Lock-up-Frist: warum sie so bedeutend ist
Der Börsengang ist für viele Unternehmen eine sehr umständliche und langwierige Sache.So müssen etwa die kompletten Firmenstrukturen auf den Kapitalmarkt hin ausgerichtet werden.Darüber hinaus stellen viele Unternehmen im Rahmen des Börsengangs auch ihre Rechnungslegung um, da viele Börsensegmente eine einheitliche Bilanzierung erfordern.
Daraus entstehen wiederum Kosten, die für die gesamte Dauer der Kapitalmarktpräsenz erbracht werden müssen.
Es gibt aber auch Kosten, die direkt mit dem Börsengang in Verbindung stehen.
Der Wertpapierprospekt – ein Kostenfresser
So müssen die Unternehmen neben etwaigen Werbemaßnahmen zum Beispiel auch einen Wertpapierprospekt erstellen.
Dieser wird in der Regel von Anwaltskanzleien geschrieben.
Die Kosten können hier bis in die Hunderttausende gehen.
Dabei werden diese Monstren, die in manchen Fällen sogar über 400 Seiten umfassen können, von den wenigsten Investoren gelesen.Letztendlich handelt es sich bei einem Wertpapierprospekt um ein Enthaftungsdokument, in dem alle möglichen Risiken des Unternehmens aufgeführt werden. Damit sichert sich das Unternehmen gegen spätere Klagen ab.
Mehr dazu: Wertpapierprospekt
Es gibt aber auch sehr interessante Informationen, die man aus solch einem Wertpapierprospekt entnehmen kann.So kann man dort unter anderem nachschlagen, ob die Altaktionäre ein sogenanntes Lock-up-Agreement abgeschlossen haben.
Lock-up-Frist und Lock-up-Agreement – worum es sich dabei handelt
Oftmals werde ich von Bekannten, die selbst Aktien besitzen, gefragt, was ein solches Lock-up-Agreement überhaupt ist und welche Auswirkungen es auf das Investment hat.
Eigentlich ist die Lock-up-Vereinbarung nur der englische Begriff für eine Marktschutzvereinbarung.
Mit einer derartigen Klausel verpflichten sich die Aktionäre, innerhalb eines gewissen Zeitraums (Lock-up-Frist) keine Aktien – und damit keine Anteile – zu veräußern.
Damit wird dem Markt eine ganz wichtige Indikation gegeben. Denn oftmals werden Börsengänge von Altaktionären zum Ausstieg aus den Unternehmen genutzt.
Die Unternehmen wurden von jenen dabei im Vorfeld bis zur Börsenreife entwickelt, nur um dann im Nachhinein über den Kapitalmarkt die Lorbeeren zu ernten.
Mit einem Lock-up-Agreement wird nun sozusagen das Vertrauen der Altaktionäre in die weitere Unternehmensentwicklung aufgezeigt. Gleichzeitig wird somit ein kursstabilisierender Effekt erzielt.
Wenn die Lock-up-Frist ausläuft – in der Regel nach rund 6 Monaten –, können die Altaktionäre ihre Aktienbestände dann veräußern.Typischerweise müsste man nach Ablauf der Frist also mit fallenden Kursen rechnen.
Genau diese Annahme wurde von der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt untersucht.
Dort fand man heraus, dass es tatsächlich zu Kursreaktionen nach Ende der Lock-up-Frist kommt; und das, obwohl ja eigentlich die Bindungsdauer der Altaktionäre bereits im Vorfeld bekannt ist.Insgesamt wurde hier bei den untersuchten Unternehmen innerhalb der ersten 30 Tage nach Ablauf der Sperrfrist eine signifikant schlechtere Rendite als im Vergleich zum Gesamtmarkt (nahezu 8 %) ermittelt.Gleichzeitig konnte ein Anstieg des Handelsvolumens von +25 % beobachtet werden. Die Märkte sind also doch nicht so effizient, wie immer angenommen wird!