Was verbirgt sich hinter der Volcker-Rule?
- Eigenhandel der Banken wird beschränkt
- Risiken absichern und die Vermittlung von Geschäften bleiben erlaubt
- Investitionen in Hedgefonds und Private Equity-Gesellschaften werden begrenzt
- Nur Großbritannien zieht mit
- Beschränkungen für den Eigenhandel sind vage
- Weniger Käufer für europäische Staatsanleihen
- Schritt in die richtige Richtung
2010 wurde in den USA von der demokratischen Regierung das „Dodd-Frank-Gesetz“ erlassen.Durch dieses Gesetz werden der amerikanische Finanzmarkt und seine Akteure einer neuen Regulierung unterworfen.Das Gesetz ist damit die regulatorische Antwort auf die schwere Finanzkrise 2007-2009, die vor allem durch das Fehlverhalten amerikanischer Spekulanten ausgelöst worden waren.Bestandteil des neuen Gesetzes ist auch die „Volcker-Rule“. Sie ist benannt nach dem langjährigen Chef der amerikanischen Zentralbank „Federal Reserve“ Paul Volcker, der an ihrer Entstehung maßgeblich beteiligt war.Die Volcker-Rule schränkt den Eigenhandel der Banken ein. Darüber hinaus dürfen Banken nicht mehr unbegrenzt Kapital in Hedgefonds und Private Equity-Gesellschaften investieren.
Eigenhandel der Banken wird beschränkt
Banken waren früher in erster Linie Dienstleister, die das Vermögen ihrer Kunden möglichst gewinnbringend anlegten. In den Jahren vor der Finanzkrise verlor das Privatkundengeschäft zu Gunsten des Investmentbankings immer mehr an Bedeutung. Banken begannen nämlich im großen Stil mit den Einlagen ihrer Kunden zu spekulieren.In der Finanzkrise verloren viele Banken durch den Eigenhandel Milliardenbeträge und mussten durch den Staat gerettet werden. Der Staat konnte sich nämlich nicht erlauben, die Banken-Pleite gehen zu lassen, da in diesem Fall auch die Spareinlagen verloren gegangen wären.Um die Einlagen der Kunden in Zukunft besser zu schützen, wird der Eigenhandel der amerikanischen Banken durch die Volcker-Rule nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.
Risiken absichern und die Vermittlung von Geschäften bleiben erlaubt
Eigenhandel ist nur noch dann möglich, wenn Banken die Risiken ihrer normalen Geschäftstätigkeit absichern wollen. Dies gilt beispielsweise für die Risiken aus dem Kreditgeschäft.Die klassischen Aufgaben des Investmentbankings wie die Geschäftsvermittlung für Kunden als „Market Maker“ und das Begleiten von Börsengängen bleiben von dem Verbot unberührt. Mit Geschäftsvermittlung ist der An- und Verkauf derselben Aktie durch die Bank im Auftrag der Kunden gemeint. Darüber hinaus wird den Banken explizit erlaubt weiter mit amerikanischen Staatsanleihen zu handeln.Alle anderen Formen des Eigenhandels werden durch die „Volcker-Rule“ verboten. Dieses Verbot gilt allerdings nur für Geschäfte mit einer Laufzeit von bis zu 60 Tagen.
Investitionen in Hedgefonds und Private Equity-Gesellschaften werden begrenzt
Die gefährlichen Verflechtungen zwischen Banken und Hedgefonds bzw. Private Equity-Gesellschaften sollen durch das neue Gesetz stark begrenzt werden.Banken dürfen nur noch maximal 3% ihres Eigenkapitals in Beteiligungen solcher Gesellschaften investieren.Auch darf die Bank nicht mehr als 3% am Gesamtkapital solch einer Firma besitzen.
Nur Großbritannien zieht mit
Die EU als Ganzes ist bisher nicht dem amerikanischen Vorbild gefolgt. So gibt es keine Bestrebungen europäischen Banken den Eigenhandel zu verbieten.Allerdings plant mit Großbritannien zumindest eines der wichtigsten EU-Mitglieder seine Banken zu einer Neuorganisation ihres Eigenhandels zu zwingen.So müssen britische Banken in Zukunft ihr Privatkundengeschäft klar von ihrem Investmentbanking abgrenzen. Die beiden Bereiche müssen organisatorisch, regulatorisch und juristisch voneinander getrennt werden. Zwischen den beiden Bereichen werden so metaphorisch gesprochen, Zäune eingelassen.Die Trennung dient dem Schutz der Sparer. Sollte sich das Investmentbanking verspekuliert haben, könnte man für diesen Bereich einer Bank einfach Insolvenz anmelden ohne das davon die Einlagen der Sparer betroffen wären. Der Bank wird es so unmöglich gemacht, Staatshilfen auf Kosten der Sparer zu erpressen.Durch diese Maßnahme steigt das Risiko für Investitionen in das Investmentbanking, da nun nicht mehr damit zu rechnen ist, dass in der nächsten Krise wieder Verluste durch den Steuerzahler aufgefangen werden.Dies hat den angenehmen Nebeneffekt, dass Investitionen in das Kreditgeschäft und in die Realwirtschaft für Banken aufgrund des geringeren Risikos wieder interessanter werden.
Beschränkungen für den Eigenhandel sind vage
Im Prinzip macht die Volcker-Rule die Einlagen der Kunden und damit unser Finanzsystem sicherer. Allerdings steckt der Teufel im Detail.Die zahlreichen Ausnahmeregelungen schaffen nämlich Grauzonen. So wird es sehr schwierig Geschäftsrisiken von Spekulationsrisiken abzugrenzen. Auch können Banken mit dem Vorwand, sie täten es für ihre Kunden, die „Marketmaker“-Ausnahme zum Eigenhandel nutzen.Auch dadurch, dass das Verbot für den Eigenhandel nur für ein bestimmtes Zeitfenster gilt, verringert die Wirksamkeit der neuen Regel.Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass sich die riskanten Geschäfte einfach von den stärker regulierten Banken hin zu den weniger regulierten Hedgefonds verlagern.
Weniger Käufer für europäische Staatsanleihen
Sollte amerikanischen Banken überdies nur noch der Handel mit amerikanischen Staatsanleihen erlaubt sein, würde dies vor allem die europäischen Schuldenstaaten treffen.Diese hätten dann nämlich noch weniger Käufer für ihre riskanten Staatsanleihen. Die EU setzt sich daher in bilateralen Gesprächen mit den USA für eine Aussetzung dieser Regel ein.
Schritt in die richtige Richtung
Das Verbot des Eigenhandels macht die amerikanischen Banken sicherer und ist daher im Sinne der Allgemeinheit.Es bleibt zu hoffen, dass die getroffenen Regeln zeitnah umgesetzt werden. Auch muss sichergestellt werden, dass die Ausnahmen nicht missbraucht werden, um den Eigenhandel in unveränderter Form fortführen zu können.Sollte die Volcker-Rule ein Erfolg werden, könnte dies ein Signal für die EU sein dem amerikanischen Vorbild zu folgen und sich auch stärker für die Sicherheit der Spareinlagen zu engagieren.