Finanzinstrumente einfach erklärt: Bewertung und EU-Richtlinie unter der Lupe
- Finanzinstrumente: Vermögenswert gegenüber Verbindlichkeit
- Haben- und Sollseite im Blick
- Finanzinstrumente bewertet: Fair Value oder fortgeführte Anschaffungskosten
- Märkte für Finanzinstrumente: Richtlinie zum Schutz der Anleger und für EU-weite Standards
- Fazit: Märkte für Finanzinstrumente EU-weit verzeichnet
Finanzinstrumente sind, einfach erklärt, Verträge, die bei einem Unternehmen als ein Guthaben und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen als ein Sollbetrag erscheinen.
Dazu gehören zum Beispiel Bargeld, Anteilsscheine an Unternehmen oder auch sogenannte Eigenkapitalinstrumente. Letztere verbuchen Unternehmen immer dann, wenn sie selbst Aktien beziehungsweise Anteile an ihrem Unternehmen herausgegeben haben.
Finanzinstrumente: Vermögenswert gegenüber Verbindlichkeit
Sie werden also beim ersten Unternehmen auf der Haben- und beim zweiten Unternehmen auf der Sollseite der Bilanz verbucht. Die Einteilung in Finanzinstrumente ist wichtig für die Bewertung und Bilanzierung im IFRS-Jahresabschluss.
So stehen einem finanziellen Vermögenswert entweder eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein sogenanntes Eigenkapitalinstrument gegenüber. Ein Eigenkapitalinstrument verbuchen Unternehmen auf der Sollseite ihrer Bilanz, wenn sie Aktien oder GmbH-Anteile herausgegeben haben.
Dann nämlich hat ein anderes Unternehmen einen vertraglichen Anspruch auf die Vermögenswerte des Unternehmens, nachdem alle Schulden abgezogen worden sind.
Haben- und Sollseite im Blick
Finanzielle Vermögenswerte sind zum Beispiel Bargeld oder Eigenkapitalinstrumente anderer Unternehmen, also etwa Anteile an diesen Unternehmen. Es kann sich auch um Ansprüche auf Bargeld oder andere Vermögenswerte handeln.
Hinzu kommen Rechte darauf, Finanzinstrumente unter potenziell vorteilhaften Bedingungen zu tauschen, und teilweise Verträge, die in Eigenkapitalinstrumenten erfüllt werden können.
Um Finanzinstrumente einfach zu erklären, muss man sich auch finanzielle Verbindlichkeiten anschauen. Das sind vertragliche Verpflichtungen, gewisse Summen an Bargeld auszuzahlen oder andere finanzielle Vermögenswerte zu liefern. Sie schließen auch Verträge ein, die dazu verpflichten, Finanzinstrumente unter möglicherweise unvorteilhaften Bedingungen zu tauschen.
Finanzinstrumente verbucht man in Höhe ihrer Anschaffungskosten. Das sind die Kosten, die man aufwendet, um einen bestimmten Gegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Finanzinstrumente bewertet: Fair Value oder fortgeführte Anschaffungskosten
In den Folgejahren bewertet man finanzielle Vermögenswerte zum sogenannten „Fair Value“, also nach IFRS dem beizulegenden Zeitwert. Dieser entspricht den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen, also des Wertverlustes des Finanzinstrumentes. Aber auch Aufwertungen des Vermögenswertes bezieht man in die Berechnung mit ein.
Finanzielle Verbindlichkeiten verbucht man in späteren Jahren mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten. Bei dieser Werteberechnung berücksichtigt man eventuelle Tilgungen von Schuld, Abschreibungen und Differenzen zwischen der ursprünglich und bei Endfälligkeit zu leistenden Schuld.
Diese Differenzen berechnet man mit dem sogenannten effektiven Jahreszins, bei dem man Faktoren wie die Tilgungszeit und Bearbeitungsgebühren miteinbezieht.
Märkte für Finanzinstrumente: Richtlinie zum Schutz der Anleger und für EU-weite Standards
Finanzinstrumente sind handelbar – zum Beispiel an Börsen. Unter anderem gibt es Aktienbörsen, an denen man Anteilsscheine handelt. An Terminbörsen bietet man Termingeschäfte an. Das sind zum Beispiel Optionsscheine, die das Recht auf einen Kauf zu einem festgelegten Preis in der Zukunft gewähren. Devisenbörsen hingegen dienen dem Handel von Fremdwährungen.
Diese Märkte für Finanzinstrumente führen Angebot und Nachfrage zusammen. Die Preise oder Kurse kommen genau dann zu einem Stillstand, wenn die angebotene der nachgefragten Menge entspricht.
Die Europäische Union hat 2004 einen EU-weiten rechtlichen Rahmen für die Märkte für Finanzinstrumente geschaffen – die sogenannte MiFID-Direktive. Die Mitgliedsstaaten hatten bis November 2007 Zeit, die Regelung in nationales Recht umsetzen.
Die Richtlinie soll Anleger schützen, einheitliche Standards für zugelassene Vermittler schaffen und Finanzmärkte transparenter und effizienter machen und besser miteinander vernetzen.
Es soll also ein europäischer Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen entstehen, so dass auf allen europäischen Handelsplätzen die gleichen Bedingungen gelten. Private und organisierte Anleger können dadurch leichter über Landesgrenzen hinweg investieren.
Wertpapierfirmen müssen sich bei der Europäischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (ESMA) registrieren lassen. Dadurch erwerben sie einen einheitlichen Pass, mit dem sie EU-weit tätig sein können.
Die Rechtsvorschriften für Wertpapierfirmen sollen EU-weit harmonisiert werden, und auch die Bewertungsstandards für Beteiligungen sollen vereinheitlicht werden.
Fazit: Märkte für Finanzinstrumente EU-weit verzeichnet
Mitgliedsstaaten müssen ein Verzeichnis der Märkte erstellen und es an andere EU-Ländern und die ESMA übermitteln. So müssen Händler ihre Wertpapiergeschäfte melden – allerdings nur bis zu einer Standardgröße der Geschäfte, die als Durchschnittswert der Aufträge auf dem Markt definiert ist.
Finanzdienstleister haben auch eine Analyse- und Beratungspflicht und müssen das bestmögliche Anlageergebnis für den Kunden erzielen (Best-Execution-Prinzip). Gemäß der Direktive müssen Finanzdienstleister sicherstellen, dass die Kunden das angebotene Produkt und dessen Risiken verstehen.
Dabei gibt es eine Beweislastumkehr: Der Finanzdienstleister muss beweisen, dass er eben dieses bestmögliche Ergebnis für den Anleger erzielt hat. Bei Verstößen gegen diese Regeln sollen nationale Behörden grenzübergreifend zusammenarbeiten, was insbesondere Anleger schützen soll.
Jedes Mitgliedsland ernennt eine solche zuständige Behörde, die fortan als Kontaktstelle für die ESMA und Behörden anderer Länder dient.