Insolvenz: Ansprüche sichern als Gläubiger – so funktioniert’s
Mitte des Jahres 2015 wurde entschieden: Thomas Middelhoffs Vermögen wird verkauft. Und im Rahmen seiner Privatinsolvenz geht der Erlös an seine Gläubiger.
Das meldete damals sein Insolvenzverwalter Thorsten Fuest. Müssen wir aber deshalb Mitleid mit Middelhoff haben? Sicher nicht!
Denn der Ex-Arcandor-Chef hat es in den vorangegangenen Jahren gewaltig übertrieben mit seiner Arroganz, seiner Unredlichkeit und seinem superluxuriösen Lebensstil.
Wichtiges Thema, mit dem jeder in Berührung kommen kann
Aber das Thema Insolvenz sollte Sie nicht kalt lassen – auch dann nicht, wenn Sie keinerlei Geldnot verspüren.
Denn auch als finanziell gut aufgestellte(r) Bürger(in) kann es passieren, dass Sie damit in Berührung kommen.
Dann geht es fast immer darum, Ihre Ansprüche zu sichern, sprich:
zumindest einen Teil der Forderungen zu erhalten, die eine insolvente Person oder ein insolventes Unternehmen Ihnen noch schuldet.
Vorläufiger Zahlungsstopp: Wichtigste Folge eines Insolvenzverfahrens
Ein Insolvenzverfahren wird immer dann eröffnet, wenn eine Firma oder Privatperson ihre Schulden nicht mehr bedienen kann.
Dies ist etwa dann der Fall, wenn das aktuell vorhandene, flüssige Vermögen nicht ausreicht, um laufende Rechnungen zu zahlen (Illiquidität).
Auch gilt dies dann, wenn die Schulden weitaus höher sind als das vorhandene Vermögen (Überschuldung).
Entweder die betroffene Person oder Firma meldet selbst Insolvenz an, oder – und auch das kommt häufig vor – ein Gläubiger tut es.
Doch was passiert dann?
Die insolvente Person oder Geschäftsführung und sonstige Mitarbeiter des insolventen Unternehmens dürfen keine Gelder mehr auszahlen, keine Aufträge mehr vergeben, keine Verträge mehr abschließen.
Und auch sonst dürfen all jene nicht mehr über das vorhandene Vermögen verfügen.
Stattdessen wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Der achtet strikt darauf, dass das vorhandene Vermögen jetzt wirklich nur noch den Gläubigern zugutekommt – und dass keiner von diesen Gläubigern bevorzugt oder benachteiligt wird.
Post von einem Insolvenzverwalter? Melden Sie Ihre Forderung an
Der Insolvenzverwalter hat zunächst 2 Aufgaben: zum einen akribisch aufzuspüren und aufzulisten, was überhaupt noch an Vermögen vorhanden ist, zum anderen die Gläubiger zu finden und die Höhe ihrer einzelnen Forderungen zusammenzustellen.
Daraus ergibt sich dann eine 2. Liste mit der Höhe der Schulden. Und in aller Regel übersteigen die Schulden das Vermögen bei Weitem.
Im Fall Middelhoff ist die Zusammenstellung des Vermögens eine Mammutaufgabe. Es wird vermutet, dass der machthungrige und geldgierige Manager vor seiner Insolvenz bereits Millionen ins Ausland gebracht hat.
Und hier reden wir von Millionen, die eigentlich seinen Gläubigern gebühren, denn immerhin steht der Mann mit rund 104 Mio. € bei anderen in der Kreide. Hoffen wir, dass es dem Insolvenzverwalter gelingt, das Geld aufzuspüren.
Auch anderswo findet der Insolvenzverwalter mitunter ein recht undurchdringliches Geflecht an Vermögenswerten und offenen Forderungen vor.
Aber bei seinem Bemühen kommen womöglich auch Sie ins Spiel: nämlich dann, wenn die insolvente Person oder Firma Ihnen noch Geld schuldet.
Dann wird der Insolvenzverwalter Sie nämlich anschreiben und Sie auffordern, Ihre Forderungen anzumelden. Tut er das nicht, melden Sie sich von sich aus und benennen und belegen ihm Ihre Forderungen.
Schreiben Sie ihm, etwa wenn ein früherer Mieter Ihnen noch Mietzahlungen schuldet.
Oder sie melden sich bei ihm – so war es einmal bei mir –, wenn Sie bei einem Fitness-Studio einen Jahresvertrag abgeschlossen und bezahlt haben und die Insolvenz die weitere Nutzung der Geräte und Sporträume unmöglich macht.
Oder wenn Sie – z. B. als selbstständiger Handwerker – noch eine offene Rechnung mit der insolventen Firma bzw. Person haben, sollten Sie dies tun.
Belegen Sie Ihre Forderungen, dann nimmt der Insolvenzverwalter Sie in die sogenannte Gläubiger-Tabelle auf.
Was die Anmeldung Ihrer Forderung bringt
Sie stehen in der Gläubiger-Tabelle – und was bringt Ihnen das nun? Leider nicht die Zahlung des vollen Betrags, den die insolvente Person oder Firma Ihnen schuldet.
Aber doch immerhin einen Teil davon können Sie dadurch retten. Dazu müssen Sie wissen, wie der Insolvenzverwalter weiter vorgeht:
Im Prinzip teilt er nur das Vermögen durch die vorhandenen Schulden und multipliziert das Ganze mit 100%. Das Ergebnis (die sogenannte Insolvenzquote) besagt, wie viel vom Vermögen die Schulden noch abdeckt.
Beträgt die Insolvenzquote 50%, dann kann der Insolvenzverwalter zumindest noch 50% der offenen Forderungen begleichen. Das ist besser als nichts, auch wenn der Rest bedauerlicherweise unter den Tisch fällt.
Meistens ist die Insolvenzquote aber weitaus niedriger. Mal sind es 5%, mal sind es 10, selten mehr als 30%.
Aber immerhin haben Sie als Gläubiger die Gewissheit: Sie bekommen genau diesen Anteil Ihrer Forderung zurück. Und Sie werden damit gleich behandelt wie die anderen Gläubiger, die auch nur gemäß dieser Quote abgespeist werden.
Besonderheit bei Privatinsolvenzen
Bei einer Privatinsolvenz gibt es noch eine Besonderheit: Die insolvente Person muss 7 Jahre lang einen Teil ihres Einkommens an den Insovenzverwalter abführen, der das Geld dann wie gehabt an die Gläubiger weiterleitet.
Für sich behalten darf der oder die Betreffende nur das Geld unterhalb der sogenannten Pfändungs-Freigrenze von derzeit 1.073,88 € pro Monat.
Diese Freigrenze ist so bemessen, dass sie fürs Bestreiten des Lebensunterhalts ohne jeden Luxus reicht – es ist sozusagen das Existenzminimum, das für Miete, laufende Kosten und Nahrungsmittel reicht.
Bestehen Unterhaltspflichten, etwa gegenüber Kindern, dann erhöht sich die Pfändungs-Freigrenze.
Alles, was diese Pfändungs-Freigrenzen überschreitet, bekommen die Gläubiger. Nach 7 Jahren ist damit allerdings Schluss – dann ist die Privatinsolvenz beendet und die betreffende Person schuldenfrei.
Das gilt selbst dann, wenn bis dahin bei Weitem noch nicht alle Forderungen beglichen sind.
Fazit
Auch wenn es in Ihrem Leben hoffentlich keinen Thomas Middelhoff gibt, der Ihnen eine Menge Geld schuldig bleibt, wissen Sie jetzt:
Bei einer Privat- oder Firmeninsolvenz können Sie wenigstens noch einen Teil Ihrer Forderungen retten.
Wenn Sie zudem solide wirtschaften und die Tipps aus unseren GeVestor-Newsletters beherzigen, dann bleibt Ihnen eine eigene Insolvenz zudem hoffentlich erspart.