Hochzeit: Finanzen mit Checkliste im Griff haben
Die Hochzeit ist für viele einer der schönsten Tage im Leben, geht allerdings auch mit viel Organisationsaufwand einher. Nicht nur die Hochzeitsfeier will organisiert werden, sondern auch der neue Status als verheiratete Person, der in vielen Bereichen Änderungen mit sich bringt.
Die Krankenversicherung, der eigene Personalausweis mit dem neuen Namen oder auch der Wechsel der Steuerklasse sind nur ein paar von vielen Dingen, die im Zuge einer Eheschließung erledigt werden müssen. Um alles rund um das Thema Finanzen im Blick zu halten, hilft die Erstellung einer Checkliste schon weit vor der Hochzeit. Schließlich gibt es besonders in diesem Bereich viele Vorteile für Ehepaare.
Hochzeits-Checkliste: 10 Punkte zum Thema Finanzen
1. Steuerklasse
Ein großes Thema für frisch verheiratete Paare ist das Thema Steuerklasse, die je nach Einkommen wohl überlegt gewählt werden sollte. Wenn beide Partner ähnlich viel verdienen, empfiehlt sich für beide die Steuerklasse IV. Falls der eine mehr verdient als der andere, kann sich ein Wechsel in Steuerklasse III und V (ab einem Gehaltsgefälle von etwa 60:40) lohnen, da dies die monatliche Lohnsteuerbelastung senkt. Allerdings ist dieser Effekt nur vorübergehend, da die monatlich niedrigere Belastung mit der Steuererklärung wieder angeglichen wird.
2. Freistellungsauftrag
Um die Kapitalertragsteuer möglichst gering zu halten, sollten beide Partner bei ihrer Bank einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen. Auf diese Weise addiert sich der Sparer-Pauschalbetrag von 801 € pro Person auf 1.602 €, den beide nutzen können. Das heißt, wenn einer über Kapitalerträge über 1.500 € verfügt und der andere über 200 €, müssen nur 98 € versteuert werden und nicht wie bei nicht Verheirateten die Differenz zwischen dem Freibetrag und 1.500 € (699 € in diesem Beispiel).
3. Kontovollmacht
Im Zuge der Erteilung eines Freistellungsauftrags können sich die Ehepartner auch gleich Kontovollmachten für ihre jeweiligen Konten erstellen. Im Notfall hat dann jeder Zugriff auf das Konto des anderen.
4.Namensänderung
Falls sich der Nachname bei einem der beiden Ehepartner durch die Hochzeit ändert, sollte dies ebenfalls so schnell wie möglich durchgegeben werden. Das Kreditinstitut stellt dann auch neue EC- und Kreditkarten aus.
5. Krankenversicherung
Nicht nur bei der Steuer, sondern auch beim Thema Krankenversicherung können verheiratete Paare Geld sparen. Möglich ist das mit einer Familienversicherung, wenn beide gesetzlich versichert sind und einer der Ehepartner nicht arbeitet. Ist einer der Partner privat krankenversichert und der andere arbeitet nicht, dann ist es nicht möglich, ihn kostenlos mitversichert. Er muss eine freiwillige gesetzliche Versicherung abschließen oder sich ebenfalls privat versichern.
6. Lebensversicherung
Auch ein bereits bestehender Risiko-Lebensversicherungsvertrag sollte nach der Hochzeit überarbeitet und der jeweils andere als Begünstigter eingesetzt werden. Falls kein Vertrag besteht, kann über einen Abschluss nachgedacht werden. Mit einer Lebensversicherung wird der Ehepartner im Todesfall des anderen finanziell abgesichert.
7. Sonstige Versicherungen
Durch eine Heirat kann bei vielen Versicherungen gespart werden, indem sie zusammengelegt werden. So können Ehepartner bei den meisten Privathaftpflicht-, Reiserücktritts- und Rechtsschutzversicherungen mit versichert werden, wodurch doppelte Verträge gekündigt werden können.
8. Altersvorsorge
An der bereits bestehenden Altersvorsorge des Brautpaares ändert sich durch die Hochzeit nichts, es kommen höchsten noch einige Vorteile hinzu. So sind staatlich geförderte Altersvorsorgemodelle wie die gesetzliche Rente oder die Riester-Rente eigentlich nicht vererbbar. Ehegatten können sich aber im Todesfall des einen gegenseitig beerben und eine Hinterbliebenenrente erhalten. Beim Thema Riester-Rente gibt es noch eine weitere Besonderheit und zwar können auch Personen, die eigentlich keinen Riester-Vertrag abschließen können (wie z.B. Selbstständige), durch die Heirat förderberechtigt werden (wenn es denn der Ehepartner ist).
9. Ehevertrag
Legt ein Ehepaar keine besondere Vereinbarung fest, lebt es nach der Hochzeit automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Bei diesem gesetzlichen Güterstand werden beide Partner finanziell getrennt voneinander betrachtet. Erst wenn die Ehe enden sollte, wird das während der Ehe erzielte Vermögen zwischen beiden aufgeteilt. Falls in dieser Zeit einer ein Unternehmen gegründet oder deutlich mehr Geld verdient hat als der andere, kann das bei einer schwierigen Scheidung zu Problemen führen. Mit einem Ehevertrag können die Verhältnisse vor der Ehe und auch zwischenzeitliche Erbschaften oder ähnliches fest gehalten und anderweitig geregelt werden. Ein Ehevertrag muss nicht vor der Hochzeit abgeschlossen sein, er kann auch noch während der Ehe aufgesetzt werden.
10. Kosten der Hochzeit
Die Kosten für eine Hochzeit hängen ganz davon ab, wie viel das Paar für die Feier ausgeben will. 5.500 Euro geben die Deutschen im Schnitt für ihre Hochzeit aus, nach oben sind aber keine Grenzen gesetzt. Die Eheschließung an sich ist günstig. Für die Trauung auf dem Standesamt werden durchschnittlich rund 50 Euro fällig (von Stadt zu Stadt verschieden, Samstage sind deutlich teurer als Wochentage), die Ausstellung von benötigten Urkunden schlägt mit gerade einmal 10 bis 15 Euro zu Buche.