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Die aufgeschobene Rentenzahlung – ein Modell der Altersvorsorge

Inhaltsverzeichnis

Sicherlich weiß inzwischen jeder Bürger in Deutschland, dass eine private Altersvorsorge unumgänglich ist. Hier hat nicht nur die Politik neue Produkte entwickelt, sondern auch Versicherungsgesellschaften haben diverse Modelle nachgelegt. Sich eine Übersicht zu verschaffen, ist nicht leicht. Noch schwieriger ist die Auswahl der optimalen Vorsorgestrategie.

Die aufgeschobene Rentenversicherung als Klassiker

Grundsätzlich unterscheidet man bei der privaten Altersvorsorge zwischen der Sofortrente und der aufgeschobenen Rente. Die aufgeschobene Rentenversicherung heißt deshalb so, weil die Rentenzahlungen erst später beginnen. Zwischen Vertragsabschluss und Rentenzahlung liegen im Regelfall viele Jahre. Auch bei der aufgeschobenen Rentenversicherung gibt es 2 grundsätzliche Varianten.

Für Anleger, die eine größere Summe zur Verfügung haben, gibt es die aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Hier zahlt der Sparer eine Summe einmalig in den Vertrag ein. Meist garantiert die Versicherung einen bestimmten Zinssatz für die vertragliche Laufzeit bis zur Rentenzahlung. Dieser Zinssatz ist unter Anderem abhängig von der Lebenserwartung des Sparers.

Auch bei Rentenversicherung auf Wertentwicklung achten

Die Höhe der Rente ist davon abhängig, welcher Wertentwicklung das Kapital bis zur Rentenauszahlung unterliegt. Möglicherweise ist es sinnvoller, wenn der Anleger sein Geld zunächst bei seiner Bank, in Fonds oder anderen Wertpapieren anlegt und die Rentenversicherung erst dann abschließt, wenn er sie für seine Zukunftsplanung benötigt.

Dies liegt daran, dass der Garantiezins der Versicherungen oftmals sehr niedrig ist. Hier soll jedoch vor einer Spekulation mit Geld gewarnt werden, welches fürs Alter bestimmt und dringend benötigt wird. Um Hinterbliebene abzusichern, sehen Rententarife optional die Vereinbarung einer sogenannten Rentengarantiezeit oder einer Beitragsrückgewähr in der Rentenbezugsphase vor.

Dies bedeutet, dass auch bei Versterben des Vertragsinhabers die Rente so lange gezahlt wird, bis die Garantiezeit verstrichen ist. Diese Option sollte in einer Rentenversicherung von dem jeweiligen Anbieter integriert werden – daran lässt sich unter anderem gute Beratung erkennen.

Wahlrecht bei Vertragsende

Zum Vertragsende ergibt sich bei vielen Versicherungen eine spannende Frage. Es kann zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rentenzahlung gewählt werden. Hierbei ist es wichtig, seine Lebensplanung individuell zu prüfen und zu strukturieren.

Stehen Renovierungen an der eigengenutzten Immobilie an, soll ein neuer PKW angeschafft oder die lang ersehnte Weltreise endlich angetreten werden, so kann eine einmalige Auszahlung durchaus in die persönliche Lebensplanung passen.

Aufgeschobene Rentnzahlung: Unterschiede zur Sofortrente

Bei der Sofortrente zahlt der Sparer einen bestimmten Geldbetrag in einen Vertrag ein, welcher unmittelbar verrentet wird. Hierbei existieren Vorteile bei der steuerlichen Behandlung, den erwirtschafteten Erträgen der Versicherungsgesellschaft und einer garantierten Rente. Welches Altersvorsorgemodell letztlich am besten geeignet ist, kann nur durch individuelle Präferenzen und Prüfungen geklärt werden.