Besitzübergang: Wenn Eigentum den Besitzer wechselt
Beim Verkauf einer Wohnung geht mit dem Eigentum auch das Recht zur Nutzung der Räumlichkeiten – also der Besitz – auf den Käufer über. Der Käufer hat Anspruch auf Herausgabe der Wohnung und des Zubehörs, beispielsweise der Wohnungsschlüssel.
Der Zeitpunkt des Besitzüberganges muss nicht mit der Eigentumsumschreibung übereinstimmen. Um den Besitzübergang festzulegen, wird für einen bestimmten Termin bzw. in Anhängigkeit von einem bestimmten Ereignis (etwa die Zahlung des Kaufpreises) häufig im Kaufvertrag ein Nutzen-Lasten-Wechsel vereinbart.