Notaranderkonto: Speziell eingerichtet
Vor allem bei Kaufverträgen über Grundstücke wird häufig vereinbart, dass der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zu zahlen ist. Dabei handelt es sich um ein spezielles Konto des Notars (Notar), der den Kaufvertrag über das Grundstück beurkundet hat.
Der Notar hat das Konto treuhänderisch zu verwalten und ist dafür verantwortlich, dass der eingehende Kaufpreis gemäß den Vereinbarungen der Parteien verwandt wird, also insbesondere zur Ablösung bestehender Grundpfandrechte oder sonstiger Belastungen und zur Begleichung von Kosten. Den Kaufpreis zahlt er an den Verkäufer aus, regelmäßig nachdem zu Gunsten des Immobilienerwerbers eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist.