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Abschreibung: Degressiv oder linear?

Inhaltsverzeichnis

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Immobilie können nicht in einer Summe als Werbungskosten geltend gemacht werden, sondern müssen über mehrere Jahre verteilt werden. Diesen Vorgang nennt man Abschreibung.

Man unterscheidet die degressive und lineare Abschreibung. Bei der degressiven Abschreibung wird ein Prozentsatz des Restwertes abgeschrieben, wodurch am Anfang mehr und gegen Ende immer weniger abgesetzt werden kann. Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben.

Seit dem 01.01.2006 können Mietwohngebäude nur noch linear (mit einem gleich bleibenden Prozentsatz der Gesamtkosten) abgeschrieben werden. Bei der Abschreibung muss grundsätzlich das Grundstück aus den Immobilienkosten herausgerechnet werden. Hierbei wird die Bodenrichtwerttabelle der jeweiligen Kommune zur Wertermittlung herangezogen.

Immobilien können regelmäßig über 50 Jahre mit 2 % (Häuser ab Baujahr 1925) beziehungsweise über 40 Jahre mit 2,5 % (Häuser bis Baujahr 1924) abgeschrieben werden (§ 7 Einkommensteuergesetz – EstG). Für Neubauten bis zum Baujahr 2005 gilt noch die alte Regelung der degressiven Abschreibung (Prozentsatz vom Gesamtwert abzüglich der bereits vorgenommenen Abschreibungen). Danach können in den ersten zehn Jahren 2,5 % abgeschrieben werden, in den folgenden 32 Jahren dann 1,25 %.

Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen können gleichmäßig innerhalb von zwei bis fünf Jahren abgeschrieben werden. Kleinere Reparaturen können in einer Summe abgesetzt werden. Entstehen jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb einer Immobilie Sanierungs- und Modernisierungskosten von mehr als 15 % der Anschaffungskosten, werden sie als Anschaffungsnahe Aufwendungen [abg1]behandelt, die wie die Anschaffungskosten abgeschrieben werden müssen (siehe auch: Modernisierung).

Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden können die reinen Modernisierungskosten 8 Jahre lang mit 9 und 4 Jahre lang mit 7% linear abgeschrieben werden (§ 7i EStG).

Siehe auch: Einheitswert, Erhaltungsaufwand, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Immobilienbewertung