassung.
Zu den Tätigkeiten eines Notars gehören unter anderem die Beglaubigung und die Beurkundung. Die vom Notar vorgenommenen Beurkundungen werden in fortlaufender Reihenfolge in ein gebundenes Register die sogenannte Urkundenrolle eingetragen.
Bei den Rechtsgeschäften, die vom Notar beurkundet werden, hat er eine gesetzlich vorgeschriebene besondere Belehrungspflicht. So hat er die Vertragspartner über die rechtliche Tragweite ihres Vertrages aufklären.
Neben der Auslagenerstattung rechnet der Notar für seine Tätigkeit Gebühren ab. Sie richten sich im Wesentlichen nach der Kostenordnung. Zur Absicherung der finanziellen Abwicklung eines beurkundeten Geschäftes kann der Notar ein vom ihm treuhänderisch verwaltetes Konto (Notaranderkonto) zur Verfügung stellen.