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Aufpassen: Diese KfW-Kredite sind nur gegen Vorfälligkeitszins kündbar

Inhaltsverzeichnis

Zinsgünstig durch staatliche Förderung – KfW-Kredite sind für bestimmte Personengruppen und Programme gedacht, die mit attraktiven Konditionen unterstützt werden. Vergeben werden sie nach erfolgreicher Antragsprüfung über die Hausbank.

In den Genuss der Förderkredite kommen etwa Studenten, Existenzgründer oder Hausbesitzer, die ihre Immobilie behindertengerecht ausbauen oder in Sachen Energiesparen auf Vordermann bringen wollen.

KfW-Darlehen ablösen kann sich rechnen

Wie bei jedem Kredit stellt sich auch hier die Frage: Kann man KfW-Darlehen gegebenenfalls ablösen? Sie mögen attraktiv sein, doch es gibt durchaus eine Reihe günstigerer oder zumindest vergleichbarer Bankangebote, die zudem einfacher sind. Wegen des Fördercharakters nämlich ist bei KfW-Darlehen der bürokratische Aufwand um einiges größer, da man bestimmte Auflagen nachweislich erfüllen muss.

Abgesehen davon sind bei älteren Verträgen die einst guten Zinsen mittlerweile höher als die von Privatbanken und Sparkassen. Gerade Hypothekenkrediten bieten derzeit Zinsen, die kaum niedriger sein können. Bei 100.000 € lassen sich zwischen 2.000 € und 3.000 € sparen.

Mal mit mal ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Wer nun ein KfW-Darlehen ablösen will, muss aber genau nachrechnen und die Vertragsbedingungen lesen. Zum einen gibt es bei etlichen Krediten Bonuszahlungen, die im Rahmen der Förderung am Schluss gezahlt werden. Zudem: So wie auch Sondertilgungen nur teilweise möglich sind, werden bei vorzeitiger Kündigung häufig Vorfälligkeitszahlungen verlangt.

Auf die verzichtet die KfW bei einigen Verträgen, die bis 2010 mit Disagio, also mit Abschlag vergeben wurden. Hierbei erfolgte die Kreditauszahlung zu nur 96%, zurückzahlen muss man aber 100%.

Abgesehen davon aber ist die Handhabung uneinheitlich, was davon abhängt, aus welchen Quellen sich der jeweilige Kredit refinanziert. Als Faustregel gilt: Stammt das Geld aus eigenen Mitteln bzw. von der Bank, ist eine Vorfälligkeitszahlung fällig. Kommt es vom Staat, dann nicht. Hier geht es vor allem um subventionierte Programme zum Energiesparen.

Somit gibt es keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Förderkrediten im Bereich „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“. Beim Förderprogramm „Erneuerbare Energien“ indes kann man zumindest teilweise das KfW-Darlehen ablösen.

Auf die Ergänzungskredite zum Umrüsten der Heizanlage allerdings trifft das nicht zu. Hier wird ebenso Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wie bei Darlehen für altersgerechte Umbauten. Völlig eindeutig ist die Situation für Existenzgründer und Unternehmer: Auch sie kommen nicht ohne Entschädigung aus dem Vertrag.

Vorsicht bei der Abrechnung

Wer sich dennoch darauf einlässt, muss unter Umständen mit Unstimmigkeiten rechnen. Anlass ist der Geschäftssinn einiger Banken, über die das KfW-Darlehen läuft. Die stellen üblicherweise die Vorfälligkeitszahlung in Rechnung und rechnen dann mit der KfW ab.

Was viele Kunden nicht mitbekommen: Die Forderung ist höher als die der KfW – und das obwohl die Bank das Darlehen nur durchleitet, während die KfW über der Vertragslaufzeit wie bei einer Aufwandsentschädigung die Kosten trägt.

Hier sollte man sich vorab genau erkundigen und die Rechnung notfalls vom Fachanwalt prüfen lassen. Stellt sich etwa heraus, dass die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft war, entfällt die Forderung komplett. In dem Fall kann man das KfW-Darlehen sofort ablösen und eine geeignete Anschlussfinanzierung suchen.