Diese Daten gehören in die Einnahmenüberschussrechnung für Freiberufler
Die Einnahmenüberschussrechnung für Freiberufler ist für alle gewerbetreibenden Selbstständigen gedacht, die als Kleinunternehmer fungieren. Glücklicherweise ist die Berechnung sehr einfach. Man notiert lediglich alle Ausgaben, zieht diese von den Einnahmen ab und gibt das Resultat an das Finanzamt weiter. Das kann natürlich entweder ein Gewinn oder ein Verlust sein.
Der Knackpunkt ist hierbei, dass nur die tatsächlichen Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Darunter versteht das Finanzamt alle Ausgaben, die nötig sind, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. Die Beschränkungen sind ganz unterschiedlich, je nachdem, in welchem Bereich man arbeitet.
Muss man viel reisen, um seiner Tätigkeit nachzugehen, kann man dies selbstverständlich absetzen. Reicht dagegen ein Laptop und ein Arbeitszimmer, wird es schwer, den Urlaub noch mit verrechnen zu können. Grundsätzlich ist es offensichtlich, welche Kosten für den Betrieb zählen und bei welchen manch einer kreativ werden muss, damit das Finanzamt die Ausgaben akzeptiert.
Auch wenn man quasi sein eigener Chef ist, kann man sich kein Gehalt als Geschäftsführer zahlen – das ist bereits der Gewinn. Andersherum muss man sein eigenes Gehalt vom Gewinn abziehen, sollte man sich selbst einen Lohn auszahlen. Der Betrag, der als Gewinn übrig bleibt, dient letztlich als Grundlage für die Gewerbesteuer und für die Einkommensteuer.
Einnahmenüberschussrechnung ist praktisch
Als Alternative zur Einnahmenüberschussrechnung der Freiberufler gibt es die jährliche Bilanz. Doch um diese sollte man als Freiberufler eher einen Bogen machen und besser die Einnahmenüberschussrechnung nutzen. Schließlich spart man sich nicht nur eine Anfangsbilanz und die aufwändige doppelte Buchführung, sondern auch zeitaufwändige Dinge wie beispielsweise die Inventur.
Das hat den Hintergrund, dass die meisten Freiberufler in der Regel Dienstleistungen anbieten, zum Beispiel als Autor und somit keine Waren verkaufen. Außerdem geschieht insbesondere heutzutage immer mehr online, so dass man als Freiberufler – außer einem Computer – kaum etwas benötigt. Gewinnermittlung mithilfe der Einnahmenüberschussrechnung
Unter dem Strich ist die Einnahmenüberschussrechnung für Freiberufler immer der bessere Weg, weil man auch nicht über Schulden und Vermögen des eigenen kleinen Unternehmens Buch führen muss. Man kümmert sich ausschließlich um die Abschreibung von Käufen wie Firmenwagen, PC und dergleichen. Diese Werte werden allerdings nicht als bestehendes Vermögen aufgenommen, sondern lediglich abgeschrieben.
Einnahmen und Ausgaben für Freiberufler
Zu den Einnahmen zählt logischerweise der Betrag, den man als Freiberufler für seine Dienstleistungen erhält. Oft wird das auch als Honorar bezeichnet. Für die Abrechnung ist das Jahr entscheidend, in dem der Betrag auf dem eigenen Konto erscheint.
Arbeitet man mit Vorkasse und zahlt der Kunde im Dezember, zählt das Honorar auch für dieses Jahr, selbst wenn die Leistung erst im Januar und damit im neuen Jahr erbracht wird. Umgekehrt ist das natürlich genauso: Wenn die Leistung im Dezember erbracht wird und der Kunde im Januar zahlt, gehört das Honorar zum neuen Jahr.
Zu den Ausgaben der Freiberufler gehören alle Ausgaben, die für den Betrieb wichtig sind. Das sind in der Regel Miete für das Büro, Nebenkosten, Büromaterial und in einem gewissen Rahmen auch Reisekosten.
Einnahmenüberschussrechnung für Freiberufler
Die Einnahmenüberschussrechnung für Freiberufler ist eine praktische und einfache Übersicht, um die Ausgaben pro Jahr von den Einnahmen abzuziehen und die Steuern berechnen zu können.
Im Vergleich zu Bilanzen bei größeren Unternehmen sparen sich die Freiberufler bei der Einnahmenüberschussrechnung deutlich Zeit. Es gibt wenige Feinheiten, die man wissen muss bei dieser Form der Abrechnung. Das meiste ist offensichtlich, was als Einnahme und Ausgabe zählt. Häusliches Arbeitszimmer als Freiberufler nutzen
Versicherungen können teilweise auch angerechnet werden – hier allerdings nur die Berufshaftpflichtversicherung, weil sich diese direkt auf den Betrieb auswirkt. Eine private Krankenversicherung betrifft dagegen nur den Freiberufler, nicht aber dessen Betrieb und darum wird hier die Grenze gezogen.
Mit dem Thema Einnahmenüberschussrechnung sollte man sich als Freiberufler jedes Jahr vor dem 31. Mai beschäftigen – dann nämlich möchte das Finanzamt die Zahlen vom vergangenen Jahr wissen.