ETF kann Pleite gehen!
Zahlreiche Investitionsmöglichkeiten, die gerne genutzt werden, sind grundsätzlich nichts anderes als Darlehen.Bei Optionsscheinen und Zertifikaten zum Beispiel verleiht der Anleger sein Geld an den Emittenten.
Kein Emittentenrisiko bei ETFs
Doch was passiert, wenn dieser vollkommen pleite geht und nicht mehr in der Lage ist, das geliehene Geld zurückzuzahlen?Antwort: Die Investoren haben das Nachsehen. Dies wird auch als Emittentenrisiko bezeichnet.Bei solchen Investments sollte man sich also immer darüber im Klaren sein, dass es zu dieser unschönen Situation kommen könnte.Das Emittentenrisiko ist also einfach die Gefahr, dass Ihr Schuldner nicht zurückzahlen kann.Im schlimmsten Fall meldet ein solcher Emittent, meist die so genannte “Emissionsbank”, gleich Konkurs an.Vor diesem Schicksal kann im Zweifelsfall auch eine noch so genaue Analyse der CDS-Werte nicht schützen.Doch wie sieht es damit nun bei ETF-börsengehandelten Fonds aus?
Ihr ETF kann Pleite gehen – ohne Gefahr für Ihr Geld
Grundsätzlich muss gesagt werden: Auch ein ETF kann Pleite gehen. Aber das Risiko für Sie als Anleger ist wesentlich geringer.Mit ETFs investieren Sie nämlich in Fondsvermögen, nicht in Anleihen. Das bedeutet, die Fondsgesellschaft verwaltet Ihr Vermögen nur.Selbst wenn diese Fondsgesellschaft also Konkurs anmeldet, gehört Ihnen noch Ihr Anteil am Vermögen.Etwas genauer kann man es sich wie folgt vorstellen: Ein ETF ist im Prinzip eine spezielle Art von Investmentfonds, also ein Korb voller Aktien.Diese verschiedenen Wertpapiere werden nun zwar von einer eigenen Investmentgesellschaft verwaltet, aber die Fondsanteile gehören immer noch dem einzelnen Anleger.Im Falle einer Pleite der Fondsgesellschaft wird der ETF also nicht mit in die Insolvenzmasse einbezogen.
ETFs sind Sondervermögen
Der gesetzliche Hintergrund dazu fällt unter das Stichwort „Sondervermögen“.Das Sondervermögen ist das Anlagekapital der Fondsanleger, das – wie der Name sagt – vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist.Dadurch ist jedes Sondervermögen sowohl von den Wertänderungen der anderen Fonds der Investmentgesellschaft als auch vor dem Zugriff der Investmentgesellschaft selbst oder ihrer Gläubiger geschützt.Je nach Fall kann das Sondervermögen aus Aktien, Bezugsrechten oder Ansprüchen aus Dividendenzahlungen bestehen.Aber auch Renten, Immobilien, Edelmetalle und Barbestände können im Einzelfall als Sondervermögen gelten.Es wird regelmäßig marktgerecht bewertet. Der Wert des Sondervermögens entspricht immer der Summe der mit dem aktuellen Rücknahmepreis bewerteten Anteilscheine.In jedem Fall muss die Verwahrung durch eine Depotbank durchgeführt werden. So kann unter anderem sichergestellt werden, dass Ihr Sondervermögen vom restlichen Vermögen der Kapitalgesellschaft getrennt wird.Da ETFs stets als Sondervermögen konstruiert werden, besteht gegenüber dem Emittenten der ETF-Anteile, also der Investmentgesellschaft, kein Adressenausfallrisiko.