Bundesverfassungsgericht fechtet Urteil des Europäischen Gerichtshofs an
Das Bundesverfassungsgericht (kurz: BVerfG) fechtet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (kurz: EuGH) an, in dem er den Anleihen-Aufkauf der Europäischen Zentralbank (kurz: EZB) bewilligte. Das BVerfG ist der Ansicht, dass die EZB weit über ihren Zuständigkeiten agiere, da die EZB hier wirtschaftspolitische Entscheidungen treffe und keine geldpolotischen. Nun muss die EZB einen neuen Beschluss fassen und diesen hinreichend Begründen, da sich die Bundesbank ansonsten nicht an den Maßnahmen beteiligen wird. Wie genau es dazu gekommen ist und welche Konsequenzen das haben könnte, erfahrt ihr in diesem Video.
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