+++ GRATIS Online-Webinar: +84.643 % KI-Revolution - Die Gewinn-Chance des Jahres! | SA. 01.04., 11 Uhr +++

Wer darf sich eigentlich als Privatanleger bezeichnen?

Inhaltsverzeichnis

Private und professionelle (institutionelle) Anleger unterscheiden in mancherlei Hinsicht. Nur in einer nicht: nämlich dem Erfolg. Denn der ist sowohl für die einen wie für die anderen – zumindest an der Börse – nicht vorhersehbar.

Privatanleger müssen sich also nicht verstecken. Im Gegenteil haben sie wegen ihrer Unabhängigkeit sogar den Vorteil der freien Auswahl bei ihren Investitions-Entscheidungen.

Grundsätzlich wird unter den Marktteilnehmern zwischen Privatanlegern und institutionellen Investoren unterschieden. In diversen Ausgaben der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Banken wird der Begriff Privatanleger eigens definiert.

Privatanleger sind demnach natürliche Personen, die Finanzmarktinformationen ausschließlich für ihre persönlichen Zwecke wie die Verwaltung des privaten Vermögens nutzen.

Privatanleger sind durch die EU besonders geschützt

Nach der so genannten Finanzmarktrichtlinie der europäischen Union von 2004 sind Privatanleger besonders geschützt. Diese Richtlinie ist zur Verbesserung des Anlegerschutzes im Hinblick auf die Integrität der Finanzdienstleister und auf die Transparenz der Finanzmärkte ins Leben gerufen worden.

Seit 2004 dürfen sich Privatanleger sicher sein, dass sich die ihnen gegenüber ausgesprochene Anlageempfehlung im Einklang mit ihren Risikoprofil und Ihren Markterwartungen befindet. Und auch darüber, dass ihnen die Empfehlung und auch deren Risiken verständlich gemacht wird.

Bei der Abwicklung der Geschäfte mit Produkten des Finanzmarkts ist der Anbieter ebenfalls dazu verpflichtet, die für den Kunden günstigsten Ausführungen zu wählen. Und zwar hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit und der Geschwindigkeit der Ausführung sowie der dabei anfallenden Kosten.

Provisionen und Zuwendungen, die der Anbieter seine Dienstleistung erhält, hat er dem Kunden mitzuteilen. Bei alledem müssen die Finanzmarktgeschäfte vom Anbieter dokumentiert und archiviert werden. Dies dient der Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Richtlinien.

Wo haben Privatanleger gegenüber den Institutionellen die Nase vorn?

Institutionelle Anleger haben allein wegen der wesentlichen höheren Beträge, die sie bewegen, Vorteile bei der Abwicklung ihrer Finanzmarkttransaktionen. Sie handeln in der Regel zu wesentlich günstigeren Konditionen als Privatanleger. Wie so oft: Die Menge macht es eben.

Allerdings sind die Mitarbeiter von institutionellen Anlegern, also beispielsweise von Banken oder Versicherungen, an die Vorgaben und Bestimmungen ihres Unternehmens gebunden. Normalerweise haben die Angestellten der Institutionellen Einschränkungen bei den Anlageklassen (Aktien aus einem bestimmten Index wie dem DAX oder Anleihefonds einer besonderen Laufzeit) einzuhalten.

Unter gewissen Umständen sind institutionelle Anleger sogar daran gebunden, ausschließlich Finanzprodukte eines bestimmten Emittenten (Herausgebers) zu erwerben. Diesen Einschränkungen sind Privatanleger selbstverständlich nicht unterworfen. Und das ist auch ihr größter Vorteil.

Vorteil verteidigen – höhere Renditen einfahren

Diesen Vorsprung sollten sich Privatanleger auch nicht leichtfertig aus der Hand nehmen lassen. Manche Banken oder Finanzdienstleister versuchen es nämlich noch immer, ausschließlich ihre eigenen Produkte an den Mann zu bringen.

Privatanleger können dem nur entgegenwirken, indem sie sich umfassend über die bestehenden Möglichkeiten informieren. Wenn sie dies tun und ihre Vorstellungen mit dem nötigen Selbstbewusstsein durchsetzen, können sie auf diese Weise höhere Renditen erzielen und bares Geld verdienen.